Beiträge von Deygunen

    Ich hatte von 1997 bis 2004 durch Beiträge in eine Direktversicherung (Versicherungsnehmer = Arbeitgeber) eingezahlt. Die Beiträge wurden von meinem laufenden Gehalt als Entgeltumwandlung geleistet und wurden nach § 40b EStG mit 20 Prozent pauschal versteuert.

    Da die Beiträge nicht als Einmalzahlung erfolgten und ich pflichtversichert bin, unterlagen sie der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

    Mit meinem Eintritt in die Rente habe ich mich für die Einmalauszahlung des gesamten Versicherungsbetrages entschieden. Dieser ist steuerfrei.

    Doch entspricht es tatsächlich der aktuell geltenden Gesetzeslage, daß die volle Versicherungssumme (unter Anrechnung des Freibetrages) nochmals der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt? Es liegt hier dann in der Tat eine Doppelverbebeitragung vor?

    Ist dies unabwendbar? Sind dazu alle Messen gesungen oder stehen dazu noch Urteile aus? Muß man, um sich seine persönlichen Rechte zu sichern, Widerspruch einlegen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten!