Beiträge von Jimmy3000

    Danke für die Antworten.

    Also wenn ich davon ausgehe in 2022 komplett ALG1 zu erhalten macht die 5tel keinen Sinn?

    Habe es so verstanden das mit weniger zu erwartendem Einkommen (ALG1) die 5tel richtig ist.

    Ist es denn allgemein möglich im Nachgang noch mit den jeweiligen Steuererklärungen trotz 5tel Regelung nachzubessern? Ich weiß ja nun nicht wie die nächsten Monaten zwecks Neubeschäftigung und neuem Gehalt (Höhe ungewiss) laufen werden.

    Ich lese immer nur Spitzensteuersatz = 5tel keinen Sinn!

    So wie ich es verstehe ergeben sich dann keine Unterschiede in der Versteuerung, also keine Vorteile ob direkt oder auf 5 gesplittet.

    Hallo zusammen,


    ich benötige dringend mal einen Rat.

    Bis zum 31.12.21 noch beschäftigt, ab 01.01.22 ALG1.

    Steuerklasse 1, Spitzensteuersatz und Abfindung wird im Januar 22 ausgezahlt.

    Anfangs habe ich den Tipp erhalten die 5tel Regelung anzuwenden. Jetzt habe ich gehört das es keinen Sinn macht oder sogar Nachteile bringt.

    Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken und Sorgen das ich einen Fehler gemacht habe. Mein noch AG wird ja nun nach vereinbarter Regelung abrechnen.

    Kann ich hier noch ausweichen und das ganze kippen?

    In dem Fall das es anders versteuert wird, wie wird es denn versteuert? Erhalte ich dann die gesamte nicht versteuerte Summe und muss selber mit der Steuererklärung für 2022 an den Fiskus abführen?

    Also dem AG mitteilen nicht wie vereinbart nach 5tel Regelung abzurechnen? Alles super knapp ich weiß.

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar, besonders wenn diese fix um die Ecke kommt ;)


    LG