Beiträge von Archetim

    Ich habe seit Januar 2022 einen Stromvertrag bei E.ON, der mit einer Preisbindung bis 28.2.2023 ausgestattet ist. Die Preis inkl. aller Steuern und Umlagen wurde auf 30,35 Cent/kWh festgesetzt.


    Als am 1.7.2022 der Wegfall der EEG-Umlage wirksam wurde, hat E.ON dies korrekt weitergegeben und den Preis auf 26,95 Cent/kWh abgesenkt.


    Seit 1.1.2023 werden aber wieder 30,35 Cent fällig, obwohl die EEG-Umlage ja weiterhin 0 ist. Auf meine Nachfrage, wie denn das sein kann, erhielt ich folgende Antwort:



    Kann mit das jemand erklären? Festpreis heisst doch, dass der Arbeitspreis stabil bleibt über die Laufzeit der Preisbindung? Effektiv erhöht sich aber der Arbeitspreis zum 1.1.2023 um den weggefallenen EEG-Betrag, und das wäre lt. E.ON schon bei Vertragsbeginn so festgelegt gewesen. Das hieße, mein Vertrag hat zwei Arbeitspreise, einen bis Ende 2022 und einen ab 2023.

    Dahingehend muss der Gesetzgeber nicht tätig werden. Ich wüsste nicht, wo aktuell erlaubt sein sollte, dass geltende Verträge mit vereinbarter Laufzeit einfach nach Belieben gekündigt werden können.


    Tätig werden sollte er vielleicht in einer anderen Richtung. Anbieter sollten verpflichtet werden, Ihre Lieferverpflichtungen gegen Preisturbulenzen und Eigeninsolvenz abzusichern, ähnlich wie z.B. bei der Reisepreis-Versicherung.


    Da hier aber auch EU-Recht betroffen ist, wird das wohl dauern…


    mfg, Archetim

    Über normale Preissteigerungen würde sich ja keiner aufregen. Allerdings halte ich eine Verdoppelung oder Verdreifachung innerhalb weniger Tage nicht für ein normales Marktverhalten.


    Wozu gibt es denn dann eine Regulierung, wenn diese in solchen Situationen nicht eingreift? Keiner weiß genau, ob wirklich alle Versorger nur die Preissteigerungen am Spotmarkt weitergeben, oder ob da nicht die Gunst der Stunde genutzt wird, den einen oder anderen Euro zusätzlichen Gewinn mitzunehmen.


    Unser Stadtwerk hier z.B. hat den Netto-Preis ohne Umlagen mal eben versechsfacht von einem Tag auf den anderen. Bildet das tatsächlich nur die gestiegenen Beschafffungspreise ab?


    mfg, Archetim

    Kommt auf den Grundversorger an. Unsere städtischen Stadtwerke bieten für Neukunden seit 20.12.21 in der Grundversorgung 73 Cent/kWh an :/


    Und das ist noch nicht mal die Spitze, manche sind schon über 80 Cent. Bin gespannt, wann der erste Anbieter die 1-Euro-Grenze reißt.


    Frag mich nur, wann die Bundesnetzagentur mal aufwacht. Liberaler Markt hin oder her, das was aktuell abgeht, hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts mehr zu tun :(


    mfg, Archetim

    Das ist aktuell "Mode" bei den überregionalen Versorgern. Man kündigt ohne Angabe von Gründen in der Hoffnung, dass die Mehrzahl der Kunden das so hinnimmt.


    Aus meinen Erfahrungen mit enerSwitch empfehle ich schriftlichen Widerspruch und die Androhung von Schadenersatzforderungen, sollte der Anbieter dich einfach beim Netzbetreiber abmelden. Wobei letzteres wahrscheinlich schon geschehen ist.


    An dieser Stelle auch noch der dringende Hinweis, die aktuell gültigen Preise deines Grundversorgers zu prüfen, bei dem du ja jetzt erstmal gelandet bist. Hier gab es teilweise brachiale Erhöhungen auf bis zu 70 Cent und mehr für sog. "Neukunden". Das betrifft vor allem Leute, die in Großstädten mit eigenen Stadtwerken wohnen.


    Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile auch einige Hinweise zum Thema veröffentlicht.


    mfg, Archetim

    Okay, meinetwegen...


    Ich habe mal die detaillierte Preiszusammensetzung der Grundversorgung der eins Energie Chemnitz angehangen. Wenn man das vergleicht, hat der Versorger mal eben den Grundpreis mehr als versechsfacht. Mir kann keiner erklären, dass das nur mit den Preiskapriolen an der EEX zusammenhängt. Der Mittelpreis im Dezember lag dort bei ca. 24 Cent/kWh. Was im Jahresvergleich seit Januar einen Zuwachs von ca. 18 Cent im Monatsmittel ausmacht. Die eins hat aber mal eben 39 Cent Steigerung eingepreist.


    Eingebaute Sicherheitspuffer hin oder her, das ist einfach Wucher. Andere Versorger, wie die enviaM z.B. haben bislang keinen einzigen Cent erhöht in der GV. Deren Versorgungsgebiet liegt unmittelbar um das Gebiet der eins Energie herum, man sitzt sogar gegenseitig in Vorständen und Aufsichtsräten und hält Unternehmensanteile.


    mfg, Schahn

    Also nochmal: Wenn jetzt aufgrund einer Anbieterkündigung ein gewerblicher Verbraucher mit 100.000 kWh pro Jahr in die Ersatzversorgung fällt, inwieweit war oder ist das dann planbar für den Grundversorger? Er muss von jetzt auf gleich eine erhebliche Menge mehr bereitstellen, die er genauso teuer zukaufen muss, wie die Mengen der Haushaltskunden.


    Er kann auch nicht langfristig planen, weil er ja damit rechnen muss, dass dieser Großverbraucher sich zeitnah einen neuen Lieferanten sucht und wieder aus der Ersatzversorgung verschwindet.


    Also wieso kalkuliert man dort mit nur dem halben Preis?


    mfg, Archetim

    Ist aber nicht seit gestern und in der Region so das Gewerbestrom z.T. deutlich günstiger ist.
    Denn Gewerbestrom wird i.d.R. zu bestimmten Zeiten benötigt, eben dann wenn das Gewerbe arbeitet, und man bezieht auch Strom in einer ganz anderen Dimension als ein Privathaushalt.


    Alleine diese beiden Faktoren machen es den Anbietern deutlich leichter zu planen, besser einzukaufen und entsprechend günstiger zu verkaufen.

    Einfach mal im Netz suchen, da gibt es genügend Erklärungen zu dem Thema

    Diese Begründungen ziehen bei einer Ersatzversorgung eben nicht, und um die geht es hier. Die Beschaffungsprobleme wären dort aufgrund der ungeplant anfallenden noch größeren Verbrauchsmengen ja eigentlich noch schlimmer als bei Oma Müller mit 1500 kWh pro Jahr.


    Dass hier alles nur auf die Privatkunden abgewälzt wird, ist einfach unverschämt.


    Ich habe mal die BNetzA um eine Stellungnahme gebeten, mal schauen, ob da was substantielles kommt…


    mfg, Archetim

    Was ist an einer Verdreifachung des Preises fair? Erst wird jahrelang die Liberalisierung des Marktes gefeiert, und dann wälzt man die dadurch enstehenden Extremausschläge einfach auf die Kunden ab?


    Preisanpassungen sind ok, aber keine Vervielfachung innerhalb von Tagen! Zumal es im Falle der eins nahezu ausschließlich die Privatkunden trifft. Gewerbliche Abnehmer zahlen noch moderate 40 Cent.


    mfg, Archetim

    Nein, kein Schreibfehler. Die Erhöhung gilt aktuell nur für Neukunden, also mithin vor allem für die, die aufgrund von Anbieter-Kündigungen und fehlenden Angeboten für Neuverträge am Markt jetzt erstmal in die Grundversorgung zurückfallen.


    Die Erhöhung wurde auch nicht kommuniziert, man sieht das nur, wenn man direkt danach schaut.


