Super gemacht!
Jeder Widerspruch lohnt sich!
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Alles anzeigenHallo Kiefer2,
theoretisch ist die Sache einfach. Der Anbieter kann Ihnen nicht einfach den Vertrag kündigen. Wenn er es trotzdem macht, haben Sie einen Schadenersatzanspruch. In einigen anderen Forenbeiträgen zum Thema Gasanbieter können Sie die Details nachlesen.
Spannend wird die praktische Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruches. Der Zivilrechtsweg verursacht erst einmal Kosten für den Kläger und wenn der Verklagte insolvent wird, bleiben Sie auch auf denen noch sitzen.
Meine persönliche Empfehlung: Sehen Sie sich in Ruhe nach einem alternativen Anbieter um. Ob Sie nun einige Tage oder Wochen in der Ersatzversorgung sind, spielt letztendlich auch keine Rolle. Vielleicht werden Sie auch feststellen, dass der Ersatz- = Grundversorger für das heutige Marktniveau durchaus akzeptable Preise hat. Schicken Sie ein Einschreiben an gas.de, im dem Sie die Schadenersatzansprüche dem Grunde nach ankündigen. Wenn dann die ersten Kunden ggf. sogar Glück mit der Durchsetzung ihres Anspruches hatten, können Sie sich immer noch anschließen. Und bei Insolvenz haben Sie zumindest den Verlust begrenzt.
Gruß Pumphut
Ich bin der Meinung, dass LwGas.de sich hüten wird, wegen einer einzelnen Schadenersatzforderung ein Grundsatzverfahren zu riskieren, denn wenn die einzelne Schadenersatzforderung zuungunsten des Gasversorgers ausgeht, dann wird es richtig teuer. Deshalb wird LwGas.de entweder die Forderungen ohne Präjudiz begleichen oder einen Vergleich anbieten. Aber ein Urteil wird es ganz sicher nicht riskieren.
Auf meine mehrfachen Nachfragen hin hat LwGas.de mir aber folgendes geantwortet:
ZITAT: " Sie erkundigen sich nach der rechtlichen Grundlage der durch uns erfolgten Kündigung. Die tatsächlichen Gründe, die uns zur Kündigung des Liefervertrages und der Einstellung der Belieferung bewegt haben, haben wir Ihnen in unserem Kündigungsschreiben genannt. Die Einzelheiten können Sie auch auf unserer Internetseite unter gas.de nachsehen.
Für eine derart außergewöhnliche und beispiellose Marktsituation bedarf es keiner konkreten Regelung in unseren AGB, auf die wir uns berufen müssten. Vielmehr ist in den geschilderten Umständen nach unserer Auffassung ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ein wichtiger Kündigungsgrund nach § 314 BGB zu erblicken. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten. Unter besonderen Voraussetzungen, die wir hier als gegeben ansehen, begründet der Wegfall der Geschäftsgrundlage ein Kündigungsrecht (§ 313 Abs. 3 BGB).
Wir bitten noch einmal um Verständnis und Entschuldigung für diese Entscheidung, die uns alles andere als leichtgefallen ist.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Herzliche Grüße
Kerstin Schmitt
von Ihrem Grünwelt Energie Service-Team" ZITATENDE
Es war zumindest am 13.12.2021 noch nicht von einem "kurzfristigen Ausschluss aus dem Gas-Bilanzkreis" die Rede.
Die Lw.Gas.de hat mir nach vielem hartnäckigen Nachfragen nun endlich ihre angebliche Rechtsgrundlage für die Massen-Kündigungen genannt. Sie beruft sich auf § 313 BGB und § 313(3) BGB welche die Rechtfertigung einer Kündigung gem. § 314 BGB vorsehen.
Da diese §§ aber eine "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles" verlangen, ist in jedem einzelnen Fall einer Vertrags-Kündigung zu prüfen, ob die Umstände des Einzelfalles auch wirklich berücksichtigt wurden oder die Kündigung ggfls. unwirksam ist. Weil z.B. immer da, wo Kunden wegen angekündigter Preiserhöhung im November 2021 bereits von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben die verbleibende Rest-Lieferzeit ohnehin nur noch für einen geringen Zeitraum angehalten hätte.
Wir erhielten am 10. Dezember die rückwirkende Kündigung unseres Gas-Liefervertrages. Mehrfach habe ich Lw.gas.de vergeblich nach der rechtlichen Grundlage gefragt, die die Einstellung der Lieferung begründet.
Nach einigem "rumgeeiere" bekam ich dann endlich am 13.12.2021 die Begründung.
Nach Auffassung der GAS.de ist gem. § 313 BGB ein Wegfall der Geschäftsgrundlage und damit gem. § 313 (3) BGB ein "wichtiger Kündigungsgrund nach § 314 BGB" eingetreten.
Nun denn, wenn man sich die Gesetzestexte einmal richtig durchliest, dann steht da eine "Störung der Geschäftsgrundlage" kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses berechtigen.
In Fällen, wo der Kunde bereits aufgrund der im November angekündigten Preiserhöhung eine Sonderkündigung zum Jahresende vorgenommen hat, läuft so ein Vertrag ohnehin nur noch eine kurze Zeit. In meinem Fall nur für 4 Wochen und deshalb berechtigt dieser nur noch verhältnismäßig kurze Zeitraum nicht zur Kündigung - weil hier die "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles" nicht vorgenommen wurde und deshalb § 314 BGB keine Anwendung finden kann. Ich habe erstens Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt und zweitens Schadenersatzansprüche angemeldet.
schau mal hier:
Kündigung gem. § 314 BGB ggfls. unwirksam bei vom Kunden zuvor bereits gekündigten Gas-Lieferverträgen