Beiträge von johu

    Nicht sicher ob ich die Frage ganz verstehe. So isses bei mir:

    Ich kann bei meinen Sparplaenen auswaehlen ob vom Verrechnungskonto (bei mir Extrakonto) oder vom Referenzkonto (bei mir DKB Giro) eingezogen wird. Dass sind die 2 Optionen. Wenn ich zweitere Option waehle, dann wird der Betrag bei der DKB eingezogen, landet aber trotzdem fuer 1 Tag (bei Wochenenden auch laenger) auf dem Extrakonto. Dass es nicht am Extrakonto zwischengebucht wird, geht m.W. nicht. Macht aber m.M. auch keinen Unterschied, es wuerde sich ja nur aendern, dass du es zwischendurch nicht mehr siehst, an den Abbuchungsdaten (Werktag vor der Sparplanausfuehrung) wird sich ja nichts aendern.

    Da mich das Thema KI Invest weiter interessiert und ich durch ein aktuelles Angebot einer Münchner Firma wieder auf das Thema gestoßen wurde:


    Die Versprechen von KI Invest wurden vor 2Jahren auch schon etwas genauer beleuchtet:


    https://www.researchgate.net/p…heir_promise_in_real_life


    KI kommt nicht so gut weg, aber grottenschlecht ist z.b. dieser KI-hedged Index jetzt auch nicht (http://www.eurekahedge.com/Ind…hedge-AI-Hedge-fund-Index)


    Wenn diese Hedge Fonds jetzt nur etwas transparenter wären so dass ich wüsste was der passende Referenzindex ist und ob die KI zum Erfolg beigetragen... Jucken dort etwas Spielgeld reinzustellen würde es mich schon:P


    Fand ich jedenfalls spannend, evtl interessierte ja noch jemanden hier.

    Zahlt man dann am Ende beim Verkauf des ETFs weniger Steuern, weil ein Teil der Anlagesumme über Ausschöpfung des FSA in der Vergangenheit "steuerfrei" wurde?

    Ja, so ist es. Am 'Ende' muss man ja alle Gewinne versteuern und im Idealfall reicht da dann der FSA nicht mehr aus. Nicht genutzter Freibetrag wird ja nicht ins naechste Jahr uebernommen, das heisst jedes Jahr so viel wie moeglich in Anspruch nehmen

    War bei uns vor ein paar Monaten genauso, dann wurde das glaube ich geändert.

    Danke, das wusste ich nicht!


    Weniger halte ich bei Ersatzversorgung unwahrscheinlich.

    Asche ueber mein Haupt:


    Copy&Paste von der Webseite:


    Ersatzversorgung:

    Ihre Preise
    Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto Grundpreis netto Grundpreis brutto
    25,69 ct/kWh 30,571 ct/kWh 105,47 €/Jahr 125,509 €/Jahr



    Grundversorgung:

    gültig bis 31.05.2023

    gültig ab 01.06.2023

    Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto Grundpreis ohne Zähler netto Grundpreis ohne Zähler brutto
    28,03 ct/kWh 33,356 ct/kWh 150,57 €/Jahr 179,178 €/Jahr
    Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto Grundpreis ohne Zähler netto Grundpreis ohne Zähler brutto
    39,33 ct/kWh 46,803 ct/kWh 47,75 €/Jahr 56,823 €/Jahr




    Wieso jetzt die Ersatzversorgung deutlich billiger ist als die Grundversorgung erschliesst sich mir nicht. Werde das Gefuehl nicht los dass es bei denen momentan drunter und drueber geht....

    In meinem Stadtgebiet war es gerade nicht so. E.on hat jeden in die GV gesteckt, ohne Probleme und obwohl die Ersatzversorgung höher war.

    Beim meinen Schwiegereltern (EON Strom GV) ist Grundversorgungspreis=Ersatzversorgungspreis.



    Habe gerade interessehalber nachgesehen. Auch dort erhoeht EON ab 1.6. die Arbeitspreise von 33.36 auf 46.80 ct/kWh. Gleichzeitig sinkt aber der Grundpreis von 179.18 auf 56.82 Euro/Jahr. Das heisst, dass unter Beruecksichtigung der Strompreisbremse nach der Preiserhoehung die Gesamtkosten sinken (1200kWh Jahresverbrauch), natuerlich auf Kosten der Allgemeinheit. Finde ich moralisch etwas grenzwertig....

    Der neue Grundversorgungstarif gilt für alle Kunden in diesem Tarif gleichermaßen, eine Preiserhöhung muß in diesem Fall auch nicht einzeln kommuniziert werden, es reicht eine Veröffentlichung in der Presse.

    Nicht ganz (https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__5.html):

    Zitat

    Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und Satz 3 in übersichtlicher Form anzugeben.

    Es geht bei MoTo 's Frage auch darum ob er weniger als den kommunizierten Grundversorgungspreis zahlen muss, nicht mehr. Weniger halte ich bei Ersatzversorgung unwahrscheinlich.

    So kannte ich das auch, warum bekomme ich dann aber von 2 verschiedenen Mitarbeitern 2 x eine gegenteilige Aussage?

    Koennte ich mir nur damit erklaeren, dass EON bewusst ist, dass sie die Erhoehung nicht richtig angekuendigt haben und deshalb der guenstigere Preis fuer dich laenger gilt und dies nicht alle Mitarbeiter wissen.


