Beiträge von Schopenhauer

    Hallo zusammen,


    nach dem Studium einiger AVB muss ich feststellen, dass die lieben Versicherer sich diesem Thema nicht mehr annehmen möchten bei aktuellen Tarifen. Hier spielen natürlich wirtschaftliche Gründe eine Rolle.


    Ist jemand ein aktueller Tarif bekannt, der den "Widerrufsjoker" für Finanzierungen bzw. Lebensversicherungen nicht ausschließt, sondern versichert? DIe Klausel "VERZICHT DER EINREDE DER VORVERTRAGLICHKEIT" habe ich bei meinen Stichproben auch nicht gefunden.


    Danke und VG

    ich hatte telefonischen Kontakt mit meiner Filiale der Commerzbank, in dem Gespräch wurde mir versichert, dass die Commerzbank definitiv an den Gebühren festhält und ihre Kommunikation ändert


    somit bist du der Arsch wenn du dort bleibst (Zustimmung am anderen Ende der Leitung) und nicht in ein kostenloses Kontomodell wechselst

    Ich würde, wenn ich sowas gesagt bekäme, mir ein neues Kreditinstitut suchen.


    Als Privatkunde fällt mir auch kein Grund mehr ein, warum ich unbedingt eine Filiale bräuchte.


    Einzig im ländlichen Raum könnte ich mich noch mit den Geno-Banken identifizieren, welche die lokale Wirtschaft bzw. Vereine unterstützen.

    Das juristisch im Einzelfall durchzusetzen, wird kein Selbstläufer, wie man beim "Widerrufsjoker" für Immobiliendarlehen sehen konnte. Die Urteile fielen dort zwar überwiegend pro Endverbraucher aus, aber eben nicht immer und von Gericht zu Gericht unterschiedlich.

    Es bleibt abzuwarten, ob es dir gleiche Anzahl an Verfahren geben wird, angesichts der viel niedrigeren Streitwerte. Vielleicht bekommen die Schiedsstellen mehr zu tun.

    Lieber Herr Müller,


    die zehn Jahre sind absolut.


    Verletzt der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss die ihm obliegende Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG stehen dem Versicherer grundsätzlich die Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG zu. In Betracht kommt demnach, je nach Einzelfall, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung oder Vertragsanpassung. Diese Rechte erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 VVG nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss, sofern nicht der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten ist. Bei Arglist zehn Jahre)


    Siehe hierzu auch Grundsatzurteil des BGH vom 25.11.2015 (Az.: IV ZR 277/14).


    Die von Ihnen ins Feld geführte spontane Anzeigepflichtsverletzung ist nur dann relevant, wenn wir uns noch innerhalb des Fristenzeitraumes befinden.


    Liebe Grüße,

    Da irren Sie sich aber - lesen sie bitte § 21 VVG noch einmal sehr gründlich!

    Ach ja - und wenn das dann die Absicht war, bitte auch § 263 StGB und § 314 BGB.

    Die Grenze der Auslegung bildet der Wortsinn. § 21 Abs. 3 S. 2 besagt, dass nach zehn Jahren Feierabend ist, hinsichtlich der in § 19 Abs. 2 bis 4 normierten Möglichkeiten des Versicherers.


    Der Gesetzgeber hat in der Rechtsquelle ausdrücklich die vorsätzliche sowie arglistige Anzeigepflichtsverletzung eingeschlossen. Da der Fragesteller sich nicht sicher ist, ob eine Gen-diagnostisch festgestellte Erkrankung anzeigepflichtig ist, könnte die Gewissheit der Frist von zehn Jahren seinen inneren Konflikt beruhigen.


    Ich empfinde es daher als Unverschämtheit, mir hier eine Straftat anhängen zu wollen. Der Lockdown scheint nicht jedem hier zu bekommen!

    Moin Gemeinde!

    Wenn man quer durch die vielen Posts rund ums Thema Altersvorsorge / Vermögensaufbau liest, wird man/frau den Eindruck nicht los, die KLV (früher KAPITALBILDENDE LEBENSVERSICHERUNG, heute KAPITALVERNICHTENDE LEBENSVERSICHERUNG) hätte noch lange nicht ausgedient. Entsprechend ungebildete Versicherungsvermittler empfehlen dieses Zeug noch immer und führen doch eher fadenscheinige Argumente (Steuer, Sicherheit... ) pro KLV an, die in den Köpfen vieler Verbraucher herumschwirren...

