Hallo bamf,
ein paar Bemerkungen zur Sortierung:
Stromnetz Berlin ist in Berlin der Netzbetreiber,
der Grundversorger ist Vattenfall.
Wenn Sie keinen Sondervertrag (mehr) haben,
schließen Sie mit der Betätigung des Lichtschalters mit dem Grundversorger
einen Vertrag.
Wenn der Grundversorger Sie versorgt, ist der
Vertrag mit Goldgas ordnungsgemäß beendet worden. Der Wechsel hat soweit
funktioniert, dass der alte Vertrag beendet wurde, nur der neue wurde nicht
begonnen. Die Kündigung des Altvertrages hat in Ihrem Auftrag Maingau
vorgenommen, richtig?
M.E. liegt die Verantwortung für die nicht termingerechte
Neubelieferung ab 11.04. allein bei Maingau. Ob da nun der Netzbetreiber
irgendwie dazwischengefunkt hat oder nicht, ist nicht Ihr Problem. Falls es
tatsächlich ein Problem gegeben haben sollte, hätte Maingau eben nicht zum
10.4. kündigen dürfen.
Stellen Sie es Maingau frei, rückwirkend die
Belieferung zum 11.04. zu bewerkstelligen – hat bei mir einmal bei anderen Firmen
geklappt – und kündigen Sie Ihnen alternativ Schadenersatz dem Grunde nach für
die Zeit der Grundversorgung an. Dann warten Sie einmal bis zur ersten
Abrechnung von Maingau. Wenn die nicht einsichtig sind, ist der
kostengünstigste nächste Schritt die Schlichtungsstelle.
Gruß Pumphut