Beiträge von moinnnn

    Hallo zusammen,


    Sie empfehlen 3 Monate vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rechtsschutzversicherung (RV) abzuschließen.


    Ist der vorherige Abschluss der RV auch dann sinnvoll, wenn man nach ein paar Jahren den Anbieter der RV wechselt?


    Für den Fall einer Berufsunfähigkeit und einem zwischenzeitlichen Wechsel der RV fühlt sich die neue RV sicher nicht für Themen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zuständig.


    Oder liege ich da falsch?


    Viele Grüße