Beiträge von Pumphut

    Hallo Peanuts95,

    Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).

    War es nur eine – letztendlich unverbindliche – Absprache oder hatten Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen die Provision in 2023 ausgezahlt wird? Falls Rechtsanspruch hat der alte AG Ihnen einen Schaden durch die verbleibende Steuermehrbelastung verursacht, den Sie einfordern könnten. Müssten Sie halt ausrechnen (lassen) wie groß die Differenz ist und ob sich der Streit lohnt.


    Gruß Pumphut

    Hallo Kathy03,


    ein Teilaspekt:

    Wir verabschieden uns gerade von dem Gedanken, Eigentum zu erwerben (Wohnung), da wir den Abtrag bis zum Renteneintritt wohl nicht hinbekommen werden. Oder sollen wir es doch wagen? Machen die Banken auch über den Renteneintritt hinaus mit?

    Momentan wäre der Kauf einer Immobilie mit „nur“ 120k Eigenkapital bei den restlichen Randbedingungen vermutlich ziemlich mutig. Aber für Ihr hoffentlich noch langes Leben müssen Sie die Frage nicht abschreiben. In ca. 10 Jahren ist Kind 2 auch aus dem Haus und dann können Sie neu rechnen. Und wer weiß, wie die Immobilienpreise dann sind. Bis dahin gilt, aus den 120k möglichst viel machen bei tragbarem Risiko.


    Die Bank gibt auch Rentnern einen Kredit, wenn die Konditionen stimmen, weis ich aus eigenem Erleben.


    Gruß Pumphut

    Hallo Rieslingschorle,


    geht der Arbeitgeber individuell auf ältere Mitarbeiter zu oder geht es um eine bei der Arbeitsagentur anzeigepflichtige Massenentlassung mit Sozialplan?


    Im letzten Fall begleitet ein auf solche Fragen spezialisierte Kanzlei die Arbeitnehmer, die auch die individuelle Beratung mit durchführen.

    Im ersten Fall würde ich mich erst einmal etwas taub stellen. Derzeit bietet Ihnen der Arbeitgeber kaum mehr, als er bei der Kündigung incl. Kündigungsschutzklage sowieso zahlen müsste.


    Gruß Pumphut

    Hallo meckelfelder_68,


    das geht aber genau auch anders herum. Ich habe im Bekanntenkreis erlebt, dass beim Notar einer der Erben aufgestanden ist und erklärt hat, der Kaufpreis ist ihm zu niedrig, Verkauf geplatzt.


    Ist zwar OT, aber die Geschichte geht schön gemein weiter: Ca. 4 Wochen später gab es einen massiven Schaden am Gebäude, den alle Erben nach ihrer Erbquote bezahlen mussten. Der nächste Notartermin lief glatt.


    Gruß Pumphut

    Hallo Waldquelle,


    um von hinten anzufangen:

    Hat sowas eventuell Auswirkungen auf den Makler? Wenn ich z. b. mich "lächerlich" mache mit einem Preisangebot und abgelehnt werde. Der Makler aber viele Grundstücke anbietet, würde der Makler mich dann deswegen bei einem anderen Grundstück anders behandeln?


    Hat sowas eventuell Auswirkungen auf den Makler? Wenn ich z. b. mich "lächerlich" mache mit einem Preisangebot und abgelehnt werde. Der Makler aber viele Grundstücke anbietet, würde der Makler mich dann deswegen bei einem anderen Grundstück anders behandeln?

    Der richtige Profi (es gibt auch Halbamateure) ist schmerzfrei. Der Makler lernt bei Verhandlungen natürlich auch Sie kennen. Wenn er registriert hat, mehr als 500k können die nicht, wird er Ihnen für ein 700k Objekt keinen Besichtigungstermin anbieten. Er will seine Zeit ja auch nicht verplempern. Mehr passiert nicht.

    Leider sind gefühlt 90 Prozent der Häuser eh zu teuer oder extrem renovierungsbedürftig und dann auch zu teuer, da bleibt nicht viel über was wir uns leisten können. Und da hab ich gemerkt, dass ich trotzdem schauen muss ob wir uns da wohl fühlen und nicht aus Verzweiflung heraus überhaupt was zu finden das zu voreilig zu kaufen.

    Die Gefahr besteht tatsächlich, dass man aus Verzweiflung oder Ermüdung ein Objekt kauft, wo man nicht glücklich wird. Nerven behalten ist die oberste Maxime.


