Hallo,
so ganz verstehe ich
die Besteuerung von Kapitalerträgen bei (thesaurierenden) Fonds
nicht. Klar, auf die Gewinne muss die Abgeltungs-/Kapitalertragsteuer
von 25 % und der Solidaritätszuschlag gezahlt werden (ggf. auch
Kirchensteuer). Aber wann werden diese Steuern fällig?
Hier liest es sich
so, als würden die immer am Ende des Jahres gezahlt werden. Demnach müsse man
nur beim Verkauf darauf achten, dass das Finanzamt die Gewinne nicht
doppelt besteuert.
In dieser Kolumne erklärt Hermann-Josef Tenhagen es so, als würden die Steuern erst beim
Verkauf fällig. Daher empfiehlt er, am Jahresende immer so viele
Fonds zu verkaufen, dass der Sparerfreibetrag von aktuell 801 €
ausgenutzt wird. Anschließend sollte man – so die
Empfehlung - für denselben Betrage neue Anteile kaufen. So würden die Gewinne
über die Jahre verteilt und man könne unterm Strich Steuern sparen,
da der Sparerfreibetrag jedes Jahr (und nicht nur in den Jahren des
Verkaufs) genutzt würde.
Nach meinem
Verständnis widersprechen sich die Infos aus beiden Beiträgen. Kann
mir das jemand erklären?
Besten dank und
viele Grüße
Manuel