Beiträge von Archetim

    Nein, ich sehe sowas nicht. Sonderkündigungsrecht seitens des Anbieters besteht nur bei Pflichtverletzungen durch den Kunden, wie Zahlungsverzug u. dgl.


    Ich habe der Kündigung auch widersprochen. Ich halte diese ehrlich gesagt für Dummfang. EWV hofft wohl, dass es viele einfach so hinnehmen.


    Und die Aussage, dass es enerSwitch „nicht mehr geben wird“, ist vertraglich irrelevant. Vertragspartner ist die EWV Stolberg, enerSwitch ist nur eine Vertriebsmarke.


    Der Hintergrund der Sache ist natürlich offensichtlich. Regionale Anbieter, wie die EWV, liefern den Strom für überregionale Kunden ja meist nicht selbst, sondern kaufen am Spotmarkt ein, wo die Preise aktuell nur eine Richtung kennen.


    Die Veränderung von Marktbedingungen gehört allerdings zum unternehmerischen Risiko und berechtigt in keiner Weise zu Vertragsuntreue.


    mfg, Archetim