    Das ist aber Alles Spekulation und im Zweifel, wie im vorherigen Fall, wuerde ich eher vom 'Normalfall' ausgehen in dem die veroeffentlichten Preise auch fuer dich gelten.

    Also eigentlich gibt es beim Preis in der Grundversorgung keine Verunsicherung und du kannst ihn online abrufen. Es kann keine unterschiedlichen Grundversorgungspreise fuer Kunden im gleichen Versorgungsgebiet mehr geben. Auf der EON Seite kenne ich das so, dass man die PLZ eingibt und dann den Preis sieht (bei angekuendigter Erhoehung sieht man auch 2 Preise z.B. bis 31.5 und ab 1.6). Dieser Preis gilt fuer alle.

    Ergänzende Frage hier im Thread:

    Ich habe bei der MVV einen Grundversorgungs-Vertrag (laut Vertragsbestätigung vom 1.12.2022 in meinem MVV-Postfach) mit einem Preis von 26,86 Cent/KWh, der am 02.01.2023 startete.

    Am 14.03.2023 lese ich in einem Schreiben zur "Strompreisbremse" plötzlich und völlig unerwartet einen Preis von 44,95 Cent/KWh, den ich so nicht abgeschlossen habe. Diesem habe ich sofort schriftlich widersprochen.

    Eine formale und fristgerechte Preisanpassung ist seitens MVV bis dato für meine Verbrauchsstelle nicht erfolgt; vielmehr verweist die MVV in einem Antwortschreiben nun lapidar auf "gesetzlich geltende Bestimmungen" und das sie deshalb meinen Widerspruch nicht anerkennen werden.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich hier weiter verfahren soll?

    Also laut WWW haben die den Preis zum 1.1. bereits angehoben und dies fristgerecht im November angekuendigt:


    https://www.mvv.de/journaliste…um-jahreswechsel-erhoehen


    Wenn du die Vertragsbestätigung mit dem alten Preis vom 1.12 hast, ist das schon kurios. Sicher, dass in der Vertragsbestätigung/bei Abschluss nicht schon die Preiserhöhung erwähnt wurde? Wenn nicht erwähnt, dann ist bei denen evtl etwas schief gelaufen und deine Chancen stehen vermutlich nicht so schlecht, aber ist vermutlich mir viel Aufwand verbunden.

    Ich hatte es so gemacht:


    Der Vertragszins zum Vertragsabschluss steht im Sparvertrag. Die Zinsreihe WX4260 kann man sich bei der Bundesbank als CSV Datei holen. Somit weiss man das Verhältnis zu Vertragsbeginn und dieses sollte laut BGH gleich bleiben. Dann habe ich mir mittels Excel, für die monatlichen Einzahlungen und die jährlichen Prämienzahlungen berechnet wie viel Zinsen ich hätte erhalten sollen.


    Diese habe ich mit den gezahlten Zinsen verglichen. Evtl findest du die im Sparbuch. Wenn keine Steuern gezahlt wurden, dann sieht man es auch am aktuellen Guthaben. Mir hatte die SPK nach mehrfacher Nachfrage die Entwicklung des Vertragszinses auch zugeschickt.


    Anhand Differenz laut BGH berechnet - gezahlte Zinsen könnte ich das Angebot beurteilt.


    Die SPK hatte mir auch Mal ihren Referenzzins geschickt. Der war ähnlich zum WX4260. Aber wie sie daraus den Vertragszins berechnet hatten blieb mir ein Rätsel...

    Ich bin mir nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe: Laut BGH Urteilen sollte das Verhaeltnis Referenzzins/Vertragszins gleich bleiben. Viele Sparkassen verwenden eine konstante Differenz oder der Zins wurde noch schneller gesenkt. Ich hatte mir das mal selbst durchgerechnet: welche Zinsreihe genau verwendet wird macht keine riesigen Unterschiede, aber ob Verhaeltnis oder Differenz schon...


    Man kann sich die Vertraege aber auch von der vbz gegen Gebuehr bewerten lassen, die rechnen dann genau nacht.

    Achtung, keine Steuerberatung, nur meine persönliche Meinung.


    Ich verstehe aber nicht ganz:



    zu 1): was hat denn der Wohnsitz mit der Steuererklärung zu tun? Den musst du ja beim Einwohnermeldeamt und nicht beim Finanzamt melden?



    zu 2): Warst du in DE noch beschäftigt, da du Dienstreise schreibst? Wenn ja, dann sollte dein Arbeitgeber diese Dienstreise genehmigt haben und du kannst diese Reise auch in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du nicht angestellt warst kann man das m.M. auch nirgends angeben.

    flip es hat jemand ein Bankkonto auf den Namen meiner Freundin eröffnet und damit bei Amazon über ihr Amazon Konto eingekauft. Als Versandanschrift wurde die Adresse meiner Freundin angegeben, doch sie hat nie etwas erhalten

    Konto eröffnen stelle ich mir schwieriger vor, dazu muss man sich ja identifizieren. Sicher dass sie nicht nur den Namen deiner Freundin als Kontoinhaberin angegeben haben? Ich glaube das wird bei SEPA nicht mehr abgeglichen ...