Beiträge von Schopenhauer

    Hallo,


    zu der Grenze des Einkommens: Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe einesKalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten,zum Beispiel durch Verringerung der Arbeitszeit,tritt die Krankenversicherungspflicht sofortein. Vgl: https://www.tk.de/centaurus/se…versicherungsfreiheit.pdf


    Dies könnte als Angestellter z.B. durch Teilzeitarbeit erreicht werden. Bei Renteneintritt könnte die GKV dann als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt werden.


    Es gibt aber eine Ausnahme, die beachtet werden muss: Wenn Sie sich in der Vergangenheit auf Antrag von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, ist dieser Weg über das niedrige Einkommen versperrt. Dies wäre der Fall wenn der (gut verdienende) Angestellte aus irgend welchen Umständen heraus weniger Einkommen hat und somit unter die JAEG fällt (theoretisch der Versicherungspflicht unterläge), sich in dem damaligen Moment jedoch aktiv durch den Antrag gegen eben diese Pflicht entscheidet und somit trotz niedrigem Einkommen in der PKV bleibt. Ich kann nicht erkennen, ob Sie sich per Antrag haben befreien lassen.


    Die PKV lässt sich gemäß § 205 VVG einmal jährlich, mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende des Kalenderjahres kündigen.


    Bitte bedenken Sie, dass wir bereits seit ein paar Jahren eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland haben, und der Versicherungsschutz im Falle eines Systemwechsels nahtlos bestehen muss.


    Die letztendliche Prüfung, ob die Versicherungspflicht besteht, obliegt der Krankenkasse. Im Streitfalle wäre das zuständige Sozialgericht mit dem Falle betraut.


    VG Schopenhauer

    @ Gerd45,


    die Anforderungen ob eine Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft in der GKV in Frage kommt, prüft die jeweilige Krankenkasse.


    Bitte sprechen Sie mit der jeweiligen Kasse, dass diese Ihnen bzw. dem Arbeitgeber die nötigen Unterlagen zukommen lässt.


    Die Personalabteilung des Arbeitgebers kann Ihnen die Anmeldeformalitäten erläutern bzw. abnehmen.


    Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie die lesenswerten FT Artikel zu GKV/PKV gelesen haben, und eine Pflichtmitgliedschaft für Sie in Frage kommt?


    VG


    Schopenhauer

    Hallo,


    wie die Vorredner schon sagten, ist für den Bezug von Elterngeld das Einkommen vor der Geburt des Kindes, sowie ggf. das Teilzeiteinkommen während der Elternzeit maßgebend.




    Da dies ein Finanzforum ist, geht es Ihnen wahrscheinlich primär um das Einkommen während der Elternzeit.


    Wie lange hat Ihre Frau insgesamt Elternzeit beantragt?


    Hat der ehemalige Arbeitgeber einer max. 30 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigung zugestimmt oder diese abgelehnt?


    Wie groß ist der Betrieb in dem Ihre Frau arbeitet?



    Abhängig von den Antworten, könnte es ratsam sein Teilarbeitslosengeld während der Elternzeit zu beantragen.


    VG


    Schopenhauer

    Hallo Gast,


    bitte seien Sie sich zunächst im Klaren darüber, dass der Arbeitgeber ein Interesse hat, Ihr Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden. Niemand handelt ohne Grund. Die Abfindung bietet er i.d.R. an, damit der Arbeitnehmer möglichst schnell unterschreibt und anschließend keine bzw. wenige Rechtsmittel in der Hand hat, um gegen die Lösung des Beschäftigungsverhältnis rechtlich vorzugehen.


    Ich setzte einfach voraus, dass der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat und die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zur Anwendung kommen.


    Da ich Ihre Erwerbsgeschichte nicht kenne, und auch nicht für mich von Bedeutung ist, hier meine ganz persönliche Meinung:


    1. Der AG hat ein Interesse das Arbeitsverhältnis aufzulösen ohne einen möglicherweise kostenträchtigen Kündigungsschutzprozess zu führen. Unabhängig vom Ausgang hätte jede Seite ihre Hälfte der Kosten am Verfahren zu tragen. Die gilt für die erste Instanz. Sollte das Verfahren in Revision gehen, zahlt die Unterlegene Partei (das ist meistens der Arbeitgeber) alles.


