Beiträge von Index

    Meine Antwort kommt zwar ein bisschen spät, aber vielleicht hilft sie noch dem einen oder anderen.

    Ich habe mit dem Sachverhalt tatsächlich schon Erfahrung gesammelt, bei uns war es allerdings so, dass ich von dem anderen Kontoinhaber bereits vor dem Tod eine Bankenvollmacht bekommen hatte, dadurch gab es keine Probleme hinsichtlich einer Kontensperrung. Eine Bankenvollmacht gehört für mich wie eine Vorsorgevollmacht zu den Dokumenten, die man in einer guten Beziehung rechtzeitig mit der anderen Partei regeln sollte, macht wirklich vieles einfacher, vor allem bei einem Gemeinschaftskonto.


    Achtung noch zum Thema Bankenvollmacht: Obwohl in einer Vorsorgevollmacht häufig auch der finanzielle Teil eine Rolle spielt, akzeptieren Banken oft nur eine auf ihren Formularen ausgefüllte Bankenvollmacht, die normalerweise auch persönlich in der Bank ausgefüllt werden muss.

    Einklagen kann man zwar, dass die Banken eine reguläre Vorsorgevollmacht akzeptieren müssen, aber bis zu einer erfolgreichen Klage hat man vermutlich sowieso schon den Erbschein erhalten...


    Die Bank wurde nicht durch das Nachlassgericht, sondern durch mich über den Tod informiert (ich glaube ich musste damals die Sterbeurkunde vorlegen, bin mir aber nicht mehr sicher).