Beiträge von Kellergeist

    Hallo zusammen,


    Was ich jetzt schreiben werde, wird den meisten hier wohl nicht wirklich gefallen, aber es muss mal gesagt werden. Dieses BGH-Urteil ist meiner Ansicht nach ein schlechter Scherz und was wir Bankkunden jetzt alle daraus machen finde ich gelinde gesagt unmöglich. Wir haben doch in der Vergangenheit alle diese Gebührenerhöhungen zur Kenntnis genommen und quasi akzeptiert, dadurch dass wir das Konto nicht gekündigt haben und die Bank gewechselt haben. Warum jetzt im Nachhinein wer alle denken, Odyssee bösen Banken haben mir zu Unrecht zu viele Gebühren abgezogen blablabla...

    Auch wenn der Vergleich etwas hinkt, wenn Aldi oder sonst irgendjemand die Preise erhöht fordert ja auch niemand eine schriftliche Akzeptanz des Kunden. Ich habe die Wahl, die Preiserhöhung zu akzeptieren und beispielsweise die Schokolade zu kaufen oder aber es bleiben zu lassen und woanders zu kaufen. Jetzt mehrere Jahre später zu kommen und Geld zurückzufordern, wobei ich den Preis eigentlich schon längst akzeptiert hatte, sorry, das ist irgendwie so typisch für unsere Gesellschaft!

    Traurig, traurig...

    Hallo

    Habe ein Schreiben von der VR-Bank Hessenland erhalten.

    Sie wollen 32 Euro nur erstatten wenn ich schriftlich eine Vereinbarung unterzeichne. Es lautet:

    - das ich auf weitere Ansprüche gleich ob bekannt oder unbekannt verzichte

    - für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten die Leistungen und Entgelte gemäß dem Preisaushang.

    - die neu geänderten Entgelte gelten ab 01.01.2022 für bestehende und zukünftige Verträge.


    Die Frage ist, ob der Rechtsanspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Gebühren mit vorgenannten Bedingungen verknüpft werden darf!?


    VG