    2. Die angebotene Abfindung ist, wie meine Vorredner schon sagten, eher als dürftig anzusehen. Sollten Sie sich vor Gericht wieder sehen, und es zu einer vergleichsweisen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses kommen, ist der Faktor 0,5 ohnehin gegeben. Ich kenne Aufhebungsverträge von Mitarbeitern von DAX Konzernen (kein Führungspersonal) da war durchaus Faktor 2,0 > drin. Wie gesagt, die Höhe des Faktors ist vor allem abhängig vom Betrieb, der Betriebsgröße, der wirtschaftlichen Lage und vor allem auch dem Verhandlungsgeschick.


    3. Falls Sie sich keine Verhandlungen mit dem AG selber zu trauen, würde ich mit dem Betriebsrat sprechen (sofern es in dem Unternehmen einen gibt, und dieser nicht im Arbeitgeberlager steht) und diesen als Beistand bei einem Verhandlungsgespräch dabei haben.


    4. Sollten die Verhandlungen mit dem AG fruchtlos für Sie verlaufen (zu wenig Abfindung), würde ich erst mal gar nichts machen und die Kündigung erwarten, Sie können sich preiswerten Arbeitsrechtschutz OHNE Wartezeiten über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft verschaffen. Damit fällt eine Kündigungsschutzklage direkt leichter.


    5. Falls Sie außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehen wollen, achten Sie unbedingt darauf, dass die tarifvertragliche bzw. arbeitsvertragliche (d.h. für Sie günstigste) Kündigungsfrist gewahrt bleibt. Der Eintritt einer Sperrzeit könnte (u.a.) somit abgewendet werden. Günstig wäre natürlich auch, wenn die Aufhebung beinhaltet, dass die Aufhebung z.B. zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung dient.


    6. Bevor Sie unterschreiben informieren Sie sich bitte noch über die Möglichkeit des Dispositionsjahres. Sie können unter legaler Ausnutzung der Regelungen des SGB die für Sie vorteilhaftesten Regelungen über Arbeitslosengeld I ausnutzen. Einen lesenswerten Beitrag finden Sie hier: http://der-privatier.com/kap-9-3-2-das-dispositionsjahr/


    Bitte beachten Sie, dass mein Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich meine Gedanken zu meinem Verhalten, innerhalb einer hypothetischen Situation meine Person betreffend, widerspiegelt. Daher meine Bitte, dass Sie im Zweifel bitte einen Anwalt konsultieren, um alle Unklarheiten zu beseitigen.


    VG


    Schopenhauer

    Hallo zusammen,


    nachstehend ein lesenswerter Beitrag, für gesetzlich Rentenversicherte, welche gerne "kurzfristig" vorsorgen möchten.


    Die dort beschriebene Methode sieht vor, dass Einmalzahlungen (z.B. aus fällig gewordenen Kapital-Lebensversicherungen) in die gesetzliche Rente eingezahlt werden. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinspolitik der EZB eine echte Alternative zur kapitalgedeckten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung.


    http://www.daserste.de/informa…e-extrabeitraege-100.html


    Dies kann eine gute Möglichkeit für viele Arbeitnehmer sein, möglichst risikoarm eine ausreichend hohe Rente zu bekommen, ohne das mühsam Angesparte in renditeschwache kapitalgedeckte Produkte zu investieren. Leider machen viel zu wenig Bundesbürger von dieser Alternative Gebrauch, den Werbeversprechen diverser Anbieter sei Dank.


    Zitat vom Vorstand vom Bund der Versicherten, Herrn Axel Kleinlein:


    Zitat

    "Die Finanzindustrie, die Banken, die Versicherungen, die Fondsgesellschaften haben hier offensichtlich gute Arbeit geleistet, den Ruf der gesetzlichen Rentenversicherung zu diskreditieren, so dass wir aus den Blick verloren haben, dass das eigentlich eine gute Anlage ist."


    @FT:


    Kann man das bei dem entsprechenden Artikel: http://www.finanztip.de/sofortrente/ auch mal als Alternative aufführen?


    VG
    Schopenhauer

    Danke, das hab ich auch schon gesehen. Aber welchen Nutzen hab ich nun von dieser Versicherung? Ein Totalschaden lag an meinem Fahrzeug ja nun mal vor. Die Bank hat mich auf die Versicherung nie hingewiesen nach dem Unfall. Die wollten nur ihr Geld von mir, weil die HukCoburg den Schaden nicht ganz bezahlt hat. Kann ich jetzt aus dieser Safe-Versicherung noch irgendwelche Ansprüche geltend machen? Schließlich hab ich ja auch rein gezahlt.....


