Beiträge von Pumphut

    Hallo Meiki,

    Zur Aufklärung erst einmal eine Frage: Haben Sie einen eigenen Gaszähler? Falls nicht, läuft Ihr Gasverbrauch über eine andere Person. Falls Sie einen eigenen Zähler haben, haben Sie auch einen Gasversorger, nämlich den örtlichen Grundversorger. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dem 12 Jahre nicht aufgefallen ist, für den Gasverbrauch über den Zähler kein Geld zu bekommen. Auch hier besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Person für Sie bezahlt. Also m.E. ist erst einmal Sachaufklärung angesagt, bevor geklärt werden kann, wem Sie Geld Schulden und wie die Verjährungsfrist sind.

    Gruß Pumphut

    Hallo Hobbes,


    in Ihrem Versicherungsschein stehen bestimmt die zwei Daten Vertragsbeginn und Ablauftermin. Letzterer ist dann in Jahresfortschreibung der, zu dem Sie regulär kündigen können. Das ist rechtlich unabhängig von den Terminen der Prämienzahlung, auch wenn es meistens zusammenfällt. Es ist durchaus möglich, dass die erste Versicherungsperiode 1,5 Jahre umfasste.


    Gruß Pumphut

    Hallo Hobbes,

    Absatz 7.2.2 / 7.2.1 check ich nicht ganz :/

    Villt. kann mir da jmd helfen :)

    Auch wenn es dünnes Eis ist, auf der Basis von zwei Auszüge etwas zu erklären, versuche ich es einmal:

    Sie haben vermutlich eine Versicherung zum Neuwert abgeschlossen, d.h. der Versicherer ersetzt Ihnen den Wiederaufbau bzw. Wiederbeschaffung zu den heutigen Kosten. Durch die Inflation waren die Kosten bei Abschluss vor X Jahren niedriger. Demzufolge war der Schadenbedarf auch niedriger und die Prämie entsprechend kalkuliert. Den konkreten Prozentsatz der Erhöhung durch die Inflation bestimmt ein Sachverständiger. Wenn der also sagt, 10% höhere Kosten, dann hat die Versicherung das Recht, die Prämie um 10% zu erhöhen. In dem Fall hätten Sie nach dem zitierten Punkt 8.1 das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen.


    Wie Sie aber ausführen, gab es keine Beitragsangleichung nach 7.2.2 sondern nur die Änderung der Bruttoprämie wegen Reduzierung des Bündelrabatts. Nach bisheriger Sachlage haben Sie m.E. damit kein Sonderkündigungsrecht.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Andererseits dürfte es nennenswert viele Fälle geben, so daß sich die eine oder andere Kanzlei darauf spezialisieren dürfte und dann bundesweit die Fälle betreut. Ich kenne aber (noch?) keine Spezialkanzlei für solche Prozesse.

    Das könnte schwierig werden, denn die Forderung von Radlcaesar dürfte eher am oberen Ende der Klagesummen liegen. Für ein paar Hundert Euro Streitwert bekommt man nur den Wald- und Wiesenanwalt.


    Gruß Pumphut

    Hallo 12345,


    Sie waren gar nicht gemeint und erst recht wollte ich Sie nicht kritisieren. So wie Sie es schildern, sind Sie ja sehr breit aufgestellt. Mehr kann man wirklich nicht machen. Ich wollte nur andere warnen, alles auf eine Karte zusetzen.


    Übrigens kommen mir Ihre Kreditrandbedingungen sehr bekannt vor. Ich habe mich aber aus nichtfinanziellen Gründen trotzdem für die maximale Tilgung entschieden.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    jetzt muss ich einmal etwas Wasser in den Wein gießen. Derzeit die Zinsdifferenzgeschäfte mitnehmen ist ja in Ordnung. Aber darauf vertrauen zu wollen, dass das noch 10 oder mehr Jahre so läuft, ist für mich spekulativ. Zum einen gibt es zu viele Möglichkeiten politischer Eingriffe; bitte einmal unter dem Stichwort Hauszinssteuer nachlesen. Die nächste Frage wäre die nach der Stabilität des Euro. Es wäre nicht das erste Mal in der Geschichte, dass Guthaben z.B. 1:10 umgewertet werden, Schulden aber 1:2 o.ä. Und bitte mögliche persönliche Veränderungen, wo ein Verkauf der Immobilie angezeigt wäre, nicht ganz vergessen.


    M.E. ist die Flexibilität, auf veränderte Randbedingungen reagieren zu können, bei einer Immobilienfinanzierung ein Wert an sich.


