Ganz so einfach wird das mit dem Tiny Haus evtl. nicht.
Zunächst muss das Grundstück nach der "Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke" für das Wohnen zugelassen sein. Das Grundstück muss erschlossen sein. Erlaubt ein örtliche Bebauungsplan oder eine Ortsgestaltungssatzung den "Bau" eines Tiny Hauses?
Ist der "Bau" laut Landesbauordnung genehmigungspflichtig?
Ich bin da kein Profi aber diese Punkte fallen mir da zuerst ein. Allerdings wird sich da die kommenden Jahrzehnte natürlich auch viel ändern.
Aktuell funktioniert das mit Tiny Haus einfach auf Grundstück rollen auf jeden Fall leider nicht.
Ansonsten finde ich die Option im Alter ein Tiny Haus zu bewohnen auch sehr reizvoll.
Das Grundstück verkaufen würde erst mal auch nicht verkaufen.