Beiträge von zepph

    wie hoch sind meine Einlagen abgesichert, wenn ich sie bei beiden Instituten/Banken/Marken sowohl Deutsche Bank als auch Postbank in Einzel- bzw. Gemeinschaftskonten halte?

    Ist die Erhebung von "Negativzinsen" bzw. "Verwahrentgelt" rechtlich überhaupt zulässig?

    Hat das deutsche/europäische Finanzgericht dieser Regelung zugestimmt? Wo kann man das nachlesen?

    Banken dienen doch historisch dem Zweck, Gelder von Sparern und Anlegern an Investoren/Kreditnehmer gegen Zinsen zu vermitteln und den Sparer/Anleger am Zinsergebnis zu beteiligen.

    Seitdem die EZB den Markt mit billigem Geld flutet, übersteigen die Kreditmittel wohl erheblich den Bedarf.

    Seitdem werden die Kundengelder nicht nur nicht verzinst, sondern bei der EZB kostenpflichtig "gelagert", anstatt sie vorrangig vor dem "billigen Geld" der EZB dem Kreditmarkt zuzuführen.

    Die EZB will durch diese "Strafzinsen" die Kreditvergabe der Banken stimulieren.

    Wie könnte es rechtens sein, dass diese Strafzinsen an die Bankkunden abgewälzt werden, anstatt sie bei den Banken zu belassen?