Hallo,
ich habe den überwiegenden Teil der eingeklagten Bearbeitungsgebühr zuzüglich Zinsen von der Targobank nun erstattet bekommen. Hinsichtlich einer Restzinsforderung hatte ich nochmals schriftlich zur Zahlung aufgefordert und hab nun ein Schreiben der Bank bekommen mit dem Inhalt
"Bitte beachten Sie, dass wir bei der Erstattung der geforderten Zinsforderung noch die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzüge abziehen mussten, so dass sich ein verringerter Erstattungsbetrag ergibt. Im Rahmen der Erstattung war seitens unseres Hauses zu berücksichtigen, dass Zinsen zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören. Die Targobank ist daher gesetzlich nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (25 %) und den Solidaritätszuschlag (5,5 % auf Kapitalertragssteuer) einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen."
Die Zinsen sind doch Verzugszinsen und keine Zinsen aus Kapitalerträgen? Weiß Jemand, ob der Einbehalt durch die Bank rechtens ist? Vielen Dank schon vorab.