    Die anderen Tipps haben meine Vorposter gegeben.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Landwind-Gruppe – Aus Tradition. Eine Vision. Neue Energie.


    Diese Firma bietet u.a. auch einzelne Dienstleistungen in dem Bereich an. Evtl. mal dort nachfragen, ob man gegen Entgelt unterstützend tätig werden kann.

    Wenn es mir darum geht, das größtmögliche Stück vom Kuchen abzubekommen, würde ich Landwind garantiert nicht beauftragen. Als Projektentwickler sind sie mein natürlicher Gegner, der selber das größte Kuchenstück haben will.


    Gruß Pumphut

    Hallo Arnold_Klar,


    die Frage ist nicht einfach. Zum ersten sollte sich Ihre Mutter klar werden, ob sie überhaupt verpachten will und es nur um die Konditionen geht. Oder möchte sie ablehnen, z.B. weil bei Verpachtung sonst keiner im Dorf mehr mit ihr redet?


    Informationen bei den verschiedensten Stellen einholen ist garantiert richtig. Aber bitte nicht vergessen, alle haben Interessen. Hinter den hehren Klimaaspekten versteckt sich Big Business. Wenn Ihre Mutter da ein Stück vom Kuchen und nicht nur ein paar Krümel abhaben will, braucht sie professionelle Unterstützung, d.h. einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt. Bitte keinen Wald- und Wiesenanwalt nehmen und garantiert nicht den vom Projektentwickler empfohlenen. Den besten Weg, diesen Anwalt zu finden, fällt mir nur ein, andere Verpächter von Flächen für WKA zu befragen. Der Anwalt wird Geld kosten. Ihre Mutter wird ja nicht die einzige potentielle Verpächterin sein. Vielleicht kann man die Interessen bündeln.


    Gruß Pumphut

    Hallo McProfit,


    kommt vielleicht für das aktuelle Problem etwas spät. Ich wandele jede archivierungswürdige Mail in pdf um und speichere die auf der Festplatte des Computers (plus Sicherungskopie usw.) Allein auf das Archiv des E- Mail- Anbieters möchte ich mich nicht verlassen. Und ja, wenn es um größere Summen geht, mache ich auch noch einen Ausdruck.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Beim Amazon haben sie bei höherwertigen Gütern wohl schon schlechte Erfahrungen mit nicht zugestellten Sendungen gemacht. Dort bekommt man teilweise am Tag der Auslieferung einen Code zugestellt, der Zusteller darf das Paket nur an jemanden ausliefern, der diesen Code richtig genannt hat

    Hatte ich gerade; Mail von Amazon Auslieferung nur gegen PIN oder Unterschrift. Paketbote von DHL kennt mich und wollte weder das eine noch das andere; trotz Nachfrage.


    Gruß Pumphut

    Hallo Lythie,


    einige Vorposter haben es schon angeführt: Bitte schlagen Sie sich die Idee mit dem Darlehn aus dem Kopf. Die Genehmigung durch das Familiengericht ist mehr als unwahrscheinlich.


    Eine Variante zur Einsparung der Abgeltungssteuer auf Ihr Vermögen wäre, den Kindern sukzessive Geld zu schenken. Da die Kinder vermutlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten werden, wird erst einmal in Summe Steuern eingespart. Das Geld ist dann ohne Wenn und Aber Geld des Kindes. Aber: Erwachsene Kinder müssen für ihre Ausbildung eigenes Vermögen einsetzen, bevor sie an die Eltern wegen Unterhalt herantreten können, siehe: https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI13005559.html


    Natürlich ist es den Eltern trotzdem nicht verboten, die erwachsenen Kinder zu unterstützen.


    Gruß Pumphut

    Hallo persival17,

    Wie sicher ist Gold?

    Philosophische Frage zum Feiertag; tausendmal gestellt. Philosophische Antwort: Im Leben ist nur eins sicher, der Tod.


    Bei allen anderen Fragen des Lebens reden wir von Wahrscheinlichkeiten. Und die Wahrscheinlichkeit dafür, das Gold unsicher ist, hängt von Ihrem geplanten Verwendungszweck ab. Wie Sie unten ausführen, betrachten Sie die Sicherheit von Gold nur in Relation zu anderen Geldanlagen und im Rahmen der derzeitigen gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen. Da ist Gold vermutlich sicherer als Aktien oder Bargeld.


