Beiträge von Lasibelle

    Ich habe auch ein Schreiben an die LBS Südwest verfasst bzgl. der Jahresentgelte und folgende Antwort erhalten (zur Info: ich befinde mich in der Ansparphase):


    Ihrem Widerspruch gegen die Belastung eines Serviceentgeltes auf Ihrem Bausparvertrag können wir leider nicht stattgeben.


    Die LBS Südwest hat im Vergleich zu anderen Bausparkassen auf bestehende Bausparverträge kein Jahresentgelt neu eingeführt. Auf Ihrem Bausparvertrag wird seit Vertragsbeginn ein Jahresentgelt belastet. Grundlage dafür sind die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge. Die von Ihnen genannte Rechtsprechung ist hier nicht anwendbar.


    Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir einer Gutschrift des Jahresentgeltes nicht nachkommen können.
    Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten mit der LBS Südwest besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:


    Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
    Am Hauptbahnhof 2
    70173 Stuttgart
    Telefon 0711 127-77843
    Telefax 0711 127-77908
    Internet http://www.sv-bw.de/schlichtung
    E-Mail schlichtung@sv-bw.de


    Ich habe leider auch nichts dazu gefunden, ob Gebühren, die seit Vertragsbeginn festgelegt wurden, zulässig sind. Aber von dem, was ich bisher recherchiert habe, dürften Bausparkassen doch generell keine Gebühren in der Ansparphase erheben? Ob sie nachträglich eingeführt wurden oder nicht, ist doch irrelevant oder täusche ich mich?


    Und könnte mir jemand sagen, ob folgende Mail für mein Anliegen korrekt ist: ombudsmann@voeb-kbs.de <ombudsmann@voeb-kbs.de>


    Ich würde dies gerne vorzugsweise einen Ombudsmann klären lassen.