Hat Dir Dein Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung die Pauschalen nicht erstattet?
Wenn er Dir sowohl die Übernachtung als auch Anreise und Verpflegungsmehraufwand gezahlt hat, brauchst Du eigentlich gar nichts in der Steuererklärung angeben, bzw. Nur das, was auch in der Lohnsteuerbescheinigung steht.
In der Lohnsteuerbescheinigung steht unter 20 eine Position "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" 142€. Der AG hat mir die Kosten für das Hotel erstattet und diesen Betrag.
Muss ich diese Einträge dann leer lassen?
Anlage N "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" bei "Übernachtungskosten" (müsste 70 sein) eingetragen sowie bei "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz" (74 - Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) eingetragen.
"16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" unter dem Punkt "Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland:"