Beiträge von Donton

    Ich bin seit 3. Juli 2014 hauptberuflich in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis und bei der Techniker Krankenversicherung pflichtversichert. Zuvor war ich ich als hauptberuflicher Einzelunternehmer jahrelang privatkrankenversichert. Das Einzelunternehmen betreibe ich mit Wissen meiner GKV seit dem 3. Juli bis dato nebenberuflich. Bis 31.Dezember 2014 hatte ich mit meinem Einzelunternehmen noch geringfügige Einnahmen unter dem meines derzeitigen Hauptberufes. Seit 1. Januar habe ich aus meinem Einzelunternehmen keine Einnahmen mehr.


    Auf Anfrage bei der TK im August 2012, müßte man 1 Jahr lang mit mindestens 401 Euro brutto angestellt sein, um in die GKV zurückkommen zu können. Gut seit 2013 sind es 451 Euro. Hat bisher alles soweit gepaßt. Allerdings lese ich im Finanztip-Artikel vom 16.03.2015 folgendes:


    "Damit der Angestelltenjob als Hauptberuf anerkannt wird, muss er sowohl den Hauptteil Ihrer Einnahmen als auch Ihrer Arbeitszeit ausmachen. Als Anhaltspunkte gelten: eine Arbeitzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche und ein Einkommen von mehr als der halben Bezugsgröße, derzeit 709 Euro brutto."


    Das mit der halben Bezugsgröße von derzeit 709 Euro brutto nehme ich zum ersten Mal wahr und macht mir auch für die Monate März und April 2015 leichtes Kopfzerbrechen. Bin gerade von Mitte März bis Mitte April in Urlaub. Da ich einen leistungsbezogenen Bruttoverdienst habe, sinkt mein Bruttomonatslohn im März und April geringfügig unter 709 Euro brutto.


    Weiß jemand, ob die 709 Euro brutto bindend oder nur ein Richtwert sind? Welchen Tip habt Ihr, wenn man monatlich über 709 Euro brutto sein muß?