Beiträge von Pumphut

    Hallo marinasala,


    die übliche Bankvollmacht für einen Dritten Z.B. ein Kind) „über den Tod hinaus“ hat zwei Funktionen.


    Zum einen soll sie ermöglichen, dass der Dritte in meinem Namen Geldgeschäfte tätigen kann, wenn ich zwar noch lebe, aber nicht mehr handlungsfähig bin. Die zweite Funktion ist das Entgegennehmen des Geldes nach dem Ableben und hoffentlich Weiterleiten an die Erben (wenn nicht identisch).


    Zumindest für den Großteil Ihres Geldes sollten solche Vollmachten vorliegen. Je nach Gesamtsumme ist es aber nicht immer erforderlich, nun für die letzte Festgeldanlage auch noch eine Vollmacht zu haben. Für die Befriedigung der Bedürfnisse des Inhabers reicht dann hoffentlich das andere Geld und im Erbfall müssen dann halt die Erben warten, bis der Erbschein ausgestellt oder das Testament eröffnet ist.


    Ich habe übrigens auch Vollmachten bei reinen Onlinebanken erteilt. Viele haben Formulare dafür, es gibt aber auch Onlinebanken, die Vollmachten grundsätzlich nicht akzeptieren. Das kann man aber vor der Kontoeröffnung in den AGB nachlesen. Gute Vergleichsrechner bzw. -tabellen gebe den Fakt sogar an.


    Gruß Pumphut

    Hallo Referat Janders,


    bisschen akademisch aber trotzdem gefragt: Gilt das Schwengelrecht noch weiter, wenn das Grundstück unseres TE vom Acker- zu Bauland umgewidmet wurde? Außerdem ist es ein Recht des Ackerbesitzers zu Lasten der angrenzenden Bebauung. Hier hatte ja wohl der Nachbar zu Lasten des Ackerbesitzers Landnahme betrieben.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Aber ist das eine Zahlung ins Ausland?


    Da der Anlagebetrag an ein deutsches Bankkonto (Comerzbank, mit deutscher IBAN) überwiesen wird,

    Eben. Wenn es wirklich so ist, dass der Anleger das Geld zu einer deutschen Bank mit deutscher IBAN überweist, überweist der Anleger eben nicht in das Ausland. Das macht in dem Fall erst die Commerzbank. Zur Sicherheit sollte man aber einmal bei der Crédit Agricole nachfragen.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Ich glaube ich würde das erstmal fristwahrend beim Bauamt melden. Danach kann man sich über eine jährliche Kompensationszahlung einigen und eine Dienstbarkeit eintragen.

    Wenn der Zaun selbst kein genehmigungsbedürftiges Bauwerk darstellt (selten) und nicht gerade durch die falsche Grenzziehung Abstandsflächen verletzt werden (nicht vorgetragen) interessiert sich das Bauamt für den Fall nicht. Bis auf exotische Ausnahmen ist der falsch gestellte Zaun keine öffentliche Angelegenheit, sondern allein eine Zivilsache zwischen den Nachbarn.


    Gruß Pumphut

    Hallo mabodeluxe,


    für eine formaljuristisch korrekte Lösung Ihres Falles gibt es drei Lösungswege:

    • Der Nachbar baut den Zaun zurück;
    • Der Nachbar zahlt Ihnen eine jährliche Pacht oder
    • Der Nachbar kauft Ihnen die 6 m² ab.

    Bei alle drei Varianten kommen Sie ohne Gericht und damit Rechtsschutzversicherung aus. Übrigens, der Streitwert dürfte so niedrig sein, dass sich auch die Anwälte nicht unbedingt um den Fall reißen bzw. wenn einer schon das Mandat übernimmt, keine große Mühe geben. Wie schon andere Foristen betont haben, selbst wenn Sie juristisch siegen, dürften Sie auch Verlierer sein.


    Wenn das Gespräch mit dem Nachbarn schwierig wird, gehen Sie zur Schiedsfrau oder Mediator.


    Gruß Pumphut

    Hallo Godman2,


    20k Kaufnebenkosten sind korrekt. Es fallen Notarkosten sowie Grunderwerbssteuer (Niedersachsen) an.

    Vorsicht, Sie werden staunen, wer noch alles eine Rechnung schickt. Auf die Schnelle fallen mir ein: Das Grundbuch muss berichtig werden. Die Gemeinde verzichtet auf das Vorkaufsrecht. Ummeldungen Wohnsitz und PKWs.


