Beiträge von Ulli211

    Hallo,


    seit 10 Jahren (Juni 2010) besitze ich einen DWS Fondsriester, den ich monatlich mit 163 EUR bespart habe. Seit 08/2020 steht dieser beitragsfrei. Ich überlege nun diesen zu kündigen. Dabei muss meines Wissens die staatliche Zulage (Förderung) und die Steuerermäßigung zurückgezahlt werden.


    Rechnung wäre also: aktuelles Fondsvermögen - staatliche Zulage - Steuerermäßigung = Auszahlungsbetrag


    Die DWS konnte mir aktuelles Fondsvermögen und staatliche Zulage nennen. Für die Steuerermäßigung soll ich im Steuerbescheid nachschauen.


    Wo finde ich den Betrag dort? Ganz unten gibt es eine Zeile

    "gesonderte Feststellung nach §10a Abs. 4 EstG". Unter der ist mein Riester aufgeführt "Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung". Ist es dieser?


    Ich würde also 4000 EUR weniger erhalten, als ich eingezahlt habe?



    Klingt erstmal nach keinem guten Geschäft. Wenn ich diese 15732 EUR jetzt aber in einen ETF anlege, den ich ganz pessimistisch auf 4%pa verzinse und bis 67 laufen lasse, komme ich nach Steuern mit einem Gewinn von 9300 EUR raus.


    Das sind dann immer noch mehr, als der Garantiebetrag des Riesters und ich kann selbst die Entnahme steuern. Was sagt ihr dazu? Kündigen oder weiter beitragsfrei laufen lassen?