Beiträge von RNowotny

    Hallo,


    wenn der Arbeitgeber zur pauschalen Lohnversteuerung greift, dann basiert diese auf Fahrten für 15 Tage zur ersten Tätigkeitsstätte.


    Diese Lohnsteuer reduziert die eigenen Werbungskosten für die Kilometerpauschale.


    Da 15% Lohnsteuer i.d.R. unter dem Einkommensteuersatz des Arbeitnehmers sind, könnte dies vorteilhaft sein. Ist man allerdings weniger als 15 Tage zur ersten Arbeitsstätte gefahren, dann besteht die Gefahr, dass es zu einer Nachzahlung im Rahmen der eigenen Steuererklärung kommt, da der Höchstsatz auf die tatsächlichen Werbungskosten gedeckelt ist.


    Diese Gefahr ist immer dann gegeben, wenn man auch ab und zu im Home-Office arbeitet.


    Thebat Kennst Du Dich hier besser aus?

    Hallo und willkommen im Forum,


    ich würde an Deiner Stelle den folgenden Weg wählen, um ein besseres Gefühl zu bekommen und auch eine Struktur aufzubauen:


    1. Haushaltsbuch führen. Damit bekommst Du einen Überblick über die laufenden Kosten (Achte auf Kosten, welche nicht monatlich entstehen z.B. Autoversicherung, GEZ)

    2. Notgroschen ansparen

    3. Haftpflicht und BU abschließen (weitere Versicherungen z.B. Hausrat nach Bedarf)

    4. Während 1-3 läuft auf den Seiten von Finanztip über das Sparen mit ETFs informieren.

    5. Oskar und private Rentenversicherung erstmal nicht machen, sondern 1-4 abarbeiten.

    - bAV bin ich nicht fit, kann ich nichts zu sagen

    - Riester als Single ist i.d.R. wohl nicht vorteilhaft

    6. Gehaltscheck mit dem Markt, eventuell bieten sich ja auch andere Chancen, den kannst Du natürlich auch gleich machen


    In den nächsten 4 Monaten noch 5.500 EUR sparen, wäre echt eine Hausnummer. Damit wärst Du dann ohnehin schon sehr gut aufgestellt, was die Sparrate angeht.


    Ich würde auch den Notgroschen und die Zielrate für das Auto auf einem Konto ohne schnellen Zugriff zur Seite legen, also nicht bei der Bank wo auch das Konto für die Lebensführung liegt führen.

    Kosten die nicht monatlich anfallen, könnte man auch separat erfassen und monatlich zur Seite legen.


    Beim Bausparer musst Du halt schauen, ob er gut verzinst ist oder Dir einen guten Kredit gewährt falls Du planst Eigentum zu erwerben. Auch da gibt es hier einige Foristen, die sich bei dem Thema auskennen.


    Idealerweise sollten alle Ausgaben mit dem monatlichen Einkommen abgedeckt werden. Bonuszahlungen sind dann ein wirklicher Bonus und nicht für die Lebenshaltung wichtig.


    Thema Kinder


    Je nach geplanter Auszeit und eventueller Reduktion der Arbeitszeit benötigt man hier auch ein finanziellen Puffer. Außerdem entstehen weitere Ausgaben, welche aktuell noch nicht vorhanden sind. Da Kinder aber eher eine emotionale als rationale Entscheidung sind, sollte man das vielleicht nicht übermäßig "planen" sondern nur einen gewissen finanziellen Puffer haben.

    Hallo,


    leider verstehe ich die Frage nicht genau.


    Wenn Du eine Girokarte hast und diese ersetzt werden soll, dann bekommst Du i.d.R. auch eine Girokarte. Ausnahme wäre, wenn die Bank eine solche nicht mehr anbietet.


    Wenn Du das Basiskonto hast, dann gibt es nur die Girokarte.

    Beim Klassik dann die Girokarte und die Debitkarte von Mastercard.

    Beim Premium hast Du dann neben der Girokarte auch zwei echte Kreditkarten an Stelle der Mastercard Debit.


    Vielleicht geht es schneller und besser mit der Auskunft, wenn Du kurz die Bank anrufst.

    Hallo,


    wenn der Mann keine Kapitalgesellschaft gegründet hat, dann gibt es m.W.n keine Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos.


    Probleme könnte es u.a. mit der Bank geben, wenn diese feststellt, dass das Konto für gewerbliche Zwecke genutzt wird.


    Auch ist es für die Übersicht und die saubere Trennung von privat und dienstlich einfacher zwei Konten zu führen.

    Um einen gewissen Betrag geht es in diesem Fall nicht, sondern einfach so viel und sicher wie möglich an Kaufkraft von dem gesparten zu haben, um dann Optionen zu haben, was mit diesem größeren Betrag geschieht, (z.B. kleine Immobilienfinanzierung, etc.)

    Bei einer 400 EUR Sparrate auf dem Tagesgeld ergibt es in 5 Jahren sicher 24.000 EUR. Die Leaseplanbank gibt z.B. aktuell 3,1%. Sollte die Inflation in diesem Bereich liegen, ist die Kaufkraft sicher.


