Beiträge von Inst800

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    1 & 1 verweigert mir eine Kündigung nach den neuen Regelungen des o.g. Gesetzes mit der Begründung, dass der Vertrag

    vor dem 01.12.2021 abgeschlossen wurde und die neuen Kündigungsregelungen erst für ab 01.12.2021 abgeschlossene

    Verträge gilt. Ist das rechtens ?


    Mit freundlichen Grüßen

    Willi Instenberg