Beiträge von Lenny

    liebe Community, meine Frau und ich hatten vor Jahren einen schweren Brandunfall. Dabei mußten Teile der Kopfhaut transplantiert werden, was bei meiner Frau zu kahlen Stellen am Hinterkopf geführt hat. Eine Haarverpflanzung aus medizinischer Sicht wurde von der Kasse als nicht notwendig erachtet. Deshalb sind wird in die Niederlande gefahren und haben dort für eine erste Behandlung etwa 5000.- Euro (ohne Fahrtkosten etc.) bezahlt. Jetzt ist noch mindestens eine zweite Behandlung notwendig, die wir auch wieder selbst bezahlen sollen. Weiß Jemand Rat, wie wir diese Kosten dennoch steuerlich absetzen könnten oder gar Einspruch gegen die Ablehnung erheben? Vielen Dank,

    @ Referat Janders. Tut mir Leid. Verstehe ich nicht. Würde ich Gesetztestexte lesen können und verstehen, wäre ich wohl kaum auf Tipps angewiesen. Nichts für ungut.

    Moin JD,

    vielen Dank für die nüchterne Einschätzung. Es ging mit erstmal nur um die prinzipielle Funktion eines solchen Konstrukts.



    Moin W.,


    grundsätzlich rentiert sich ein solcher Vertrag zunächst einmal für den Anbieter.

    Wenn ich erst meinen Master in Betriebswirtschaft machen muss, lass ich es lieber. :)1000 Dank für die Hinweise.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich interessiere mich unter anderem für einen Vertrag für die Auszahlung einer Zusatzrente und frage mich (Sie), wie

    soll sich das für mich rentieren?

    Denn, prinzipiell vorhandenes Geld auf einem Privatkonto verliert leicht aber stetig an Wert. Lege ich das Geld aber in einem Vertrag an, muss ich Abschluss- und Verwaltungsgebühren entrichten und muss den Ertrag, also das, was ich mehr erhalte, als ich eingezahlt habe, versteuern. Ist das richtig?

    Ich zahle, beispielsweise 100.000 Euro ein, erhalte 105.000 Euro zurück und versteuere lediglich 5000 Euro, die ich erwirtschaftet habe?

    Wie kann ich einen solchen Vertrag während seiner Laufzeit (Ansparphase) steuerlich geltend machen?


    Vielen Dank für Ihre Erklärungen


    Mit freundlichem Gruß

    W. Rottler