Guten Morgen zusammen,
ich fülle gerade die Nichtveranlagungs Bescheinigung aus und bin mir bei diesem Punkt aktuell nicht sicher.
Die Veräußerungsgewinne sind auch alle Gewinne die ich vorhabe durch Aktienverkäufe zu realisieren, oder (Also am besten so, dass ich unter dem Freibetrag bleibe)? Und sind "Investmenterträge nach Teilfreistellung" dann einfach alle meine Gewinne die ich vorhabe zu erzielen minus 30% Teilfreistellung, also Punkt a+b minus 30% (auch noch -801€ Freibetrag?)? Falls ja, warum wird der Punkt dann extra aufgeführt, obwohl das Finanzamt das selber berechnen könnte?
Und um nachher kein Ärger zu bekommen, weil ich doch zu viel verkaufe: Darf mein Bruttoeinkommen + Dividenden (Punkt a) + Veräußerungsgewinne (Punkt b) nicht die 9744€ Freibetrag überschreiten oder Bruttoeinkommen+ Investmenterträge nach Teilfreistellung (Punkt c)
Wie lange dauert so ein Antrag eigentlich? Wollte ihn dieses Jahr noch nutzen, damit ich mit dem restlichen Freibetrag Teile meines Depots verkaufen und wieder einkaufen kann ohne die Steuern temporär zu verlieren und dadurch Kursgewinne nicht mitnehmen kann.
Ich wäre sehr dankbar für eine Erklärung, möchte ungern etwas falsch machen und im Nachhinein Probleme kriegen.
Viele Grüße