    Wie schon Achim Weiss schrieb: Kalkulieren Sie eine Reserve ein.


    Gruß Pumphut

    Hallo Godman2,


    vieles haben meine Vorschreiber schon betont. Noch ein paar Ergänzungen.


    Sie kalkulieren mit 20k Kaufnebenkosten. Für mich sieht das etwas knapp aus. Haben Sie alles berücksichtigt? Und auch der Umzug selbst kostet Geld und vielleicht braucht man auch ein neues Möbelstück.


    Bei einem 10 Jahre alten Haus kann man unterstellen, dass noch keine größeren Reparaturen anstehen. Trotzdem, haben Sie das ausführlich geprüft?


    Können Sie sich vorstellen, mit Ihrem DH- Nachbarn auch noch auszukommen, wenn es z.B. unterschiedliche Meinungen zur Dachreparatur oder Vorgartennutzung (Grillparty) gibt?


    Im Haushaltsplan fehlt übrigens die Wohngebäudeversicherung; so 3-500 Euro p.a. sollten Sie schon einplanen.


    Gruß Pumphut

    Здравствуйте, Франк,

    лишь немногие читатели этого блога знают русский язык. Eсли Вы хотите разместить здесь несанкционированную рекламу, то возьмите на себя труд и переведите ее на немецкий язык.

    Приветствую вас,

    Pumphut

    Hallo robin315.


    Gut, dass Sie die Frage jetzt aufklären. Aber meine Empfehlung bleibt: Versuchen Sie alles, damit Ihr Sohn wieder in das Arbeitsleben kommt. Nicht nur wegen der Krankenversicherung, sondern auch wegen des Selbstwertgefühls. Welche genauen Möglichkeiten es gibt, dazu sollten Sie sich beraten lassen. Z.B. müssen Unternehmen geschützte Arbeitsplätze anbieten, die auch bezuschusst werden. Da gibt es ein breites Instrumentarium und auch Beratungsstellen. Vielleicht kann einer der Mitforisten ein paar gezieltere Tipps geben.


    Gruß Pumphut

    Hallo DirkHSK,


    ich ziehe mir Ihren Schuh nicht an. Wer hier Tipps und Hinweise erhalten möchte, ist gut beraten, die relevanten Informationen anzugeben. Es wäre eine mehr als relevante Information, wenn dastünde: „Aus gesundheitlichen Gründen ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht möglich.“ O.ä. Sonst wird immer die negative Variante vorausgesetzt. So läuft das Leben grundsätzlich. Das können Sie schlecht finden, aber so ist es.


    Gruß Pumphut

    Hallo Yancy,


    die Kernfrage, bevor man sich für irgendeine Geldanlage entscheidet, ist immer: wozu brauche ich das Geld. Also z.B. für einen größeren Hausumbau, eine Weltreise; Rücklage für ein etwas besseres Pflegeheim, die Erben oder? Für das tägliche Leben brauchen Sie es ja nicht. Je nach dem, für welche Schwerpunkte Sie sich entscheiden, kommen abweichende Anlagemöglichkeiten ins Spiel. Und noch ganz wichtig, Sie müssen sich mit Ihrer Anlageentscheidung wohl fühlen. Das ist mehr Wert als das letzte Zehntel Rendite.


    Nebenbei:

    Was ist eine Festgeldtreppe?

    Beispiel: Sie teilen Ihr Geld in 3 oder auch 10 gleiche Teile. Einen Teil legen Sie in Festgeld mit einer Laufzeit von einem Jahr an, den zweiten mit einer Laufzeit von zwei Jahren usw. Wenn Sie die Mühe nicht scheuen, können Sie das auch quartals- oder monatsweise machen und haben einen ständigen Geldzufluss, bei dem Sie dann neu überlegen können, verbrauchen oder neu anlegen und wie.


    Gruß Pumphut

    Hallo Ybbor,


    wie so oft hier kommen die relevanten Informationen nur tropfenweise. Also ich lese jetzt heraus: Haus gehört der Lebensgefährtin allein; die hat zwei Kinder; Sohn wohnt im Haus und hat Interesse an der Immobilie, Tochter aber nicht; Sie + LG brauchen Geld für die schönen Dinge, wollen aber weiter im Haus wohnen bleiben.


