Hallo sisieben,
erst einmal ein dickes Lob, dass Sie sich solche Gedanken machen. Noch ein paar weitere Überlegungen zu denen meiner Vorschreiber:
Ihre Variante ist eine Schönwettervariante, die funktioniert, solange es ein inniges Verhältnis zu ihren Eltern gibt. Das kann sich beiderseits ändern. Damit dann der Ärger nicht zu groß wird, sollte man einige Eckpunkte schriftlich fixieren. Da fangen die Fragen an, was ist denn die Geldübergabe von Ihrem Vater an Sie, eine Schenkung mit Unterhaltsverpflichtung, ein Kreditvertrag (mit heute schon Wucherzinsen) oder?
Auch wenn man den Gedanken noch von sich schiebt, welche Auswirkungen hat das Geschäft auf den Erbfall? Eventuell vorhandene Geschwister könnten Fragen stellen. Und auch der überlebende Ehegatte hat, wenn er einen neuen Partner findet, ggf. andere Vorstellungen, wie das Geld zu verwenden wäre.
Ich würde Ihnen eher raten, weiter mit Ihrem Vater zu diskutieren, dass Geld selbst anzulegen oder auszugeben. Aufstockung der GRV wurde schon genannt. Was ist am Haus noch zu machen, damit es altersgerecht und ggf. energiesparender wird? Und wenn immer noch etwas übrig bleibt, können Sie ihn ja erklären, dass Sie sich als Erbe mehr über ein Depot als über Bargeld freuen würden.
Gruß Pumphut