    Gruß Pumphut

    Hallo Radlcaesar,


    Nach der jetzt vorgetragenen Summe denkt man natürlich intensiver über einen Prozess nach.


    Dreh- und Angelpunkt dürfte für Sie werden, was hatte der Netzbetreiber für den September 2022 für eine Prognose gestellt, um die 25.000 kWh oder auch schon die 11.000 kWh? Wenn Sie die 25.000 kWh beweisen können, könnten Sie gute Karten bei einem Prozess haben. Aber denken Sie daran, Sie haben die Beweislast.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    um einmal ein Sachargument einzubringen.

    Beim Kapitaldeckungsverfahren kann es den alten Säcken egaler sein, ob die arbeitende Bevölkerung langsam ausstirbt, auch ohne Hologramme.

    Geld kann man nicht essen. Einmal unabhängig von der Frage, dass Geld nicht identisch mit Kapital ist. Ohne arbeitende Bevölkerung und ihren materiellen Leistungen gibt es auch kein Gesundheitssystem mehr. Und auch nur die Reichsten würden es dann schaffen, in andere Gegenden der Welt zu wechseln, wo es noch ein funktionierendes Gesundheitssystem gibt. Ihr Geld/Kapital müssten sie schon vorher hingebracht haben, denn Euros würden dann wohl kaum akzeptiert werden.


    M.E. sitzen die Versicherten von GKV und PKV in einem Boot, nur die einen auf dem Oberdeck und die anderen im Zwischendeck (ok, die dürfen ab und zu einmal zum Luftschnappen nach oben kommen – um im Bilde zu bleiben.)


    Gruß Pumphut

    Hallo Hobbes,


    nun schauen wir uns doch erst einmal den §40/1 VVG an:

    „Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen….“


    Auf die Schnelle habe ich keine Rechtsprechung zu Ihrem Fall gefunden. Ich würde allerdings dazu tendieren, dem VR recht zu geben. Der VR hat für die drei verbliebenen Versicherungsverträge die originäre Prämie nicht erhöht. Lediglich der Bündelrabatt fällt etwas geringer aus, was auch nachvollziehbar ist, die internen Verwaltungsaufwendungen verteilen sich auf weniger Gesamtprämie.


    In der Klausel zum Bündelrabatt ihrer Police könnte natürlich auch etwas anders stehen. Und ich will nicht ausschließen, dass ein Gericht in Ihrem Sinn entscheidet.


    Gruß Pumphut

    Hallo DoWe,


    Ihre beiden Optionen sind keine Frage vorrangig der Altersvorsorge sondern des Lebensstils, den Sie sich leisten wollen und können.


    In mindestens 30 Jahren passiert so viel, was Sie heute beim besten Willen nicht prognostizieren können. Nur zwei Beispiele: Ihr vermietetes EfH muss so saniert werden, dass es keine Einkünfte generiert, sondern große Verluste. Oder Ihre Anlagen werden so entwertet, dass sie für die Altersvorsorge nicht mehr viele bringen.


    Detailfrage: Ich würde nie ein EfH langfristig vermieten. Sie können Glück haben und einen Mieter finden, der das Haus wie sein eigenes pflegt. Es geht aber auch anders und sie schießen laufend Geld zu oder müssen den Substanzverlust hinnehmen. Wenn es nicht aus nichtmonetären Gründen in der Familie bleiben soll, würde ich zum Verkauf raten.


    Gruß Pumphut

    Hallo Volker Racho,

    Von Gerd Kommer und Kollegen wird allerdings in einem solchen Szenario systemischer Bankenpleiten angezweifelt, ob der Staat die "Reichen" vollumfänglich "rettet" oder ob das z.B. nur für das erste oder einige wenige Konten gelten würde (was politisch sicherlich opportun wäre, da nur ein sehr geringer Prozentsatz der Bürger dafür überhaupt in Frage kommen würde).

    Dieses Rasieren ist nicht nur eine einzelne Expertenmeinung. Der erste Vorschlag zur Rettung der zyprischen Banken ging in diese Richtung. Es ist hier schon mehrfach besprochen worden; bei einer Pleite einer Großbank oder mehrerer Mittelbanken ist das Einlagensicherungssystem total überfordert. Sie bekommen Ihre Mio. garantiert nicht zurück. Bei einer Milliarde könnte es wieder klappen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Volker Racho,


    auch wenn Sie auf den ersten Blick das Glaskugelthema ansprechen, wie unsere nicht ganz so intelligente KI schon bemerkt hat, etwas systematisieren kann man die Frage schon.