    Nutzt Ihnen diese Auskunft etwas?


    Trotzdem schönen Restfeiertag und Gruß


    Pumphut

    Hallo bamf,


    ein paar Bemerkungen zur Sortierung:


    Stromnetz Berlin ist in Berlin der Netzbetreiber, der Grundversorger ist Vattenfall.

    Wenn Sie keinen Sondervertrag (mehr) haben, schließen Sie mit der Betätigung des Lichtschalters mit dem Grundversorger einen Vertrag.


    Wenn der Grundversorger Sie versorgt, ist der Vertrag mit Goldgas ordnungsgemäß beendet worden. Der Wechsel hat soweit funktioniert, dass der alte Vertrag beendet wurde, nur der neue wurde nicht begonnen. Die Kündigung des Altvertrages hat in Ihrem Auftrag Maingau vorgenommen, richtig?


    M.E. liegt die Verantwortung für die nicht termingerechte Neubelieferung ab 11.04. allein bei Maingau. Ob da nun der Netzbetreiber irgendwie dazwischengefunkt hat oder nicht, ist nicht Ihr Problem. Falls es tatsächlich ein Problem gegeben haben sollte, hätte Maingau eben nicht zum 10.4. kündigen dürfen.


    Stellen Sie es Maingau frei, rückwirkend die Belieferung zum 11.04. zu bewerkstelligen – hat bei mir einmal bei anderen Firmen geklappt – und kündigen Sie Ihnen alternativ Schadenersatz dem Grunde nach für die Zeit der Grundversorgung an. Dann warten Sie einmal bis zur ersten Abrechnung von Maingau. Wenn die nicht einsichtig sind, ist der kostengünstigste nächste Schritt die Schlichtungsstelle.


    Gruß Pumphut

    Hallo Nora,


    um Ihre Fragestellung etwas einzugrenzen: Wie viele Wohnungen gibt es im Haus? Haben einige Wohnungen eine dezentrale Warmwasserversorgung (Boiler) und andere, darunter Sie eine zentrale? Gibt es auch beheiztes Gewerbe, mit oder ohne Warmwasseranschluss?


    Während 2021 und 2022 Ihr Warmwasserverbrauch annähernd in der Norm lag, ist er 2023 deutlich erhöht. Gab es einmal einen Rohrbruch o.ä. oder ein sonstiges unplanmäßiges Ereignis? Wie wird Ihr Warmwasserverbrauch bestimmt, ein eigener geeichter Zähler?


    Gruß Pumphut

    Hallo Fam. Schneider,


    wie meine Vorschreiber schon angedeutet haben, dürfte Ihr Problem nicht die Grunderwerbssteuer sein – da findet man rechtskonforme Regelungen – sondern der Verkäufer. Schwer zu glauben, dass der Ihnen ein Grundstück verkauft und Sie entscheiden dann im Abschluss, ob Sie mit der Firma bauen oder einer anderen. Normalerweise kauft man das Paket oder gar nicht. In der Makler- und Bauträgerverordnung MaBV sind die gesetzlichen Randbedingungen geregelt. Wenn dieser einheitliche Vertrag besteht, müssen Sie auch auf den gesamten beurkundeten Kaufpreis die Grunderwerbssteuer bezahlen.


    Auch wenn Sie es nicht fragen: Derzeit besteht wieder ein erhöhtes Insolvenzrisiko bei Bauträgern. Im worste case haben Sie 20-30% des Kaufpreises bezahlt und haben nichts – gar nichts. Überlegen Sie sich sehr gut, ob Sie mit einem Bauträger bauen wollen. Positiv wäre, der bietet Ihnen eine Insolvenzversicherung an. Ärger und viele Monate Bauverzögerung hätten Sie im Fall der Insolvenz trotzdem.


    Gruß Pumphut

    Hallo Werner,

    Muss ich da eingeben, dass ich gekündigt worden bin von der alten Versicherung? Wenn ja, kriege ich da keinen Versicherungsschutz :(

    Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, die Ihnen gestellt werden. Von sich aus müssen Sie die Kündigung durch den Vorversicherer nicht angeben. Ob die neue Gesellschaft Sie mit einem Vorschaden in zehn Jahren nimmt oder nicht, entscheidet der Algorithmus (oder Sachbearbeiter, wenn es ihn noch gibt) nach den Vorgaben der Gesellschaft, die sich auch ständig ändern können.


