Beiträge von Manuelito

    Hey Saidi,

    ist Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Angestellte im öffentlichen Dienst ein absolutes Muss? Immerhin steht ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit neben der Erwerbsminderungsrente auch eine Absicherung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu.

    Besten Dank und viele Grüße

    Manuel

    Hallo,


    ist Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Angestellte im öffentlichen Dienst ein absolutes Muss? Immerhin steht ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit neben der Erwerbsminderungsrente auch eine Absicherung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu.


    Klar, beide Absicherungen greifen erst, wenn der Angestellte nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst und zwar egal in welchem Beruf. Eine BU schützt also schon umfassender. Aber trotzdem sind Angestellte im öffentlichen Dienst besser abgesichert als Angestellte in der freien Wirtschaft oder Selbständige. Daher die Frage, wie wichtig die BU im öffentlichen Dienst ist.


    Besten Dank und viele Grüße

    Manuel

    Hallo,


    so ganz verstehe ich die Besteuerung von Kapitalerträgen bei (thesaurierenden) Fonds nicht. Klar, auf die Gewinne muss die Abgeltungs-/Kapitalertragsteuer von 25 % und der Solidaritätszuschlag gezahlt werden (ggf. auch Kirchensteuer). Aber wann werden diese Steuern fällig?


    Hier liest es sich so, als würden die immer am Ende des Jahres gezahlt werden. Demnach müsse man nur beim Verkauf darauf achten, dass das Finanzamt die Gewinne nicht doppelt besteuert.


    In dieser Kolumne erklärt Hermann-Josef Tenhagen es so, als würden die Steuern erst beim Verkauf fällig. Daher empfiehlt er, am Jahresende immer so viele Fonds zu verkaufen, dass der Sparerfreibetrag von aktuell 801 € ausgenutzt wird. Anschließend sollte man – so die Empfehlung - für denselben Betrage neue Anteile kaufen. So würden die Gewinne über die Jahre verteilt und man könne unterm Strich Steuern sparen, da der Sparerfreibetrag jedes Jahr (und nicht nur in den Jahren des Verkaufs) genutzt würde.


    Nach meinem Verständnis widersprechen sich die Infos aus beiden Beiträgen. Kann mir das jemand erklären?


    Besten dank und viele Grüße

    Manuel

    Vielleicht ist das – in etwas kürzer gefasster Form – auch eine Frage für:


    Hey Saidi,

    sollten (verbeamtete) Eltern, wenn sie für ihr beihilfeberechtigtes Kind die freie Wahl zwischen der PKV und einer kostenlosen Familienversicherung in der GKV haben, auch auch die GKV wählen? Oder lohnt sich dann die beitragspflichtige PKV. Immerhin sind die Beträge wegen der Beihilfe vergleichsweise günstig.

    Besten Dank und liebe Grüße

    Manuel

    Guten Tag,


    dass man sich (als Angestellte*r) dreimal überlegen sollte, ob man sich und die eigenen Kinder privat krankenversichert, und dass das zumindest für die meisten eine eher schlecht Wahl ist, kann ich sehr gut nachvollziehen. Mich würde interessieren, ob sich eine PKV für Kinder lohnt, wenn ein Elternteil als Beamte*r in der PKV und der andere Teil als Angestellte*r in der GKV ist. Solange die Eltern nicht verheiratet sind oder (wenn sie verheiratet sind) das Gehalt des verbeamteten Elternteils die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, können sie für das Kind ja frei zwischen der kostenlosen Familienversicherung in der GKV und der PKV wählen. Wegen der Beihilfe sind die Beiträge für die PKV natürlich vergleichsweise gering (30-50 € pro Monat). Ohne diese Beihilfeansprüche würde ich auf jeden Fall zur Familienversicherung in der GKV tendieren. So bin ich mir aber nicht sicher. Was meint ihr?


    Viele Grüße

    Manuel