    Die Grenkebank bietet 4% auf FG für 5 Jahre und 3,9% für 36 und 48 Monate. Mindestanlagebetrag 5.000 EUR.


    Der Aktienmarkt ist nichts für 5 Jahre Anlagedauer, wenn man dann sicher etwas haben möchte. Planbarkeit kannst Du mit den obigen Instrumenten erzielen.

    Hallo,


    in einem MSCI World Momentum ETF sind ca. 350 Positionen enthalten. Einen Momentum- ETF nur auf Schwellenländer scheint es nicht zu geben.


    Im All-World hast Du automatisch auch die bekannteren Faktoren Momentum, Quality, Value, Volatility, Political Risk vertreten. Den Size Faktor könnte man durch einen Small Cap ETF noch hinzunehmen.


    Durch die Aufnahme eines spezialisierten Produkts auf einen Faktor kannst Du diesen entsprechenden Faktor dann höher gewichten. Langfristig erwartet man eine höhere Rendite von 0,1-0,3% pro Jahr. Dieser Renditevorsprung würde sich bei einem 100% Momentum-Portfolio ergeben können. Da die Faktorprämien nicht dauerhaft existieren, ist mal der eine und mal der andere Faktor der Renditetreiber.


    Anleger, welcher langfristig diese Rendite erwirtschaften wollen, setzen daher auf die Kombination verschiedener Faktoren. Z.B. im Rahmen eines Multifactor-ETFs.


    Die Übergewichtung einzelner Faktoren, hier Momentum, im Rahmen des klassischen Weltportfolios kann man machen, es ist aber sehr wahrscheinlich nicht ausschlaggebend.

    Hallo,


    meines Wissens nach gilt diese Regel nur für vermietete Immobilien.


    Man kann aber als Privatperson den Arbeitslohn für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Ob der Einbau einer Küche durch Fachpersonal darunter fallen würde, ist mir nicht bekannt.

    ika würde den Verweis auf §19 UStG Kleinunternehmerregelung auf die Rechnung schreiben.


    Ich würde dies, wie oben in meinen Überlegungen dargestellt, mangels Unternehmertätigkeit nicht tun. Aus meiner Sicht würde die Aufnahme dieses Satzes auf eine unternehmerische Tätigkeit hindeuten.

    Und die Ablehnung von ESG hat natürlich nichts mit Ideologie zu tun ?

    ESG hat vor allem mit Ideologie zu tun.

    Ideologie = "Lehre der Ideen" oder die Lehre der verschiedenen Weltanschauungen.


    Die Aussage das ESG mit Ideologie zu tun hat, ist daher vollkommen richtig, da es bedingt, dass ich eine nachhaltige Weltanschauung habe und diese auch in diesem Bereich umsetzen möchte.


    Die Aussage die Ablehnung von ESG hat etwas mit Ideologie zu tun, ist daher aber ebenfalls vollkommen richtig. Hier können die Gründe verschiedener Natur sein. Zum einen in der generellen Ablehnung nachhaltiger Prinzipien und zum anderen in der Art und Weise der Umsetzung in ESG-Produkten.


    Ich für meinen Teil finde die ESG-Produkte nicht passend und gehe davon aus, dass die Weltindizes auch ohne diese Produkte nachhaltiger werden.


    Aber wahrscheinlich sorgt ja auch gerade die starke Nachfrage nach diesen Produkten durch andere Investoren für den nötigen Einfluss auf die Unternehmen zum nachhaltigeren wirtschaften.


    Daher bin ich persönlich dankbar, dass es genügend Investoren gibt, welche diese Form der Anlage suchen und nachfragen.

    Hallo,


    meine Vermutung wäre, dass die Influencer Unternehmer sind. Daher gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.


    Zum einen es handelt sich um echte Geschenke. Also Geschenke ohne Gegenleistung. In diesem Fall sollte man mit dem Schenkenden sprechen, vielleicht wurde da schon versteuert.


    "Unechte" Geschenke im Rahmen einer Dienstleistung. Diese sind meist als Teil der Bezahlung anzusehen. Zum Beispiel: Influencer bekommt Schuhe, damit er für die Marke Werbung macht und darf diese behalten. Der Wert der Schuhe und die Barvergütung zusammen sind dann zusammen die Bezahlung für die Dienstleistung.


    Bitte unbedingt den Steuerberater mit hinzuziehen. Hier eine Lektüre:


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=5

    Ich würde es zwingend draufschreiben. Ist in diversen Vorlagen zu finden. Damit ist das Problem der Steuer für beide Beteiligten geklärt.

    Ich selbst habe einen Gewerbeschein. Da steht es natürlich auch auf der Rechnung.

    Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung würde meines Erachtens aber erst in Frage kommen, wenn §2 UStG erfüllt ist, es sich also um einen Unternehmer handelt.

    Die Unternehmereigenschaft muss dabei u.a. "nachhaltig" also auf Dauer angelegt sein. Es handelt sich hier aber laut Aussage des Threaderstellers um eine einmalige Dienstleistung.


