@Britta
Hallo
zusammen,
dieser Satz im Musterbrief der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg stellt einen sogenannten Vorbehalt dar. Es wird
hiermit gerade kein Schadensersatz gefordert.
Ziel des Schreibens ist: die Kündigung wird zurückgenommen und der Bausparvertrag läuft zu seinen vereinbarten Konditionen weiter.
Hintergrund
ist, dass Sie das Bauspardarlehen theoretisch noch in Anspruch nehmen
können – der Sinn und Zweck des Bausparvertrags ist ja gerade noch nicht
erfüllt – anders als bei den voll besparten Verträgen.
Nur für
den Fall, dass die Bausparkasse bei ihrer Haltung bleibt, wird schon mal
angedroht, dass ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird.
Wenn
Sie die Zahlung des Guthabens auf Ihr Girokonto verlangen, könnte das
unter Umständen als Kündigung ihrerseits verstanden werden oder
zumindest als „widersprüchliches Verhalten“. Sie müssen es m.E. zwar
nicht auf dem Zwischenkonto liegen lassen, um Schadensersatzansprüche
geltend zu machen - es erhöht aber wahrscheinlich Ihre Chancen gegenüber
der Bausparkasse. Wenn Sie sich mit der Auszahlung einverstanden
erklären, müssen Sie unbedingt nochmal einen Vorbehalt erklären und
erläutern, dass Sie das nur machen, um den Schadensersatzanspruch so
gering wie möglich zu halten.
Viele Grüße,
Britta
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Zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort sowie sorry für meine späte
Rückmeldung... Momentan streite ich mich sowohl mit meinem
BU-Versicherer als auch mit meinem Rechtsschutzversicherer. Weitere
Streitigkeiten konnte ich bereits beilegen. Der Streit mit der LBS kommt
nun noch dazu...
Ich werde der LBS schreiben, dass sie das Guthaben
auf ein spezielles Tages-/Termingeldkonto überweisen soll und dass ich
damit den Schadensersatzanspruch ggü. der LBS so gering wie möglich
halte. Ferner werde ich der LBS weitere Schritte (Ombudsmann, Klage)
androhen und ihr sagen, dass ich ihr Verhalten für rechtswidrig halte.
Da ich gerade sehr wenig Zeit habe (weitere Rechtsstreitigkeiten,
gesundheitliche Probleme, viel zu tun bei der Arbeit), fehlen mir
momentan Zeit und Kraft, um einen weiteren Rechtsstreit mit der LBS
anzufangen. Gibt es hier irgendwelche Fristen, die ich einhalten muss?
Mein Zeitplan:
- in den nächsten Wochen: Vorbehalt ggü. der LBS erklären, Auszahlung auf gesondertes Konto veranlassen
- nach der Auszahlung des Guthabens: Beschwerde beim Ombudsmann einreichen (Geht das dann noch?)
- Klären, ob meine Rechtsschutzversicherung (RSV) den Streit übernimmt (s.u.)
- Vermutlich irgendwann in 2016: ggf. Klage erheben (abhängig von Kostenübernahme durch RSV und/oder Erfolgsaussichten)
Ist es eventuell zu spät, erst in 2016 über einen FA für Bankrecht Klage einzureichen? Leider werde ich vorher kaum Zeit haben, mich vorher auch noch um dieses Problem zu kümmern...
Noch mal eine andere Frage: Meine RSV zahlt definitiv Rechtsstreitigkeiten, die aus Sparverträgen resultieren. Sie zahlt aber nicht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien-/ Grundstücksfinanzierungen.
Ist ein Bausparvertrag nun ein Sparvertrag oder eine
Immobilienfinanzierung? Ich vermute nämlich, dass sich die RSV mit dem
Argument "Bausparvertrag = Immobilienfinanzierung" rausreden könnte.
@Bausparfuchs
Da hast du ja schon eine Menge herausgefunden. Ich habe schon gesehen, im Wertpapierforum hast du auch einige sehr hilfreiche Tipps gepostet. Nochmal für alle der Link, damit sich die übrigen Leser dort auch informieren können:
http://www.wertpapier-forum.de/topic/45002-lbs-vario-2/