Ich hatte es so gemacht:
Der Vertragszins zum Vertragsabschluss steht im Sparvertrag. Die Zinsreihe WX4260 kann man sich bei der Bundesbank als CSV Datei holen. Somit weiss man das Verhältnis zu Vertragsbeginn und dieses sollte laut BGH gleich bleiben. Dann habe ich mir mittels Excel, für die monatlichen Einzahlungen und die jährlichen Prämienzahlungen berechnet wie viel Zinsen ich hätte erhalten sollen.
Diese habe ich mit den gezahlten Zinsen verglichen. Evtl findest du die im Sparbuch. Wenn keine Steuern gezahlt wurden, dann sieht man es auch am aktuellen Guthaben. Mir hatte die SPK nach mehrfacher Nachfrage die Entwicklung des Vertragszinses auch zugeschickt.
Anhand Differenz laut BGH berechnet - gezahlte Zinsen könnte ich das Angebot beurteilt.
Die SPK hatte mir auch Mal ihren Referenzzins geschickt. Der war ähnlich zum WX4260. Aber wie sie daraus den Vertragszins berechnet hatten blieb mir ein Rätsel...