Beiträge von DagobertDuck20

    Diese 2,48% sind die eingepreise Inflationserwartung. Ist die Inflation höher (z.B. 3% durchschnittlich) wirst du mehr bekommen, bei weniger machst du Verlust.

    Aber der Punkt ist doch, wie auch von anderen mit "korrekt" bestätigt:

    Wenn ich die jetzt zum Börsenwert kaufe erhalte ich - wenn die eingepreiste Inflation genau so eintritt - bei Fälligkeit genau meinen Kaufpreis zurück. Einen Inflationsausgleich habe ICH damit nicht! Den hat bzgl der eingepreisten Inflation nur jemand der zu 100 kaufen konnte.

    Und falls die Inflation auf 5% steigt - statt der eingepreisten 2,5% - erhalte ich den Inflationsausgleich auch nur für die Differenz von 2,5%, aber nicht für die vollen 5%.

    Wenn ich mir die inflationsgeschützten Bundesanleihen z.B. 103850 21/33 anschaue gerate ich ins Grübeln:

    Die Verzinsung von 0,1% kann man beim rechnen vernachlässigen.

    Der Börsenkurs beträgt 127,70 €.

    2033 erhalte ich im Falle von 0 % Inflation den Nennwert, also 100 € zurück - also weniger als bezahlt.

    2033 erhalte ich in ca. 11 Jahren bei 2,48% Inflationsrate p.a. die 127,70 zurück.

    d.h. ich erhalte in 11 Jahren den Kaufpreis zurück - einen Inflationsausgleich habe ich aber nicht.


    Einen Inflationsschutz haben nur diejenigen, welche bei Ausgabe zu 100 kaufen konnten?

    Korrekt?