Beiträge von dankefuerdentipp

    Ich habe hier viele wertvolle Tipps gelesen und möchte einen Tipp beitragen, teilweise scheinen manche so auch "zurück in die GKV" gekommen zu sein. Ganz ohne Grauzone, rechtlich sicher, gerichtlich bestätigt.


    Ausgangssituation:

    - Arbeitnehmer

    - jünger als 55 Jahre

    - in der PKV versichert


    Zielsituation:

    - in GKV versichert



    Vorgehen:


    2 Wege:


    a) 4 Monate Teilzeit nehmen.

    b) 2 Monate Teilzeit in Elternzeit nehmen


    Rechnerisch muss das (hochgerechnete!) Jahresarbeitsentgelt (JAEG) in den 4 Monaten bzw. 2 Monaten unter der Grenze für die Pflichtversicherung liegen. Wenn nach Rückkehr in Vollzeit das JAEG dann höher liegt ist es nicht schädlich.


    Rechtsgrundlage (einfach nach u.g. googeln, die Links sind dann eindeutig)


    - Informationsportal Jahresarbeitsentgeltgrenze – vorübergehende Entgeltminderung

    - Bundessozialgerichtes (BSG) vom 7. Juni 2018 (B 12 KR 8/16 R)

    - "Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am 20. März 2019 in Berlin", Seite 19, letzter Abschnitt bis Seite 20 inkl. Abschnitt "Ergebnis"


    Stand: zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags, 11/2021


    Man darf davon ausgehen, dass die Lücke irgendwann geschlossen wird.