    Hallo,


    Hier ein kleiner Auszug aus den AVB der betreffenden Versicherung (bei Google einfach mal San Safe AVB eingeben):



    In aller Kürze: Es geht um eine Fahrzeugbezogene Zusatzversicherung. Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, leistet die Versicherung den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Kfz (das was die Kasko Versicherung leistet) und dem tatsächlichen Kaufpreis, welcher gezahlt wurde.


    Ergo: Sie deckt das Risiko der merkantilen Wertminderung. =O


    Wenn es einen Totalschaden gab, würde ich mich an den zuständigen Versicherer wenden und dort den Schaden melden.


    Die regelmäßige Verjährungsfrist hierfür beträgt drei Jahre.


    Allerdings hat der Versicherer noch gewisse Obliegenheiten in den Versicherungsvertrag eingebaut, die da wären:



    Schauen wir uns mal diese Ziffer 8.d an..



    Ergebnis: Ich würde den Schaden erstmal melden und abwarten was passiert. Eine (mögliche) Kürzung oder Ablehnung kannst du immer noch überprüfen lassen.


    Hoffe ich konnte helfen.


    VG
    Schopenhauer

    @juergen_muc


    der Verband der PKV hat einen recht detaillierten Frage-Antwort Katalog, welcher deine Fallkonstellation u.a. behandelt. Wenn du auf jeden Fall in der PKV bleiben willst, ist diese Anleitung sehr hilfreich. Aufgrund der "Färbung" durch den dahinter stehenden Lobby-Verband, muss der geneigte PKV zu GKV Wechsel eher "zwischen den Zeilen" lesen, da sind andere Leitfäden wesentlich besser. Andersherum verhält es sich selbstverständlich bei den Krankenkassen bzw. dem GKV Spitzenverband.


    https://www.pkv.de/themen/kran…s-ich-zurueck-in-die-gkv/


    Beste Grüße,

    Hallo,


    für die beschriebene Konstellation:


    1. PKV versichert (als Angestellter) -> Unterschreiten JAEG -> 2. Pflichtmitglied GKV (als Angestellter) -> arbeitslos -> 3. neue Anstellung (ggf. über JAEG)


    Gelten die Regelungen des § 9 SGB V über eine möglichweise freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.


    Hier wäre nach § 9 Abs. 1 Nr. deine Vorversicherungszeit vor dem damaligen Wechsel in die PKV (ca. 2002) zu berücksichtigen. Falls du in dem 5-Jahres Zeitraum (1997 bis 2002) 24 Monate bzw. unmittelbar vor ausscheiden (2001 bis 2002) 12 Monate GKV versichert warst, kannst du als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.


    Ergo: Deine Entscheidung Pro GKV hast du bereits getroffen, somit hängt es an deinen Entscheidungen ob es eine Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft wird.


    Hoffe ich konnte helfen.


    VG
    Schopenhauer


    EDIT: JAEG für 2016 liegt bei einem Jahres Brutto von EUR 56.250 € (West) bzw. 50.850 € (Ost)

    Hallo,


    ich nehme an, dass du in dem Zeitraum seit 2002 als Angestellter tätig warst und über der JAEG verdient hat. Ich schließe aus deiner Schilderung, dass du in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, und innerhalb der Rahmenfrist Ansprüche erworben hast.


    1. Dein ehemaliger Job mit Verdienst unter der JAEG hat zu einer Pflichtversicherung in der GKV geführt.


    2. Der Verlust deines ehemaligen Jobs hat zu einem Anspruch auf ALG1 geführt. Damit verbunden ist auch die Versicherungspflicht in der GKV


    Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos meldest. Du musst der Agentur auch eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen, damit deine Mitgliedschaft nahtlos fortgeführt wird.


    Du kannst dich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn du in den letzten 5 Jahren vor Bezug des Arbeitslosengeldes nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert gewesen bist. Aber ich denke das kommt für dich nicht in Frage :whistling:


    Viel Erfolg bei der Jobsuche.


    Gruß,


    Schopenhauer


    Ich nehme Ihren Beitrag mal als Sarkasmus auf, insbesondere der Verweis auf Kosteneinsparungen durch höhere Sterblichkeit..


    Die Fakten sprechen eindeutig gegen das jetzige System der Krankenversicherung.