    Das Ganze ist in unserem Fall hier ab 20.12.2021 wirksam. Nach telefonischer Anfrage konnte man mir auch keine Alternative anbieten. Momentan werden keine Neuverträge angeboten, nur die GV, zu der sie verpflichtet sind. Allerdings hat man da im Gesetz wohl vergessen, Wucherpreise zu verbieten :(


    Es handelt sich hier um eins Energie Chemnitz, allerdings ist derartiges auch bei anderen lokalen Versorgern zu beobachten. Die Stadtwerke Leipzig z.B. sind sogar auf 76 Cent hochgegangen.


    mfg, Archetim

    Die Grundversorger drehen auch gerade am Rad. Ich habe gerade erfahren, dass unser lokaler Anbieter eins Energie den Preis für Grund- und Ersatzversorgung von 30 Cent auf über 73 Cent (!) für Neukunden und damit auch „Rückfaller“ erhöht hat.


    Das grenzt doch schon an Wucher! Gerade jetzt, wo viele aufgrund von kurzfristigen Anbieterkündigungen in die Grundversorgung zurückfallen…


    Ob sich das enerSwitch richtig überlegt hat mit dem Erstattungsangebot von Mehrkosten?


    mfg, Archetim

    Auf meine erneute Nachfrage hat man mir jetzt auch per E-Mail zugesichert, dass der volle ursprünglich vereinbarte Bonus von 100€ mit der Abschlussrechnung im Januar verrechnet wird.


    Für mich ist diese Angelegenheit damit relativ zufriedenstellend abgeschlossen.


    mfg, Archetim

    Ich habe ein ähnliches Angebot wie Josh erhalten. Auch mir wird die Erstattung von Mehrkosten bei einem neuen Anbieter für das 1. Quartal 2022 angeboten. Mein Vertrag läuft an sich aber bis 30.6.2022. Zur vereinbarten Bonuszahlung von ursprünglich 100€ wurde auch nichts gesagt.


    Auf eine entsprechende Rückfrage wurde mir bislang noch nicht wieder geantwortet :(


    mfg, Archetim

    Ich habe heute eine Antwort per Mail auf meinen schriftlichen Widerspruch erhalten. Ich zitiere mal:


    Man zieht sich hier also auf die schon bekannte Argumentation zurück, dass „enerSwitch“ wegfällt. Allerdings wird es korrekt nur als „Produktlinie“ bezeichnet.


    Ich werde daher entsprechend antworten. Ich kann nicht nachvollziehen, dass der Wegfall eines Produktes bestehende Verträge in irgendeiner Weise berührt.


    mfg, Archetim

    Nunja, bei mir sind es eben ca. 20 Euro pro Monat, um die es geht im Vergleich zu einem aktuellen Neuabschluss bei einem anderen Lieferanten. Und das ist ein Betrag, über den ich bei einer halbierten Laufzeit schon nicht hinwegsehen will.


    Zudem gehört sich sowas eben einfach nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Vertragspartner einfach so kündigt, wenn ihm was nicht mehr passt?


    Aber du hast natürlich recht, es kostet Aufwand und Nerven und wer das nicht will, der nimmt halt die Kündigung an.


    mfg, Schahn

    Die werden sich im Januar auch sicherlich noch wortwörtlich an das erinnern, was sie dir am Telefon bzgl. Bonus gesagt haben ;)


    Zum Thema „enerSwitch gibt es nicht mehr“ hatte ich weiter oben schon was geschrieben, das ist vertraglich nämlich vollkommen irrelevant.


    Ich rechne tatsächlich jetzt auch nicht unbedingt mit einem Einlenken der EWV, allerdings hätte ich eben gern z.B. eine schriftliche Aussage bzgl. des anteiligen Bonus‘. Etwas, was n.m.M. in die Kündigung schon von Anfang mit reingehört hätte.


    Wenn man einfach so die Kündigung akzeptiert, besteht kein Anspruch mehr auf einen Bonus, da dieser lt. Vertragsbedingungen nur nach 12 Monaten Laufzeit gewährt wird. Bei vorzeitiger Beendigung gibt es nichts. Dass mit Beendigung nur die von Kundenseite aus gemeint sein könnte, steht eben nirgends. Davon abgesehen, dass die vorzeitige Beendigung seitens des Anbieters ohne Nennung von Gründen an sich ja schon rechtswidrig ist.


    mfg, Archetim