    Alle vorhandenen Wirtschafts-, Finanz- und Politikeckwerte sprechen dafür, dass bei Fortschreibung der aktuellen Lage der Zinshöhepunkt (fast) erreicht ist.


    Schon unsicherer ist, wie lange dieses hohe Niveau anhält. Es gibt historische Beispiele für zehn und mehr Jahre.


    Vollkommen offen ist wie immer, ob es einen großen Eingriff in die Weltwirtschaft gibt. Beispiele hat sicher jeder parat.


    Damit bin ich bei Ihrem Begriff von „risikoarmen Portfolio-Anteil“. Meinen Sie mit risikoarm im Rahmen der derzeitigen weltwirtschaftlichen Bedingungen oder wollen Sie sich auch gegen z.B. einen Crash des Euro absichern? Danach sollten Sie Ihre langfristige Anlagestrategie ausrichten.


    Ich fahre einen sowohl als auch Ansatz und für den sind mir 7 oder auch schon 5 Jahre Festgeld einfach zu lange, vollkommen unabhängig von den Zinsen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Dr. Schlemann,


    ich glaube, so weit liegen wir nicht auseinander.


    Nachvollziehbar ist die „Bestleistungsgarantie“ in der Schadenversicherung Maklers Liebling. Sie entbindet ihn von aufwändigen Umdeckaktionen und reduziert seine Haftung.


    Bei unserer TE und allen Versicherungsnehmern, die ihre PHV selber händeln, ist diese Bestleistungsgarantie aber unwichtig. Bei Abschluss einer PHV sollte ich mir schon sicher sein, dass alle existenzbedrohenden Risiken versichert sind und nicht auf Marktentwicklungen hoffen müssen. Und ob es bei einer Deckungsablehnung im Schadenfall wirklich den einen Versicherer mit der für meinen Fall passenden Deckung gibt, kann ich als durchschnittlicher Versicherungsnehmer sowieso nicht prüfen. Den Einwand und Nachweis muss ich als Versicherungsnehmer bringen. Der Versicherer wird nicht von sich aus mitteilen, in unserem Bedingungswerk nicht mitversichert aber bei X doch.


    Mein Resümee: Eine „Bestleistungsgarantie“ in der PHV ist nicht schädlich, aber nicht zwingend. Nur weil ich die nicht habe, werde ich keinen neuen Vertrag abschließen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Dr. Schlemann,


    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Für die PKV und BU über einen spezialisierten Makler abgeschlossen, gebe ich Ihnen recht. Die TE sprach aber von einer PHV, um die sich selbst kümmern würde. Und einmal ganz ehrlich, Ihre Kollegen Einhandsegler, die alles rund um den Kirchturm versichern, haben auch nicht die komplette Marktübersicht über mehrere Hundert Versicherungsbedingungen in der PHV, wenn sie sich denn überhaupt mit einer PHV abgeben (das Thema hatten wir schon).


    Gruß Pumphut

    Hallo Helena,


    ob eine Bestleistungsgarantie wirklich wichtig ist, möchte ich arg bezweifeln. Diese besagt, dass Ihre Versicherungsbedingungen den besten Bedingungen entsprechen, die am deutschen Markt für die Allgemeinheit verfügbar sind. Was haben Sie von so einer Zusage? In einer Fallkonstellation, wo Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung sagt, nicht versichert, müssten Sie alle anderen am deutschen Markt verfügbaren Haftpflichtbedingungen prüfen, ob Ihr Fall dort versichert wäre. Ohne zu recherchieren würde ich von 100 Gesellschaften und mindestens je 2 Bedingungswerken ausgehen; viel Spaß.


    Die sog. Bestleistungsgarantie ist m.E. ein Marketinggag.


    Gruß Pumphut

    Hallo Franco67,


    ING hatte gestern ein technisches Problem; bei mir auch roter Netto. Sehen Sie einmal nach, ob der Betrag trotzdem zur Abbuchung eingestellt wurde. Wurde bei mir nach Beschwerde sehr schnell korrigiert.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    einmal etwas Positives zum Wochenende.


    Gestern früh wurde eine Bezahlung mit der VISA Debit Karte der ING abgelehnt, ich habe dann bar bezahlt. Trotzdem musste ich Mittag feststellen, dass der Betrag zur Abbuchung vorgemerkt war. Beschwerdemail geschrieben und gestern Abend war die Buchungsposition weg. Heute Mittag kam eine Entschuldigungs- und Erklärungsmail; technischer Fehler beim Dienstleister.


    Fehler passieren; ganz wichtig ist, wie darauf reagiert wird. Da kann sich manch eine andere Bank eine Scheibe abschneiden.


    Schönes Wochenende

    Pumphut