    Ich erlaube mir mal aus einem der geposteten Links zu zitieren


    Zitat

    Die meisten Systeme (EU) mit gesetzlicher Krankenversicherung sind als „Bürgerversicherung“ konzipiert, so dass sämtliche rechtmäßigen Einwohner dem Krankenversicherungssystem unabhängig von ihrem Einkommen angehören. Auch die Krankenversicherungssysteme der Schweiz und der Niederlande, in denen private Krankenkassen die Pflichtversicherung durchführen, sind als Bürgerversicherungen ausgestaltet.


    http://www.euro.who.int/en/abo…hits-old/austria-hit-2006


    Wir reden hier keinesfalls über den Untergang des Abendlandes, so wie es von der PKV Branche immer gerne dargestellt wird.


    VG

    Hallo zusammen,


    Erläuterung in Kurzform:


    1. Beitragsbemessungsgrenze ≠ Jahresarbeitsentgeltgrenze


    Für die jeweiligen Werte siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze


    Das Einkommen im Sinne der JAEG ist ausschlaggebend für die beschriebenen Fälle.


    2. Wechsel in GKV (Pflichtversicherung) für Angestellte, welche das 55. Lebensjahr nicht vollendet haben, nur möglich, wenn diese unter JAEG Grenze liegen vgl. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html sowie http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html und ff. Die "Übersetzung" des SGB V und die praktische Anwendung steht hier auch weiter vorne im Thread sowie in einem der (guten) FT Artikel. Ich verzichte hier auf Wiederholungen.


    3. Wechsel für Selbstständige unter 55: Entweder sich anstellen lassen (siehe Pkt. 2 sowie Thread / Artikel) oder bei körperlichen Gebrechen den Umweg über einen Schwerbehindertenausweis gehen und sofortiges Wechselrecht in freiwillige GKV nutzen, dies ist auch weiter vorne in diesem Thread beschrieben.


    4. Alle PKV Versicherten, die keine Lust auf Punkt 2 oder 3 haben, oder diese Umstellung nicht vollziehen können: internen Tarifwechsel der PKV nach § 204 VVG durchführen und mit vergleichsweise kleinem Aufwand und ohne Einkommenseinbußen zeitnah Beiträge sparen.


    5. PKV Versicherte denen Punkt 4 auch noch zu aufwendig ist: Bei der nächsten Bundestagswahl das Kreuzchen einfach mal woanders machen, und auf eine Regierungskoalition hoffen, welche die Bürgerversicherung einführt :P SCNR


    VG


    Schopenhauer

    Du wirst sicherlich eine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung bekommen zzgl. einer Sperrzeit von min. 3 Wochen bis zu max. 12 Wochen wegen der fahrlässigen Lösung des Arbeitsverhältnisses.


    ABER


    Du kannst versuchen, einen Großteil der Sperrzeit zu entgehen, wenn du bei der Agentur einen wichtigen Grund für deine Aufhebung des Arbeitsvertrages vorbringst.


    Gruß


    Schopenhauer

    Wie bei allen Versicherungen hilft hier nur eins: Bedingungen lesen, und zwar am besten VOR Vertragsabschluss, auch wenn der Herr Kaiser dann komisch guckt bevor er sich unverrichteter Dinge wieder in seinen geleasten Dienstwagen schwingt.


    Die meisten (guten) Lebensversicherer haben für den Kunden oft, von der gesetzlichen Regelung abweichende, günstige Fristen bezüglich Wartzezeiten für Selbsttötungen (Bsp. versichert meine LV den Suizid nach 2 Vertragsjahren mit).


    Ich hoffe nur, dass niemand hier Suizidgedanken hat und deshalb so konkret nachgfragt, kein Problem ist so schwer das man sich dafür selbst das Leben nimmt!


    Viel Wichtiger für alle die eine Risiko-LV haben wollen: Gesundheitsfragen ehrlich beantworten. Wenn man selber nicht sicher ist: Beim Hausarzt Einblick in die eigene Patienrenakte nehmen und Daten mit seiner Erinnerung abgleichen.


    VG
    Schopenhauer


    Die Frage, die sie hier stellen, zielt weit in die Zukunft, d.h. in 14 Jahren !!!
    Das wird Ihnen heute niemand seriös beantworten können, ob das in 14 Jahren noch gilt.


    Die Frage sollte nicht lauten "Wird die PKV in Zukunft teurer?"; sondern "Wie viel teuerer wird die PKV in der Zukunft?" sowie "Kann ich es mir leisten, zukünftig überhaupt PKV versichert zu sein?"


