Hallo Meiki,
Zur Aufklärung erst einmal eine Frage: Haben Sie einen eigenen Gaszähler? Falls nicht, läuft Ihr Gasverbrauch über eine andere Person. Falls Sie einen eigenen Zähler haben, haben Sie auch einen Gasversorger, nämlich den örtlichen Grundversorger. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dem 12 Jahre nicht aufgefallen ist, für den Gasverbrauch über den Zähler kein Geld zu bekommen. Auch hier besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Person für Sie bezahlt. Also m.E. ist erst einmal Sachaufklärung angesagt, bevor geklärt werden kann, wem Sie Geld Schulden und wie die Verjährungsfrist sind.
Gruß Pumphut