Hallo Jella,
Sie haben selber viele Vermutungen.
War es denn eine Rohrverstopfung und wenn ja wo?
Die Frage ist ganz entscheidend, ob die WEG die Kosten trägt (wenn Verstopfung
in der Hauptleitung) oder Sie (Verstopfung in einer Leitung in Ihrem
Sondereigentum).
Wenn die Ursache eine Verstopfung war, würde eine
normale Wohngebäudeversicherung (schließt Leitungswasser mit ein) den Fall
vermutlich decken. Es wäre schon eine grobe Missachtung von Hausverwalterpflichten,
wenn es keine Wohngebäudeversicherung gäbe. Vielleicht will der Verwalter diese
nur nicht belasten. Eine gute Wohngebäudeversicherung einer WEG schließt auch
das fest verbaute Sondereigentum (bei Ihnen Innentür und Fliesen) mit ein.
Wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen
nicht greift, müssen Sie als Wohnungseigentümer schon für die Schäden am
Gemeinschaftseigentum einstehen, wenn die Schadenursache in Ihrem
Sondereigentum lag. Es sollte allerdings im Interesse des Verwalters und der
WEG sein, dass er die Koordinierung der Arbeiten übernimmt. Nur so kann ja gegenüber
der Gemeinschaft sichergestellt werden, dass die Arbeiten fachgerecht und ohne
Dauerschäden erfolgen.
Ob Sie ggf. noch bei Ihrer Mieterin Regress nehmen
können, ist eine zweite Frage.
Als erstes würde ich den Verwalter aber
auffordern, die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Die entscheidet dann
auch, ob es ein versicherter Sachverhalt ist oder nicht. Lassen Sie sich von der Verwaltung nicht abspeisen.
Gruß Pumphut