Beiträge von gabiausbaerlin

    Guten Abend,


    ich bin Jahrgang 1960 und könnte mit 64 Jahren und 4 Monaten nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Meine Regelaltersgrenze würde ich mit 66 Jahren und 4 Monaten erreichen. Ich möchte aber mit 63 Jahren in Rente gehen. Zu dem Zeitpunkt habe ich die 45 Jahre bereits erreicht (wenn ich weiter berufstätig bin). Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen: die Differenz von 63 Jahren bis 66 Jahren und 4 Monaten (insgesamt 40 Monate = 12 %) oder die Differenz zwischen 64 Jahren und 4 Monaten zu 66 Jahren und 4 Monaten (insgesamt 24 Monate = 7,2 %)?
    Freundliche Grüße
    gabiausbaerlin

    Hallo JM!
    Vielen Dank für die Rückmeldung.
    Mit welcher Begründung wurde die Klage zurück gewiesen?
    Habe gerade noch eine Frage eingestellt, hier auch noch mal:


    Nach welchem Streitwert werden die Gerichtskosten berechnet: nach dem ursprünglichen Darlehen oder der möglichen Zinsersparnis nach Rückabwicklung?
    Liebe Grüße
    gabiausbaerlin

    Hallo,


    wir haben über einen Anwalt den Widerruf bei der INGDiba erklärt. Wurde abgelehnt, jetzt ist nur der Gerichtsweg möglich. Frage: auf welcher Basis werden die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet?
    Darlehen: 50.000 €, mögliche Zinsersparnis bei Rückabwicklung: ca. 6.000 €.


    Unser Anwalt teilte mit, dass der Darlehenswert gleich Streitwert ist. Ist das richtig?


    Schönen Abend!

    Guten Abend Franziska,
    den Namen hat mir mein dänischer Freund "verpasst". So hat er mich in seinem Freundeskreis vorgestellt.
    Aber zum Thema: Mich macht es stutzig, dass keine Urteile aus diesem Jahr zu finden sind. Trotz der eindeutig fehlerhaften Widerrufsbelehrung lässt es die IngDiBA auf einen Prozess ankommen. Das würden sie doch nicht machen, wenn es nicht aktuell Urteile zu deren Gunsten gegeben hätte.
    So einfach scheint es doch nicht zu sein, den "Widerrufsjoker" zu ziehen. Deshalb interessieren mich die Erfahrungen der anderen.
    Liebe Grüße!
    Gabiausbaerlin

    Guten Tag!


    Wir haben 2007 einen Immobilien-Kreditvertrag bei der IngDiBA abgeschlossen. Nach der Internetrecherche wussten wir, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wir haben aber trotzdem einen Anwalt mit der Prüfung beauftragt. Er kam zum gleichen Ergebnis und hat der IngDiBA in unserem Namen den Widerruf erklärt. Die IngDiBa erklärt, dass die Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft ist. Bietet an, den Vertrag zu kündigen, die Restschuld ohne Vorfälligkeitsentschädigung sofort an IngDiBA zu erstatten. Da der Kreditbetrag fast zurück gezahlt ist, hätten wir eine Zinsersparnis von ca. 150 €. Den Vergleich haben wir abgelehnt. Wir haben vorgeschlagen, auf unseren Differenz-Anspruch bei der gegeseitigen Aufrechnung (immerhin ca. 3.500 €) zu verzichten. Das wurde von der IngDiBA abgelehnt. Nach mehrfachem Briefwechsel unseres Rechtanwaltes mit der IngDiBa bleibt nur der Klageweg. Unser Rechtsanwalt hat uns darauf aufmerksam gemacht, welche Kosten auf uns zukommen.
    Leider sind alle aufgeführten Gerichtsurteile länger als ein Jahr alt. Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zuungunsten der IngDiBA? Hat jemand einen Pozess gegen diese Bank gewonnen (oder auch verloren)?
    Nach meiner jetzigen Erfahrung scheint es doch nicht so einfach zu sein, den Widerruf zu erklären, wie einem weisgemacht werden soll.