    Ich kann den Vertrag mit 250 € Selbstbeteiligung fortführen oder mir wird der Vertrag gekündigt.

    Auf telefonischer Nachfrage hin haben sie nur gesagt, dass das ein alter Vertrag ist, der nicht mehr passt.

    Am Telefon muss man den Kunden nicht die Wahrheit sagen. Für die Kündigung gibt es m.E. zwei Varianten. Entweder der Schaden hatte ein Gschmäckle oder man will anlässlich des Schadens einen Altvertrag, der aus irgendeiner Klausel heraus dem Versicherer nicht mehr passt, loswerden. 100 Euro Schaden in zehn Jahren ist an sich kein Kündigungsgrund.


    Unmöglich ist es sicher nicht, einen neuen Versicherer zu finden. Es wäre aber besser, Sie könnten angeben, Sie haben selbst gekündigt. Lässt sich das noch umdrehen? Falls die Fristen vorbei sind, führen Sie notfalls den Vertrag noch ein Jahr mit 250 Euro Selbstbeteiligung weiter.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    ich muss noch einmal bei der Frage von tb38 einsteigen:

    Ist das absetzen auch möglich, wenn keine Mehrwertsteuer (auf die Installation) gezahlt wurde?

    Das Argument des nicht begünstigen Neubaus wird bei im Verhältnis zur Immobilie geringfügigen Erstinstallationen meines Wissens nicht erhoben. Vor so ca. 10 Jahren wurde z.B. explizit die Ersterrichtung einer Terrassenüberdachung mit in den Kreis der begünstigten Arbeiten aufgenommen. Und ob ich beim Badumbau z.B. erstmalig eine Dusche zusätzlich zur Badewanne einbaue, kann und will das FA nicht kontrollieren.


    Gruß Pumphut

    Hallo TomTom24,


    wie kommen Sie auf den Kaufpreis von 450k? Jeder Immobilienkaufpreis hat eine gewisse Schwankungsbreite, bei der noch ein marktüblicher Preis angenommen werden kann und keine gemischte Schenkung vorliegt. Falls Sie beim marktüblichen Kaufpreis noch Luft nach unten haben, vereinbaren Sie einen niedrigeren Kaufpreis plus Zahlung eines marktüblichen Zinssatzes, ist eine Rechenaufgabe. Schon haben Sie keine Schenkung mehr. Ggf. muss der Verkäufer/Darlehnsgeber die Zinsen versteuern.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Aber zeigt doch Rückgrat und Haltung und scheint auch Ausdruck von Bedingungen in der Justiz zu sein, die uns allen zu Denken geben sollten… 🤔

    In den Staatsanwaltschaften! Da sollten wir schon präzise sein. Staatsanwaltschaften sind weisungsgebundene Organisationen, hier dem hessischen Justizminister unterstehend.


    Nebenfrage: Ein Beamter im Ruhestand unterliegt noch dem Beamtenrecht. Welchen Restriktionen unterliegt ein ehemaliger Beamter?


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Wie sehr ihr das? Wieviel Vertrauen habt ihr in die Wirtschaft, Politik, Gesellschaft? Ohne ein gewisses Vertrauen wird man kaum an der Börse investieren können. Oder sagt ihr einfach, es gibt weit und breit nix besseres als unsere Marktwirtschaft, dann hab ich zwar Zweifel, aber es gibt keine Alternativen.

    Zumindest ich sage, es gibt nichts Besseres als die soziale Marktwirtschaft. Die hat jede Menge Mängel und es ist die tägliche Arbeit, die Mängel zu reduzieren, bis an der nächsten Ecke neue auftauchen. Alle grundsätzlich anderen Gesellschaftssysteme sind bisher krachend gescheitert. Das letzte Großexperiment habe ich miterlebt. Und es ist nicht gescheitert, weil die Politiker etwas falsch gemacht haben, es waren die falschen Menschen. Andere kann man aber weder erziehen noch durch Strafen zum richtigen Verhalten bringen – zumindest nicht alle für lange Zeit.


    Nach dem philosophischen Ausflug zurück zu den Niederungen des Alltages: heute leben und die wahrscheinlichste Zukunft nicht ganz ignorieren, d.h. sinnvoll anlegen.


    Gruß Pumphut