Beiträge von schon rentner

    Das ist weniger eindeutig als klingt.


    Wenn Pflichtversicherung besteht, sollte die Riesterauszahlung der Krankenkasse eigentlich egal sein. :/


    Die Krankenkassenbeiiträge werden direkt von der Rente einbehalten und nicht gesondert bezahlt?

    Von der Auszahlung der Direktversicherung muss ich 10 Jahre lang den vollen KV-Beitrag zahlen. Die KK verlangt den Beitrag aus der Riester noch nicht. Ich befürchte es, wenn die KK den Steuerbescheid sieht.

    Es tut mit leid. Ich komme mit den Funktionen nicht zu recht.


    Ja, wie oben erwähnt, hatte ich zusätzlich die Auszahlung der Direktversicherung. Ich habe im Traum nicht gedacht, dass die Altersvorsorge, die ich im Feb. 2003 abgeschlossen und seitdem gespart habe, nachgelagert versteuert wird. Insgesamt habe ich von der Direktversicherung keinen Gewinn.


    Dazu noch, meine Krankenversicherung würde von der Riester den vollen KV-Beitrag verlangen?(die KV will den Steuerbescheid sehen). Dann habe ich wirklich keine Altersvorsorge betrieben.

    Hallo,

    Ich habe folgenden Fall und hätte gerne euren Rat.


    Ich habe vom März 2010 bis Februar 2020 aus versteuerten Nettolohn aus meinem Konto monatlich 65€ in DWS-Riester gespart.

    Die Riesterrente ist ohne meinen Antrag einmalig ausgezahlt worden, da die monatliche Auszahlsumme zu gering sei.

    Wenn monatlich ausgezahlt würde, müsste keine Steuer darauf gezahlt werden, weil meine Renten um das Grundsicherungsniveau liegen.


    Die Auszahlung war im Elster als Einkommen eingepflegt gewesen.


    Ich habe in der Zeit die staatliche Förderung jährlich von 175€ erhalten(leider).


    Aus der DWS- Information geht hervor:

    Gesamt-Eigenleistung(aus dem Privatkonto mit bereits versteuertem Einkommen) 7001€. Grundzulage 908€. Auszahlung 7743€.


    Wie kommt es, dass ich darauf(nur DWS-Riester) über 2300€ Einkommensteuer zahlen muss?(Ich habe zum Unglück im Jahr noch die Direktversicherung ausgezahlt bekommen)

    Wie soll ich es nehmen? Habe ich Pech?

    davon ab:

    Es werden in jedem Steuerbescheid nur die Krankenkassenbeiträge steuermindernd angesetzt, die in diesem Jahr gezahlt wurden. Das ist dann diesmal halt ein großer Brocken an Einkommen, dafür ist in den nächsten Jahren ggf mehr Krankenkasse abzugsfähig als an Rente reinkommt. Eventuell kommst du dann auf Null Einkommensteuer, und hast noch Freiraum bei den Steuern auf Kapitalerträge

    Vielen Dank für die Aufklärung,

    Hallo und frohes neues Jahr an alle,

    Ich soll für diese Frage zu Steuerberater gehen. Aber die Steuer ist schon bedrückend und eine zusätzliche Ausgabe ist eine Zumutung. Ich hätte diese Form der Altersvorsorge niemals getätigt, wenn ich damals so informiert worden wäre.


    Ich habe seit November 2003, also vor dem Steuerreform, angefangen, für meine Altersvorsorge zu sparen.

    Im März 2020 habe ich ca. 42.000€ einmalig erhalten. Davon zeiht meine Krankenkasse 120 Monate lang insgesamt 7582€ ab.


    Ich habe jetzt den Steuerbescheid mit den Renten zusammen, Ich soll ca. 12.000€ (20% Pauschalsteuer?) für das Jahr 2020 nachzahlen. für das Jahr 2021 hätte ich auch 12.000 zahlen müssen und für das Jahr 2022 soll ich viertel jährlich 3000€ vorauszahlen.


    Ich muss natürlich einen Widerspruch erheben, da die Einnahme einmalig 2020 war und nie wieder kommt.

    Weil er keine aufschiebende Wirkung hat, muss ich jetzt 24.000€ sofort zahlen.


    Meine Frage ist, muss das Finanzamt vom 42.000€ die KK-Beiträge 7582€ abziehen und dann vom Rest 34.418€ versteuern oder?


    vielen Dank für die Aufklärung,