    Wie durch andere FT Artikel bekannt, befinden wir uns in einem historischen Zinstief, davon sind auch nicht die PKV Anbieter bedroht. Sie sind vom Gesetzgeber beschränkt worden, in welche Anlageklassen sie investieren. Man muss kein Fachmann sein, um zu ahnen, dass es sich hierbei um sehr konservative Anlageklassen handelt, die besonders unter den niedrigen Zinsen leiden.


    Eins ist sicher: Was den PKV Versicherern an Zinsen entgeht, das wird auf die PKV-Versicherten in Form von Beitragserhöhungen umgelegt werden. Des Weiteren ist die Kostenexplosion im Gesundheitswesen auch so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Jeder der nicht ein erträgliches Sümmchen für das Alter zurückgelegt hat, welches er nicht für den Konsum / die alltägliche Lebensführung aufwenden wird, sollte jetzt versuchen in die GKV zu kommen, auch wenn er jetzt einen höheren Beitrag als in der PKV zahlen würde. Die Solidargemeinschaft wird schließlich durch die Beitragszahler getragen und nicht durch Aktionäre wie bei den meisten PKV Anbietern =O


    VG Schopenhauer

    Hallo zusammen,


    danke für den kritischen Beitrag. Der PKV Verband ist sehr bedacht darauf, in seiner Selbstdarstellung die Überlegenheit des Systems der PKV darzustellen, eine Auseinandersetzung mit den Schwachstellen findet regelmäßig nicht statt.


    Was ich mir von euch wünschen würde, für diesen Artikel, ist eine gegenüberstellung der (freiwilligen) gesetzlichen Mitgliedschaft in der GKV, und den damit auch verbundenen Vorteilen, damit der Leser selber ein Fazit ziehen kann.


    Z.b. sind die Wahltarife der GKV für die Absicherung von Existenzgründern Preis / Leistungsmäßig unschlagbar.


    Hier beispielsweise das Vigo select Krankegeld der AOK für einen hauptberuflich Selbstständigen:


    Leistung: 70% des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens bei Arbeitsunfähigkeit; ab Beginn der vierten Woche AU


    Prämie: Der Versicherte zahlt eine Prämie von 1,25 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.


    Bei 60k EUR Einkommen pro Jahr macht das eine Prämie von EUR 62,50 im Monat.


    Das ganze natürlich ohne Gesundheitsprüfung :thumbup:


    VG

    @cuba


    Wenn Sie jetzt als auch in Zukunft wenig Einkommen erzielen werden, könnte eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für Sie eine Lösung sein, diese habe ich in einem meiner früheren Beiträge beschrieben. Voraussetzung hierfür ist aber ein GdB von mindestens 50. Laut SGB gilt der Versicherte erst ab dort als schwerbehindert.


    Da ich Ihre Erkrankung nicht kenne, sollten Sie sich ggf. mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen ob, ob aufgrund Ihres jetzigen Gesundheitszustandes eine erneute Feststellung durch das Versorgungsamt sinnvoll erscheint.


    Eine weitere Anlaufadresse ist der VdK. Dieser Verband unterstützt die Mitglieder aussergerichtlich und gerichtlich in Streitigkeiten wie z.B. Sozialrecht. Mitgliedschaft kostet nur einen Bruchteil verglichen mit der Prämie einer Rechtschutzversicherung und vertragliche Wartezeiten gibt es auch nicht. Einfach mal die Informationsseite zum GdB vom VdK lesen: http://www.vdk.de/deutschland/…/grad_der_behinderung_gdb


    VG

    ich habe mehrfach gelesen, dass PKV versicherte in die GKV zurück können, wenn sie innerhalb der letzten 5 jahre mindestens einen tag in der GKV versichert waren.
    aktueller fall: alter 59, seit 30 jahren PKV versichert. seit 1.2.2014 arbeitslos. ab 1.5.2014 alg 1. in der zeit vom 1.2.2014 - 30.04.2014 in der familienversicherung der ehefrau GKV versichert. danach musste wieder zurück in PKV, lt. aussage GKV!


    ist jemandem bekannt, wo und in welchen gesetzlichen regelungen nachvollziehbar ist, dass die 5 jahre frist gilt?
    danke und gruss


    Hallo,


    Ihre Annahme bezieht sich auf den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner nehme ich an.


    Hier gilt lt. SGB V eine zu erfüllende Vorversicherungszeit innerhalb der letzten 5 Jahre. Siehe auch https://www.deutsche-rentenver…ationFile/52566/R0815.pdf


    Soweit ich Ihre Angaben verstehe, haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und erzielen ein Einkommen aus Arbeitslosengeld, welches überhalb der weiter oben beschriebenen Freigrenzen für eine kostenfreie Familienversicherung liegt.


