Beiträge von Sophie

    Aufgrund dieses Beitrages von
    von Alena Hecker (Finanztip):


    Zweiter Haushalt am Bildungsort Wenn Sie für Ihr
    Zweitstudium eine Wohnung oder ein Zimmer am Studienort mieten und
    regelmäßig vom Hauptwohnsitz bei Ihren Eltern oder Ihrer Familie
    pendeln, können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:


    Miete für die Zweitwohnung


    Eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent pro Entfernungskilometer


    Maximal drei Monate lang eine Verpflegungspauschale für die Zeit, die Sie nicht an Ihrem Hauptwohnsitz verbringen.
    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen 2014


    Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte
    Pauschbetrag in Euro



    mindestens 24 Stunden
    24 Euro


    weniger als 24 Stunden, mindestens aber 8 Stunden
    12 Euro


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/zweitstudium/#ixzz3XDjqv7Bs


    Habe ich in meiner Steuererklärung 2014 meine Miete für die Wohnung am Studienort,
    eine wöchentliche Heimfahrt und die Verpflegungspauschalen angesetzt.
    Das Finanzamt hat weder die Miete noch die Verpfegungspauschalen anerkannt.
    Lt. dem Finanzamt muss ein Mietvertrag für die Nutzung des Zimmers im Haus
    der Eltern am Lebensmittelpunkt vorliegen.
    Da dieser nicht vorlag, wurde aufgrund meiner Angaben, auch nicht mehr alternativ
    die tägliche Kilometerpauschale berücksichtigt. Begründung: Ich wäre ja nicht
    wirklich gefahren. Ich gehe also so gut wie leer aus.


    Die tollen Steuertips von Finanztip sind also mit äußerster Vorsicht zu
    behandeln. Unterm Strich hätte sich für mich eine steuerliche Beratung
    auf jeden Fall gerechnet. Bin in der ersten Jahreshälfte in Vollzeit
    beschäftigt gewesen und habe dementsprechend auch Steuern gezahlt.
    Leider bekommen ich nun nicht die komplett gezahlten Steuern zurück.

    Gibt es hier noch eine Möglichkeit über eine Einspruch etwas zu erreichen?