8. Leistungsausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
a) das Fahrzeug bei Rennen, Geschwindigkeits- und Fahrtests, respektive
Übungsfahrten zu Vorhergehenden, eingesetzt, als Schrittmacher oder in privaten
Rennen benutzt wird;
b) die allgemeine Zulassung des versicherten Fahrzeuges erloschen ist oder ein
Fahrer das Fahrzeug ohne Führerschein führte;
c) ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt;
d) die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich verursacht hat; bei grob
fahrlässiger Verursachung wird eine Kürzung der Leistung in Abhängigkeit zur
Schwere des Verschuldens vorgenommen;
e) das Fahrzeug von folgenden Personen bzw. wie nachfolgend beschrieben
genutzt wird:
gewerbliche Transporte (Paket-/Kurierdienste, Ausliefer-, Verteiler- und Zustelldienste,
Speditionen, Umzugsunternehmen u. ä. – auch gelegentliche
Verwendung),
Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen),
Vermietung,
Wagnisse mit Ausnahmegenehmigung, Wagnisse zur Beförderung von Treibstoff,
Heizöl oder gefährlichen Stoffen/Gefahrgut,
Verkaufswagen,
auf Pflege-, Sozial- und Rettungsdienste bzw. Hilfsorganisationen (z. B. Malteser,
DRK usw.) zugelassene Fahrzeuge,
Fahrzeuge mit Ausfuhr-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, ausländischen
Kennzeichen oder Sonderkennzeichen (z. B. Wechselkennzeichen für Oldtimer),
versicherte Personen, deren 1. Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt und
die keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzen oder sich nur vorübergehend
in Deutschland aufhalten,
Fahrzeuge mit regelmäßigem Standort außerhalb Deutschlands.