Dahingehend muss der Gesetzgeber nicht tätig werden. Ich wüsste nicht, wo aktuell erlaubt sein sollte, dass geltende Verträge mit vereinbarter Laufzeit einfach nach Belieben gekündigt werden können.
Tätig werden sollte er vielleicht in einer anderen Richtung. Anbieter sollten verpflichtet werden, Ihre Lieferverpflichtungen gegen Preisturbulenzen und Eigeninsolvenz abzusichern, ähnlich wie z.B. bei der Reisepreis-Versicherung.
Da hier aber auch EU-Recht betroffen ist, wird das wohl dauern…
mfg, Archetim