Beiträge von Ballistah

    Allerdings wirst du wohl vorerst keine NV-Bescheinigung mehr bekommen.


    Ja gut, das ist nicht so schlimm, weil ich mit dem Studium sowieso bald durch bin.


    Und da ich meinen ausschüttenden ETF in einen thesaurierenden umgeschichtet habe und durch den Corona Crash ordentlich Gewinne gemacht habe, konnte ich alles sofort wieder investieren anstatt auf eine Rückzahlung zu warten. Hat sich auf jeden Fall gelohnt.


    Danke auf jeden Fall für die vielen Rückmeldungen! Dann werde ich für nächstes Jahr auf jeden Fall eine Steuererklärung machen

    Also hast du aus Einkommen und ETF-Verkauf zusammen mehr als die 9744 Euro? Die Sozialversicherungsbeiträge kämen ganz oder teilweise auch noch drauf.

    Genau, die Einnahmen aus den Nebenjobs waren 5764,16€ und der Gewinn aus dem ETF Verkauf 5814,9€ (5814,9*0,7 = 4070,43) also insgesamt 5764,16€ + 4070,43€ = 9834,59€


    Beim Einkommen wurde Lohnsteuer, RV,AV,KV einbehalten? Oder hast du deinem Arbeitgeber auch die NV-Bescheinigung vorgelegt?

    Dem Arbeitgeber habe ich keine NV-Bescheinigung vorgelegt. Rentenversicherung und Krankenversicherung wurde gezahlt. Lohnsteuer zahle ich als Werkstudent nicht.



    Sonst musst du nachzahlen.

    Wenn ich durch die NV-Bescheinigung im Folgejahr nachzahlen müsste, gibt es dann Strafen oder Strafzinsen, weil das Finanzamt nicht sofort sein Geld bekommen hat?

    Die NV zurückgeben, steht unten auf dem von Dir unterschrieben Antrag. Und dann die Steuererklärung abgeben

    Genau, das habe ich gelesen, allerdings hat sich mir die Frage gestellt, ob man dem Finanzamt Strafe oder Strafzinsen zahlen muss, falls ich durch die NV Bescheinigung zu wenig Steuern gezahlt habe. Außerdem gilt meine NV-Bescheinigung nur bis Ende diesen Jahres, muss ich sie dann trotzdem zurückgeben?


    Eine schnelle Möglichkeit wäre mal hierhin zu gehen und oben die ISIN einzugeben. Falls es ein Ergebnis gibt auf "Fondstyp" klicken, da steht dann die Information zur TFS. https://www.ebase.com/services/online-banking-app/

    Perfekt, die 30% TFS gelten für meinen ETF, danke für die Quelle!


    Die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro wird vom Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Entspricht halt den 801 Euro bei Kapitalerträgen.

    Also habe ich im Prinzip einen Gesamtfreibetrag von 9744 + 1000+ 801 = 11545€? Ich habe ja sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch Kapitalerträge. Sorry, falls die Fragen selbstverständlich sein sollte, aber ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung selber gemacht.


    Wenn dein Nebenjob auf 450-Euro-Basis war und pauschal besteuert wurde, fällt das wohl weg. War es mehr, könntest du in der Steuererklärung auch Krankenversicherung, Rentenbeiträge usw steuermindernd geltend machen.

    6 Monate unter 450-Euro und jetzt seit September deutlich drüber als Werkstudent mit Krankenkassenbeiträgen.

    Anscheinend liege ich also noch Dicke im Freibetrag und muss mir keine Sorgen machen, die Antworten interessieren mich trotzdem sehr :)

    Vielen Dank schon einmal für eure top Antworten

    Hallo zusammen,


    ich habe durch meine Nichtveranlagungsbescheinigung (Student + Nebenjob) einige ETFs steuerfrei verkauft. Allerdings liege ich nach dem Verkauf knapp über dem Grundfreibetrag von 9744€.


