Beiträge von ho2fma2n

    Meine Photovoltaikanlage hat eine Nennleistung von 10880 Wp (11KW)und wird ins Netz eingespeist. Steuerlich muss ich Umsatzsteuer bezahlen und eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Bei einer Nennleistung bis 10KW gilt die Neue Kleinunternehmerregel und beides würde (als Rentner) entfallen. Werden 6 Module nicht weiter genutzt sinkt die Leistung auf 9860 Wp. Akzeptiert das Finanzamt die Reduktion oder gilt immer die ursprüngliche / beantragte Leistung? :thumbup: