Hallo marinasala,
die übliche Bankvollmacht für einen Dritten Z.B. ein Kind) „über den Tod hinaus“ hat zwei Funktionen.
Zum einen soll sie ermöglichen, dass der Dritte in meinem Namen Geldgeschäfte tätigen kann, wenn ich zwar noch lebe, aber nicht mehr handlungsfähig bin. Die zweite Funktion ist das Entgegennehmen des Geldes nach dem Ableben und hoffentlich Weiterleiten an die Erben (wenn nicht identisch).
Zumindest für den Großteil Ihres Geldes sollten solche Vollmachten vorliegen. Je nach Gesamtsumme ist es aber nicht immer erforderlich, nun für die letzte Festgeldanlage auch noch eine Vollmacht zu haben. Für die Befriedigung der Bedürfnisse des Inhabers reicht dann hoffentlich das andere Geld und im Erbfall müssen dann halt die Erben warten, bis der Erbschein ausgestellt oder das Testament eröffnet ist.
Ich habe übrigens auch Vollmachten bei reinen Onlinebanken erteilt. Viele haben Formulare dafür, es gibt aber auch Onlinebanken, die Vollmachten grundsätzlich nicht akzeptieren. Das kann man aber vor der Kontoeröffnung in den AGB nachlesen. Gute Vergleichsrechner bzw. -tabellen gebe den Fakt sogar an.
Gruß Pumphut