Um die Zinsen ging es meines Wissens nach in den letzten Beiträgen nicht, sondern lediglich um die steuerliche Betrachtung.
Als Ergänzung zu Manuels Beitrag und der Nichtveranlagungsbescheinigung, hier noch etwas ausführlicher beschrieben:
"Was viele Eltern nicht wissen: Die Anlage von Kinderkonten oder Kindersparbüchern kann sich auch steuerlich lohnen, denn Minderjährigen stehen hohe Sparerfreibeträge zu. Gerade für Eltern, die über ein gewisses Geldvermögen verfügen, sind Konten attraktiv, die auf die Namen ihrer Kinder angelegt werden. Auch hierfür können dann Freistellungsaufträge an die Banken erteilt werden, um sich den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro zu sichern. Wer mit höheren Kapitalerträgen rechnet, beantragt beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Sie bewirkt, dass in keinem Fall Abgeltungssteuer abgezogen wird. Voraussetzung dafür ist die Erwartung, dass der Kontoinhaber im Kalenderjahr kein Einkommen über dem Grundfreibetrag (circa 8000 Euro) erzielen wird. Formulare für eine NV-Bescheinigung sind auch über das Internet bei den zuständigen Finanzämtern erhältlich."
Quelle: http://www.financescout24.de/w…er/geldanlage-fuer-kinder