    Allererste Frage: Will Ihre LG und Hauseigentümerin auch, was Sie wollen? Ich unterstelle einmal ja.


    Vorschlag: LG soll das Haus gegen Nießbrauch für sich und Sie an den Sohn verkaufen. Es wird aber nicht zum Verkehrswert verkauft, sondern deutlich darunter, gemischte Schenkung. LG zahlt den Schenkungsanteil des Hauses an Tochter.


    Beispiel: Verkehrswert 300k, Sohn zahlt 200k, 100 an LG und 100 an Schwester. LG hat 100k zum Verleben und nimmt Sie ggf. mit.


    Vorteile: Alles bleibt unterhalb der Steuerfreibeträge. Sohn muss nur ca. 2/3 des Verkehrswertes finanzieren; Sie und LG haben keine Zinsbelastungen wie im AZ- Modell.


    Gruß Pumphut

    Hallo Tipfin,

    Woher kann dieser eklatante Unterschied kommen und wem kann ich glauben?

    Woher die Unterschiede kommen, hat itschytoo erläutert. Glauben können Sie keinem.


    Ich habe mir bei all diesen Bewertungen zum Grundsatz gemacht, Sterne, Rankings o.ä. ignoriere ich. Bei Textbewertungen achte ich darauf, ob die Fakten, die zur Bewertung führen, mit angegeben werden. Und dann entscheide ich, ob glaubhafte Fakten für mich relevant sind.


    Gruß Pumphut

    Hallo Luisa_,


    offensichtlich hat keiner eine Idee für so eine Prepaid- Kreditkarte, ich auch nicht.


    Deshalb ein etwas modifizierter Vorschlag: Bietet die Bank, wo Sie Ihr Giro- Konto haben, eine Kreditkarte an? Wenn ja, reden Sie mit denen. Bei einigen Banken kann man das Limit einer im Grundsatz „normale“ Kreditkarte durch vorherige Einzahlungen aufstocken. Das wäre dann de facto Ihre Prepaid- Karte.


    Gruß Pumphut

    Hallo Ybbor,


    vorab, das AZ- Angebot ist eben keine Umkehrhypothek, sondern ein ganz normales Darlehn mit Besicherung durch eine Immobilie, mit der kleinen Besonderheit, dass Sie auf Wunsch nicht tilgen müssen, sondern nur die Zinsen bezahlen und die Tilgung dann bei den Erben ansteht.


    Dreh- und Angelpunkt ist, was wollen Sie mit den 225k anstellen, Weltreise o.ä. schöne Dinge? (Für altersgerechten Umbau oder energetische Sanierung gibt es ggf. günstigere Kreditangebote.) Können Sie die 785 Euro p.M. Zinszahlung locker aus Ihren laufenden Einnahmen bezahlen? Falls beide Voraussetzungen zutreffen, kann man über die Variante nachdenken. Wie schon meine Vorschreiber betont haben, für ein Zinsdifferenzgeschäft ist der Darlehnszins viel zu hoch. Da werden Sie verlieren.


    Gruß Pumphut

    Hallo Siby,

    Aber ich will eigtl. vorsorgen und eben bereits aktuell wissen wie die Werte sind.

    Der Freibetrag für Erbschaftssteuer ist aktuell für die Tochter 400 TSD €.

    Wenn nun aber die Wertermittlung für Haus/Grundstücke aktuell höher ist möchte ich da vorsorgen (evtl. bereits Teile übergeben).

    Einmal einen pragmatischen Vorschlag: Als Ihre Tochter die 25% vom verstorbenen Vater geerbt hat, wurde für dieses Erbe ja auch ein Wert festgelegt. Nehmen Sie diesen Wert und rechnen den Grundstückswert über die Veränderung des Bodenrichtwertes hoch und das Haus über den Baupreisindex. Das sind natürlich nur dicke Daumen- Werte. Kommen Sie deutlich über die 400k, kann man nachdenken, wie umzugehen ist. Da gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten, über die von Ihnen angedachte Teilschenkung bis zur Vollschenkung mit Nießbrauch (senkt den Schenkungswert).


    Aber einen Grundsatz sollten Sie beachten, nie ein Geschäft nur wegen der Steuerersparnis machen. So als Testfrage: Würden Sie sich wohlfühlen, wenn Ihre Tochter plötzlich die Hausherrin ist und bestimmen kann, ob z.B. die Regenrinne erneuert wird oder nicht?


    Gruß Pumphut