    Sofern bei Ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen, welche min. einen GdB 50 begründen, würde ich an Ihrer Stelle einen internen Tarifwechsel innerhalb der PKV anstreben. Da Sie lange beim gleichen Anbieter versichert zu sein scheinen, sollten hier einige Altersrückstellungen angefallen zu sein.


    VG


    Schopenhauer

    Hallo Raphael,


    ich habe mich in Rage geschrieben, da ich die politische Dimension unseres Zweiklassen-Gesundheitssystems aus tiefstem Herzen ablehne. Da ich auf Ihrem Avatar keine Krawatte erkannt habe, konnte ich mir den Seitenhieb einfach nicht verkneifen können ;)


    Da ich, in früheren Zeiten, die Höhen und vor allem die Tiefen der Selbstständigkeit meines Vaters mitgemacht habe (über Jahre unversichert); kenne ich sozusagen beide Seiten der Medaille. Ich bin seit Jahren (gottseidank) wieder GKV Mitglied.


    Ich respektiere Ihre Meinung über "Spätwechsler" welche gerne zurück in die Solidargemeinschaft möchten, gebe aber auch zu bedenken, dass die GKV von allen Steuerzahlern quersubventioniert wird (Stichwort: Gesundheitsfonds). Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist die jetzige Gesetzeslage suboptimal für in Not geratene Selbstständige.


    Außerdem halte ich die PKV in Ihrer jetzigen Form als Träger Gesundheitsabsicherung für gescheitert:

    • Bei Vertragsabschluss ist nicht vorherzusehen wie sich die Beiträge für den VN entwickeln (speziell im Alter)
    • Die PKV war / ist mit immensen Vertriebskosten belastet (Der Provisionswucher ist erst seit kurzem gesetzlich gedeckelt, wen es interessiert: einfach mal Mehmet Göcker googeln bzw. bei Youtube ansehen..)
    • Der Versicherungsvertrieb konzentriert sich zu großen Teilen auf die Umdeckung bereits PKV Versicherter (Stichwort: Verlust der Altersrückstellungen -> Unbezahlbare Prämie im Alter)
    • Die meisten Tarife sind Krankenversicherungen kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (Altersrückstellungen leiden unter Dauer-Zinstief)
    • Die PKV garantiert vertraglich Leistungen ein Leben lang, d.h. der PKV Versicherte partizipiert unmittelbar an der Kostenexplosion im Gesundheitswesen.
    • Der PKV Versicherte wird nicht immer besser behandelt als der GKV Versicherte, er bekommt nur mehr unnötige Behandlungen ("Herr Meier, gehen Sie mal bitte in den Röntgenraum..") diese führen zum Mehrkosten welche in saftigen Prämienanpassungen münden.
    • Der Wettbewerb der Krankenversicherer findet oftmals über neue Tarife statt, welche günstig sind, und viele junge gesunde Versicherte anlocken. Die älteren Tarife vergreisen (viele alte und kranke Versicherte bleiben zurück) -> der Ausgleich im Kollektiv leidet bzw. findet nicht statt.
    • Familien, vor allem mit Alleinverdiener, werden überproportional belastet. Jedes Kind muss einzeln nachversichert werden. Des Weiteren muss bei Elternzeit eines PKV-Elternteils i.d.R. die volle Prämie weitergezahlt werden! Die wenigsten Tarife bieten eine Beitragsfreistellung an und wenn dann auch nur sehr begrenzt.
    • Die Prämiensteiegerungen eines einzelnen PKV Versicherers stehen nicht im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Der Krankenkassenbeitragssatz schon. Daraus lässt sich schließen, dass hier weniger Druck bei der Prämienfindung ausgeübt wird im Vergleich zu den Verhandlungen über den GKV Beitragssatz.
    • Durch das Kostenerstattungsprinzip ist der PKV Versicherte dem Risiko ausgesetzt nicht alles erstattet zu bekommen (Der Arzt schreibt eine große Rechnung, von denen der PKV Versicherer leider einen Großteil kürzt)

    Die Liste könnte man jetzt noch weiter führen, mein Fazit lautet jedenfalls: Die private Krankenvollversicherung in der jetzigen Form ist idealerweise für Kunden gedacht, die sie eigentlich nicht bräuchten weil sie alles selber Zahlen könnten, und denen somit die Steigerungen der Prämie auch faktisch egal sein werden.


    VG