    Daher drei Fragen:


    • Liege ich trotzdem noch im Freibetrag, weil auf die 9744€ noch der Sparerfreibetrag von 801€ kommt? (Und kommt die Werbungskostenpauschale von 1000€ auch noch dazu? Habe 9 von 12 Monaten dieses Jahr neben dem Studium gearbeitet)
    • Was müsste ich tun bzw. würde passieren, wenn ich ausversehen über meinem Freibetrag liege und durch die Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern bezahlt habe?
    • Ist es richtig, dass ich bei meiner Berechnung für den Grundfreibetrag beim Gewinn meiner ETFs noch einmal 30% abgezogen habe, wegen der Teilfreistellung von ETFs? Also: Einkünfte + (ETF Gewinn * 0,7) = Betrag der hoffentlich noch steuerfrei ist


    Viele Grüße

    Nein. MMn sind es, wie in #3 beschrieben in Zeile 41 Verkäufe von Aktien, in Zeile 42 Verkäufe von Fonds/ETF.


    Du hattest in #1 von Aktien gesprochen, die gehören mMn in Zeile 41 und da gibt es auch keine TFS.

    Achsooo jetzt habe ich es verstanden, da lag also mein Verständnisproblem. Ich wusste nicht, dass nur ETFs die Teilfreistellung haben. Dann macht es auch Sinn, dass in Zeile 41 alle Aktien und in Zeile 42 die Fonds extra stehen.


    Vielen Dank!

    Vielen Dank erst einmal für die Begrüßung! Ich verfolge schon seit vielen Jahren den Finanztip Youtube Kanal und bin durch die Frage zufällig auf dieses Forum gestoßen! :)


    Durch eure beiden Einsichten ist mir das meiste schon deutlich klarer geworden! Ich würde es jetzt so machen, dass ich den Umsatz durch voraussichtliche Verkäufe für dieses Jahr nicht oder nur teilweise angebe. Zum Einen sind es ja keine regelmäßigen jährlichen Einkünfte und zum anderen könnte der Antrag vermutlich abgelehnt werden, wenn ich bereits ankündige, dass ich den Freibetrag ausschöpfen möchte.


    Was würde eigentlich passieren, wenn ich ausversehen in einem Jahr knapp über dem Freibetrag liegen würde?

    Zeilen 40, 41 und 42 sind jeweils getrennte Sachverhalte. In Summe aller Einkünfte ./.

    Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich den Unterschied zwischen Zeile 41 und 42 richtig verstanden habe. Ist es jetzt so wie ich vermutet habe einfach der selbe Betrag nur einmal ohne abgezogene Teilfreistellung (Z 41) und einmal mit (Z 42)?

    Guten Morgen zusammen,


    ich fülle gerade die Nichtveranlagungs Bescheinigung aus und bin mir bei diesem Punkt aktuell nicht sicher.



    Die Veräußerungsgewinne sind auch alle Gewinne die ich vorhabe durch Aktienverkäufe zu realisieren, oder (Also am besten so, dass ich unter dem Freibetrag bleibe)? Und sind "Investmenterträge nach Teilfreistellung" dann einfach alle meine Gewinne die ich vorhabe zu erzielen minus 30% Teilfreistellung, also Punkt a+b minus 30% (auch noch -801€ Freibetrag?)? Falls ja, warum wird der Punkt dann extra aufgeführt, obwohl das Finanzamt das selber berechnen könnte?


    Und um nachher kein Ärger zu bekommen, weil ich doch zu viel verkaufe: Darf mein Bruttoeinkommen + Dividenden (Punkt a) + Veräußerungsgewinne (Punkt b) nicht die 9744€ Freibetrag überschreiten oder Bruttoeinkommen+ Investmenterträge nach Teilfreistellung (Punkt c)


    Wie lange dauert so ein Antrag eigentlich? Wollte ihn dieses Jahr noch nutzen, damit ich mit dem restlichen Freibetrag Teile meines Depots verkaufen und wieder einkaufen kann ohne die Steuern temporär zu verlieren und dadurch Kursgewinne nicht mitnehmen kann.


    Ich wäre sehr dankbar für eine Erklärung, möchte ungern etwas falsch machen und im Nachhinein Probleme kriegen.


    Viele Grüße