Beiträge von Kleintiroler

    Ab wann falle ich aus der PKV ? Bin seit 2001 PKV versichert und werde gesundheitlich bedingt kürzer arbeiten. Da dementsprechend das Gehalt sinken wird interessiert es mich welche JAEG in 2016 für mich gelten würde die ich nicht unterschreiten sollte um in der PKV verbleiben zu können.

    Sollte ich mich hier mit meinem Anliegen zu weit vorgewagt haben tut es mir leid. Es war nicht meine Absicht zu schnorren denn ich hoffte auf ein paar Anregungungen.


    Ps Muss ich mich jetzt noch entschuldigigen das ich einen Strafverteidiger zum Freund habe und wie vielleicht viele Menschen in Deutschland auch ihre Steuererklärungen bei einem Steuerberater erledigen lassen.


    Ich hatte hilfreiche Tipps gesucht aber keine Anschuldigungen als Schnorrer.

    Ich muss noch etwas ändern an meiner vorherigen Aussage,


    in der Firma in der ich beschäftigt bin ist doch nicht wie in den anderen GmbHs die 2/3 Mehrheit festgelegt sondern gar nichts . Ich habe gerade mit meinem Steuerbüro gesprochen und dann ist es wohl so das dann die einfache Mehrheit Entscheidungen fällen darf. Die hätte ich wahrscheinlich mit 49% nicht mehr.

    Ich danke vorab schon mal für die erfolgten Antworten. Es gibt hier sicherlich die Bedenken was wäre wenn die Ehefrau...
    Aber welche Alternative gäbe es denn . Ich kann den anderen beiden ebenfalls mitarbeitenden Gesellschaften doch nict zumuten mich durchzuschleppen mit einem Gehalt welches mir erlaubt meine mitlerweile auch sehr teure PKV zu bezahlen. Bei Vollbeschäftigung ist das kein Problem. Wenn es ganz schlimm kommt kann ich durch die Erkrankung nicht mal jeden Tag 4 Stunden arbeiten.
    Da ich auch kein Arbeitslosengeld erhalten würde was würde denn passieren . Ich würde doch mit dem Krankengeld der PKV unter die Bemessungsgrenze fallen. Dann müsste ich mich entscheiden ab ich den Rückgang zur GKV definitiv nicht mehr will. Dann würde wahrscheinlich irgendwann das Einkommen ( bei weiterer Arbeitsunfähigkeit) nicht mal mehr ausreichen um die PKV zu bezahlen.
    Laut einem befreundeten Anwalt sollte es für die Pflichtigkeit und der damit verbundenen Möglichkeit zur eventuellen Rückkehr in die GKV reichen wenn das Gehalt unter der BemessungsGrenze läge und die Anteile der Firma in der ich auch das Arbeitsverhältnis habe nur leicht unter 50% lägen.Damit , wenn das so stimmen solte, würde ich nicht alles aufgeben.
    Die Entscheidungen fallen bei uns laut dem Gesellschaftervertrag dieser Firma mit 2/3 Mehrheit.
    Ich habe keine Prokura und unterliege laut Arbeitsvertrag genau wie jeder andere Arbeitnehmer der Firma den Anordnungen des Geschäftsführers ( in dem Falle meiner Frau).

    Ja, es handelt sich um eine GmbH in der ich angestellt bin.


    Geschäftsführerin dieser Firma ist meine Frau ( ohne eigene Anteile) und es gibt noch 2 weitere Gesellschafter mit jeweils 25 %.


    In den anderen Firmen ( alles GmbHs) bestehen keine Beschäftigungsverhältnisse.

    ich bin 52 und Gesellschafter einer Firma mit 50% Anteile und angestellt als Disponent / kein Geschäftsführer. Kenntnisse diese Firma zu führen habe ich nicht und auch nicht die erforderlichen Qualifikationen .Stand heute ist eine festgestellte Versicherungsfreiheit. Das Gehalt liegt oberhalb der Bemessungsgrenze und ich bin privat krankenversichert. Durch eine Erkrankung, welche sich wahrscheinlich auch noch langwierig gestalten wird, werde ich nur noch halbtags arbeiten können. Da ich mit diesem HalbtagsGehalt dann unter die Bemessungsgrenze falle müsste ich doch eigentlich pflichtig werden. Oder sind dann die 50 % Anteil zuviel um wieder in die GKV zurück zu müssen/können?
    2. würde ich diese Anteile der Firma in der ich auch beschäftigt bin voll oder teils auf meine Frau übertragen wäre dann die Versicherungspflicht wieder da?
    3. Da ich noch Mitgesellschafter weiterer Firmen ( 50% Anteile jeweils) bin ,aber aus diesen Firmen keine Erträge zufliesen, könnten mir diese Gesellschaftsverhältnisse bei einem möglichen Wechsel in die GKV im Wege stehen?


    selbst Steuerberater konnten mir keine übereinstimmende Antwort geben. Ich würde mich über ein paar sachdienliche Antworten sehr freuen