Beiträge von Peter 31

    Wobei genau das scheinbar nicht stimmt. Ich habe alle Fahrten deatailliert aufgeschlüsselt.

    Das "SteuerSparErklärungs"-Programm gibt auch die Beschränkung auf max 2 Fahrten an. Für manche Gegenden mit angespannten Wohnungsmarkt ist das reichlich weltfremd.

    Mich verwundert nur, dass es viele Hinweise im Netz gibt, dass man die Fahrten absetzen kann, ohne auf die deutliche Einschränkung hinzuweisen.

    Hallo zusammen,

    Auf vielen Seiten (auch hier bei Finanztip) steht, dass man die Fahrten für Wohnungsbesichtigungen bei einem berufsbedingtem Umzug absetzen kann.

    Laut Finanzamt ist dies aber laut BUKG §7 begrenzt auf zwei Fahrten bezogen auf eine Person oder nur eine Reise, wenn 2 Personen unterwegs sind.

    Stimmt das oder was ist Eure Erfahrung?

    Vielen Dank im voraus.