    Aber unsere unterschiedlichen Standpunkte zeigen auch, dass man steuerliche Themen im Zweifel mit einem Steuerberater klären sollte.

    Ja es ist meiner Meinung nach legal und bei einer einmaligen Sache würde ich auch keine Unternehmerschaft begründen wollen.


    Der eingenommene Betrag unterliegt m.E. komplett der Einkommenssteuer, da er über der Freigrenze von 600 EUR/Person (1.200 EUR Eheleute) liegt. Sollten weitere Privatverkäufe stattgefunden haben, müssen diese ebenfalls mit berücksichtigt werden.


    Anzugeben wäre es in der Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte".


    Möchtest Du Sicherheit solltest Du allerdings einen Steuerberater konsultieren.

    Hallo,


    auf eine Privatrechnung gehört keine Mehrwertsteuer. Du rechnest nur den Nettobetrag ab. Auch der Hinweis auf §19 erscheint mir nicht richtig, da Du kein Unternehmer bist.


    • Ausstellungsdatum der Privatrechnung
    • Name und Anschrift des Verkäufers
    • Name und Anschrift des Käufers
    • Zeitpunkt der erbrachten Dienstleistung
    • Beschreibung der Dienstleistungen
    • Hinweis auf Privatverkauf

    Hallo und willkommen im Forum,


    das 70/30-Portfolio hat seinen Ursprung in dem Versuch die BIP-Gewichtung zwischen Industrie- und Schwellenländern darzustellen.

    Ich würde mich daher am Anfang an dieser Überlegung orientieren und nach Marktkapitalisierung oder BIP vorgehen.


    Der Kommer-ETF ist wesentlich spezieller und passt nicht zu Deinen Eingangsüberlegungen marktneutral (BIP-ähnlich) alles abzubilden.


    Die ETF-Anbieter kann man durchaus mischen nur wenn man den Indexanbieter (z.B. MSCI und FTSE) wechselt besteht eine gewisse Gefahr. Ein prominentes Beispiel wäre Südkorea, welches bei FTSE im Industrieländeranteil ist aber bei MSCI im Schwellenländerindex.


    Ich persönlich würde weder REITS noch Rohstoffe hinzunehmen.


    Achtung das Rebalancing von sehr kleinen prozentualen Portfoliopositionen kann sehr aufwendig werden. Hier kommt es also auf die absolute Positionsgröße an.


    Je kleiner die anzulegenden Beträge, desto weniger ETF sollten gewählt werden.

    Der ETF ist ein Fonds und beinhaltet verschiedene Papiere. Du musst also Deine erworbenen Anteile an einer Börse verkaufen und bekommst den dann entsprechenden Gegenwert ausgezahlt.


    Es ist weder mit Tagesgeld noch mit dem Erwerb einer einzelnen Anleihe vergleichbar.


    Da es ein Kursänderungsrisiko gibt, sind die eingezahlten Beträge nicht sicher.

    Hallo,


    ja ein Geldmarkt-ETF hat immer ein Kursrisiko. Je nachdem ob er in kurzlaufende Staatsanleihen 0-1 Jahre Laufzeit oder ein Swap auf den €STR (Täglich) ist, ist dieses Risiko mehr oder minder hoch.


    Ein klassischer Anleihen-ETF hat jedoch ein größeres Kursrisiko, da die Restlaufzeit der darin enthaltenen Anleihen i.d.R. über einem Jahr liegt.


    Je nach ETF musst Du in den Prospekten schauen, wann dieser an seine Anteilseigner ausschüttet.

    Rebalancing ist aus meiner Sicht nur zur Korrektur meines Risikoprofils wichtig, ob es mehr oder weniger Rendite bringt spielt dabei keine Rolle.


    Folge ich dem Vorschlag von Finanztip, dann habe ich einen ETF und ein Tagesgeldkonto. Beides steht am Anfang in einem Verhältnis was meiner Risikotragfähigkeit entspricht. Da der ETF hoffentlich besser läuft, wird er prozentual ein höheres Gewicht einnehmen. Dies führt, im Vergleich zum Startzeitpunkt, zu einem höheren Risiko. Sollte ich das nicht beabsichtigen, dann hilft mir diese Korrektur wieder in die Allokation zu kommen, welche mich ruhig schlafen lässt.


    Die Risikotragfähigkeit ist allerdings recht individuell und verändert sich auch. Daher finde ich es wichtig, dass ich mich regelmäßig ehrlich hinterfrage und Pläne auch an neue Umstände anpasse.


    Ein rebalancen meines sicheren/risikoarmen Vermögens mache ich aktuell nicht. Ich habe Summe X im sicheren Vermögensteil. Summe X reicht mir um ruhig schlafen zu können. Alles was darüber hinaus angespart wird fließt in die Aktien ETF.

    Diesen Ansatz verfolge ich persönlich auch, er führt aber natürlich dazu, dass der risikoreichere Portfolioteil immer weiter ansteigt und Schwankungen in diesem Bereich einen größeren Einfluss auf das Gesamtvermögen haben.