    Was, bitteschön, spricht heute (2021) noch pro KLV?

    Ergänzend könnte man noch die Incentive Reisen erwähnen. Hat jmd. mein lila Bändchen gesehen?

    Ich stelle das ganze mal ganz verkürzt dar, falls du sehr schusselig bist beim Ausfüllen von Anträgen:


    Wenn du vorhast, erst nach über zehn Jahren nach Vertragsabschluss BU zu werden, Antrag über gewünschte Höhe bei BU Versicherer stellen, Prämie zehn Jahre brav zahlen. Und nach über zehn Jahre heißt es dann "Rein in die Olga" ;)


    Beste Grüße,

    Ich kann über die DKB nur Gutes sagen, solange man keinen prompten telefonischen Service erwartet.


    Ich sehe die fehlende telefonische Erreichbarkeit sogar als Vorteil an, da man keine "Berater" hat, die einem irgendeinen Mumpitz aufschwatzen wollen.


    Das es generelle Ablehnung von migrantischen Interessenten gibt, erachte ich aufgrund Gesetzeslage (AGG) als nicht haltbar. Ich kenne viele geschäftstüchtige Leute mit Einwanderungsgeschichte, die werden von Banken mit Kusshand genommen.

    Ich bin gespannt, was dabei noch alles rumkommt. Danke für den Blogbeitrag!

    Juristen nutzen einfach jede Gelegenheit, das Volk zu gängeln.


    Zustimmen hier, Widerrufsbelehrung da, Datenschutzblödsinn ...


    Und damit von jedem von uns ;)

    Bei 40 % Beteiligung an EU-Wahlen dürfen die fehlenden 60 % eigentlich gar nicht meckern...


    Aber "die EU ist die Antwort" wird uns doch immer von der hohen Kanzel gepredigt.


    Aber abseits der Polemik: Ich denke, dass die Banken bzw. deren Kunden nun ausbaden müssen, was die jahrelange Geldpolitik der einst "unabhängigen" EZB angerichtet hat. EU ist, wenn der dysfunktionale Süden von DE/AT/Benelux durchgefüttert wird.

    Bisheriges Fazit des Branchenblogs finanz-szene.de:


    "Ein paar gestern nach dem Urteil getätigte Telefonate zeigen: Die Nervosität bei Banken und Sparkassen ist groß. Denn auch wenn die maßgeblichen Stellen erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen – eines zeichnet sich schon jetzt ab: Das Urteil stellt die Preissetzungsmacht der Branche massiv infrage."


    Jetzt heißt es erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung warten.


    Wenn die entsprechend ausfällt, bekommt der Ombudsmann für das Bankwesen bzw. GENO/Sparkassen ordentlich was zu tun mit Rückforderungen von Gebühren.

    Hallo zusammen,


    Unseren Freunden in der Finanzwelt ist durch den BGH wieder richtig gegen das Schienbein getreten worden.


    Wie der BGH gestern festgestellt hat, haben Banken und Sparkassen ihre Kunden bei Gebührenerhöhungen oftmals unfair benachteiligt. Kunden können sich das Geld der letzten 3 Jahre zurückholen. Wir erklären wie das funktioniert und wie das Gericht dazu kam.


    Bislang war die Geschäftspraxis der Geldinstitute wie folgt:

    Wollten Banken und Sparkassen ihre Preise oder Geschäftsbedingungen ändern, informierten sie ihre Kunden zwei Monate vorher. Die Änderung galt dann als vereinbart, wenn die Kunden nicht widersprachen.

    Damit ist der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. Er urteilte am 27.04.2021 zum Aktenzeichen XI ZR 26/20 gegen die Postbank.


    Die Entscheidung:

    Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.


    Einfach gesagt: Es ist rechtswidrig das Schweigen eines Kunden immer als Zustimmung werten.


    Mögen die Spiele beginnen ?

    Hallo zusammen,


    Ich möchte euch auf den Wege auf ein Angebot eines Fin Techs der niederländischen ABN Amro aufmerksam machen. Dort bekommen Neukunden, welche sich über einen Einladungs Link registrieren, eine Aktie aus dem Angebot im Wert von bis zu 200 Euro geschenkt.


    Die Anmeldung läuft komplett Digital über App. Ihr benötigt nur einen Reisepass bzw. Perso zur Legitimation und eure Steuer ID.


    Falls ihr Hilfe bei der Anmeldung braucht, könnt ihr mir gerne eine PM schicken.


    Vg