Beiträge von Adelke

    Ich hätte mein Geld langfristig in Aktien angelegt ... ;0) oder ...mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt - dann würde ich heute nicht auch noch mit dem Arbeitgeberanteil geschröpft und hätte eine höhere gesetzliche Rente ... oder eine private Lebensversicherung abgeschlossen, die ja bis heute nicht zwangsverbeitragt wird - wieso eigentlich nicht bei der so hoch gelobten Solidargemeinschaft? ... oder das Geld ganz einfach ausgegeben. Wieso werde ich eigentlich, angesichts der mehr oder weniger sachlichen Kommentare zum Thema das Gefühl nicht los, dass sich hier viele Versicherungsvertreter zu Wort melden? ...Getroffene Hunde bellen, sagt der Volksmund :0)))

    Sie haben aus meiner Sicht ohne Zweifel recht, wenn Sie einwenden: "Wie hätte denn ein Arbeitgeber damals beim Abschluss wissen sollen, dass 2004 ein neues Gesetz kommt, dass nun die Einmalzahlungen aus einer bAV betrifft?"
    Dasselbe trifft meines Erachtens auch auf die betroffenen Arbeitnehmer zu. Also wird, im Umkehrschluss, mit dem GMG der Vertrauensschutz mit Füßen getreten, indem ab 2004 einseitig und noch dazu RÜCKWIRKEND in bestehende Versicherungs-Verträge eingegriffen wird/wurde.
    Genau hier greift (nicht nur) meines Erachtens die Fürsorgepflicht des Versicherungsnehmers (Arbeitgeber) und seiner Erfüllungsgehilfen - sprich z.B. Versorgungswerke, Pensionskassen ... und Gewerkschaften. All diese Beteiligten, etwa Metallrente, Versorgungswerk der Presse,DJV und IG Medien (verdi) etc., hüllen sich wohlweislich in Schweigen und preisen munter weiter die private Altersvorsoreg als Königsweg! Anfragen von Betroffenen zum Thema werden, nicht nur nach meiner Erfahrung, einfach ignoriert. Und dessen sollte sich auch die junge Generation bewusst sein, damit sie auf die Versprechen von Politik, Versicherungsunternehmen, Arbeitgebern und Gewerkschaften NICHT hereinfällt.

    Klagen sind zum Thema bereits anhängig, ich gehöre zu denen, die in Sachen "Folgen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004" auch den Rechtsweg beschreiten und auf weitere Urteile gespannt sind. Betroffen sind übrigens nach jüngsten Recherchen von ARD Plusminus rund 8,3 Millionen Policen. Daraus ergeben sich etwa 33 Milliarden Euro Beitragszahlungen, die ahnungslose Rentner aufbringen müssen, obwohl sie nach der Gesetzeslage zum Zeitpunkt ihrer Vertragsabschlüsse davon befreit waren oder nur den halben, also den Arbeitnehmersatz für die Krankenkasse, zahlen mussten. Klar ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Politik, aber auch Versicherer, Arbeitsgeber, Gewerkschaften mit Händen und Füßen gegen eventuelle Schadenersatzforderungen z.B. wegen mangelhafter Information der Versicherten wehren ...

    Es gibt keine Informationspflicht des Arbeitgebers. Dazu gibt es bereits Rechtsprechung.


    Und schon gar nicht über krankenversicherungspflichtige Betriebsrenten!
    Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Seid doch froh, dass Ihre eine Altersversorgung habt und zahlt Eure Krankenkasse. Das Sozialsystem ist doch auf jeden Beitrags-Euro angewiesen!


    Wie soll denn sonst der Rentnerberg, der demographisch vor uns liegt, finanziert werden!
    Etwas mehr Solidarität bitte.


    Dazu kann ich nur sagen, bitte gründlicher mit dem Thema beschäftigen, denn Betroffene ( gesetzlich Krankenversicherte) bezahlen im Zweifelsfall bis zu viermal Krankenversicherungsbeitrag plus volle Pflegversicherung! Und das, laut Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004, sogar rückwirkend. Bei mir bedeutet das konkret, dass ich zum einen bereits KK-Beitrag/Pflegeversicherung auf mein Gehalt gezahlt habe. Meine Versicherung (Beiträge) - 1990 als Zwangsversicherung (tarifgebunden) abgeschlossen - wurde aus meinem Nettogehalt gespeist. Auf die Auszahlungssumme zahle ich jetzt noch zweimal Krankenkassenbeitrag, auf meinen Anteil plus den Arbeitgeberanteil; dazu kommt noch mal der Pflegeversicherungsbeitrag. Selbstverständlich bezahle ich zudem auf meine Rente auch noch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag. Also? Sogar viermal verbeitragt! Über die Beitragspflicht wurde ich erstmals bei Auszahlung der Versicherungerunssumme informiert. Übrigens: Lediglich privat Versicherte, wie etwa Beamte, Selbstständige, viele Politiker etc. entgehen der Beitragspflicht laut GMG. Soviel zur viel beschworenen Solidarität.
    Was die oben erwähnten Informationspflichten angeht, bitte benfalls besser kündig machen, siehe mein Hinweis auf Dr .Peter A. Doetsch. Ebenfalls sachkundig ist Andreas Nareuisch, u.a. mit seinem Beitrag "Pulverfass betriebliche Altersversorgung ".

    Eine Informationspflicht lässt sich nach meiner Kenntnis unter Umständen ableiten ...siehe "Auskunfts- und Informationspflichten von Arbeitgeber und externem Versorgungsträger bei der betrieblichen Altersversorgung", in: Sonderdruck aus der aba Zeitschrift BetrAV 1/2003; Autor: Dr. Peter A. Doetsch, Wiesbaden.
    Dieser Sonderdruck ist vielleicht für all diejenigen hilfreich, die darüber nachdenken, bei ihren(m) Arbeitgeber/Gewerkschaft bzw. den von ihm beauftragten externen Versorgungsträger - in meinem Falledie Presseversorgung GmbH - Schadenersatzansprüche bezüglich der Auswirkungen aus dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, (auch rückwirkend) gültig seit 2004, zu stellen - eben wegen nicht erfolgter Information/Aufklärung/Beratung. Der Gesetzgeber wollte, laut Doetsch, dass die Information durch Aushändigung von Schriftstücken erfolgte; es besteht demnach eine Verpflichtung zu deutlichen Hinweisen auf unübliche bzw. überraschende Klauseln ...!? Es wäre für Betroffene sehr hilfreich, wenn sich das "Finanztipp"-Team diesem Thema mal ausführlich annehmen würde :0)