Ich habe einen neuen DACIA Sandero bei dem der 1. Kundendienst fällig wird. Dazu habe ich die DACIA-5-Jahres-Garantie.
Jetzt soll ich den fälligen Kundendienst zwingend durch einen zugelassenen Dacia- Händler durchführen lassen ansosten würde ich die Garantieansprüche verlieren.
Ich meine mich zu erinnern, dass laut EU- Recht jede "zugelassene" Werkstatt (ich verstehe darunter jede in der Handwerksrolle eingetragene Werkstatt) einen entsprechenden Kundendienst ausführen darf.
Wie ist hier die Rechtslage?
Versucht da DACIA einfach etwas "Angst" zu machen um seinen Händler zu unterstützen oder ist das so richtlig?