Beiträge von Cost

    Liebe Finanztip-Community,


    ich trage mich mit dem Gedanken, meine fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen. Da zwar die Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt, aber mein "Kündigungsalter" von 60 Jahren nicht erfüllt ist, müsste ich auf den vollen Ertrag die Abgeltungssteuer zahlen. Im Beitrag auf Finanztip.de zu eben dieser Problematik habe ich gelesen, dass unter Ertrag die Differenz zwischen Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen verstanden wird. Nun ist es ja bekanntlich bei Rentenversicherungen so, dass in den ersten Jahren hohe Abschluss- und Einrichtungskosten anfallen, also von den eingezahlten Beiträgen nur ein geringer Teil tatsächlich in Fonds angelegt wird. Wird unter "Ertrag" also die Differenz zwischen Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen, die tatsächlich auch in die Fonds geflossen sind, verstanden oder sind tatsächlich die gesamten eingezahlten Beiträge (unabhängig, ob sie überhaupt in die Fonds geflossen sind) gemeint?


    Wer kann mir diese Frage beantworten? Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

    Cost