Erst mal vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Berechnung ist soweit korrekt, allerdings kenne ich mich mit dem Produkt Wohnriester zu wenig aus um sagen zu können ob das Vorgehen so möglich ist.
Das Vorgehen sollte so möglich sein, die Spar- und Förderraten passen und die Entnahme sollte auch zu dem Zeitpunkt möglich sein. Da sehe ich keine Probleme. Der Anbieter wird dabei sicherlich keine Freudensprünge machen (da das Darlehen quasi nicht zum Einsatz kommt), sollte es aber kaum verhindern können.
In den Beispielen, die online dazu zu finden sind, wird immer von einer langen oder zumindest längeren Tilgungsphase ausgegangen und dann werden oftmals diese Jahre als Grundlage für die Multiplikator von 2.100 Euro genutzt. Das verwirrt mich bei diesen Betrachtungen immer. Klar wird das Konto erst "ab der Entnahme" angelegt, aber es wird zumindest nach meinem Verständnis nicht mit 0 Euro angelegt (der Vertrag wird auch in der Ansparphase gefördert). Klar kann man zu diesem Zeitpunkt das Eröffnen des Wohnförderkontos noch verhindern (förderschädliche Kündigung), muss dann aber eben auch Förderung und Steuervorteil vollständig zurückzahlen (plus die Gebühr zu Beginn des Vertrags bleibt auch beim Anbieter).
Tendenziell wird der Betrag jedoch höher sein (weil ja noch Zinsen/Wertzuwächse dazukommen).
Ich weiß was du meinst, glaube aber, dass das für die Summe auf dem Wohnförderkonto keinen Unterschied macht. Die Zinsen als solches kommen natürlich jedes Jahr auf den Vertrag und erhöhen die Vertragssumme, dürfte aber bei der Berechnung des Wohnförderkontos keine Rolle spielen, da dafür ja nur die Zulagen und Steuervorteile relevant sind bzw. es sowieso die Höchstgrenze von 2.100 Euro gibt, die gemäß meiner Annahme jedes Jahr erreicht wird.