Beiträge von Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,


    ich verstehe immer noch nicht, wollen Sie ein konkretes Problem lösen oder eine Grundsatzdiskussion führen? Ich versuche mich am ersten.

    Und der Versicherer selbst hat mir geschrieben:

    D.h. es geht hier konkret nicht um den Versicherer. Es ist demzufolge eine Option des Arbeitgebers.

    Im Ausgangsbeitrag hatte ich die Formulierung:

    "Argumentiert wird mit der Niedrigzinsphase und damit, dass der Versicherer die Abschlussumme des Vertrages nicht erhöhen kann oder will."

    anders verstanden.


    Ich glaube doch nicht, dass sich Ihr Arbeitgeber Gedanken um die Geschäftspolitik des Versicherers macht. Also bleibt der Unterschied von 1,94 Euro p.M., die der AG bei der Deckelung auf 100 Euro Beitrag p.M. spart. Was immerhin bei angenommen 1.000 Mitarbeitern im Jahr über 23 k Mehrkosten für Ihren Arbeitgeber ausmacht und er sich deswegen sperrt. Ist dass die Frage?


    Was eine Steuerberatungskanzlei schreibt, ist eine interessante Rechtsmeinung aber letztendlich unverbindlich. Gibt es für Ihr Unternehmen einen Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung zur Altersvorsorge? Falls ja, dürften die dortigen Regelungen verbindlich sein. Falls nicht, bleibt wohl nur der Rechtsweg, fall sich Ihr Arbeitgeber weiter stur stellt. Vorher sollten Sie aber zur Risikoabschätzung qualifizierten Rechtsrat einholen. Für die Rechtsmeinungen hier im Forum können Sie sich nichts kaufen.


    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,


    lesen Sie doch erst einmal nach, welchen Vertragsbedingungen Sie beim Abschluss der Direktversicherung zugestimmt haben. Steht da drin, die Einzahlungen können in beliebiger Höhe geändert werden oder eher, Änderungen der Einzahlungen bedürfen der Zustimmung des Versicherers? Ich vermute eher letzteres. Weder der Arbeitgeber noch der Gesetzgeber hat mit dieser Frage etwas zu tun.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    auf den Tipp von Oldware möchte ich noch einen draufsetzen: Man „spart“ noch viel mehr, wenn man gar keine Versicherungen hat.


    Und nun ernsthaft: Als erstes sollte man sich die gewünschten Leistungen der jeweiligen Versicherung ansehen. Dann kann man bei allen Versicherern, die diese Leistungen bieten einen Preisvergleich machen.

    Einfach nur nach dem Stichwort – hier z.B. Wohngebäudeversicherung – zu suchen und dann Preise zu vergleichen, kann im Schadenfall zum üblen Erwachen führen; z.B. wenn die „teure“ Versicherung das fahrlässige Handeln mitversichert, die „billige“ aber nicht.


    Gruß Pumphut

    Hallo Blauerklaus,

    wenn der AG bei einer Direktversicherung nicht meht existiert aber als Versicherungsnehmer eingetragen ist

    So einfach verschwindet ein ehemaliger Arbeitgeber nicht. Entweder gibt es einen Rechtsnachfolger, dann ist der vermutlich Versicherungsnehmer geworden. Oder die Firma wurde liquidiert, egal ob geordnet oder im Insolvenzverfahren. Dann ist über das Schicksal der Direktversicherung auch entschieden worden. Je nach dem müssen Sie den Rechtsnachfolger oder den ehemaligen Liquidator/Insolvenzverwalter befragen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Aragorn,


    eine Schadenmeldefrist von 14 Tagen ist durchaus branchenüblich. Aber sie ist nie ein absolutes Ausschlusskriterium für die Leistungen, denn sie dient nur dazu, dem Versicherer die Feststellung von Art, Umständen und Höhe des Schadens zu ermöglichen. Mit fortschreitender Zeit wird dies natürlich immer schwieriger. Wenn Sie also nachweisen können, dass der Versicherer auch mit einer Meldung nach 4 Wochen in seinen Rechten in keinster Weise beeinträchtigt wurde, haben Sie grundsätzlich Chancen im Rechtsstreit. Die konkrete Realisierung hängt natürlich von den Details ab.


    Übrigens Helpster ist keine Versicherung, sondern lt. Impressum „eine Marke der MOINsure GmbH“ und diese ist Versicherungsvermittler. Bekommen Sie heraus, wer Ihr Versicherer ist – müsste in der Police stehen – und wenden sich direkt an den.


    Gruß Pumphut

    Hallo Kameljuergen,


    so wie Sie den Sachverhalt schildern, würde ich die Probleme nicht bei Ihnen, sondern eher bei den Banken sehen. Die Reaktion der BMW- Bank ist Beweis. Bis vor ca. einem Jahr waren Tages- und Festgelder vollkommen out. Demzufolge haben die Banken ihre personellen Kapazitäten auf dem Gebiet abgebaut. Und nun kommt die Welle. Außerdem geht die Urlaubszeit gerade erst zu Ende. Wenn Sie dann noch irgendeine Besonderheit haben, die eine manuelle Antragsprüfung erfordert, landen Sie auf dem ziemlich großen Stapel.


    Letztendlich ist auch nicht auszuschließen, dass einige Banken mit dem Zinsversprechen die Werbung etwas übertrieben haben und nun gesichtswahrend die Bremse anziehen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Max2,


    so wie Thebat es beschreibt, würde ich die Vorgehensweise grundsätzlich auch sehen. Aber hier ist für die rechtssichere Handlung schon die konkrete Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung heranzuziehen. Ganz ohne anwaltliche Beratung werden Sie nicht auskommen.


    Da gibt es in einer Dreier- WEG aber natürlich auch noch die menschliche Komponente. Ein Weg für den Dritten wäre ggf. auch der Verkauf gegen Wohnrecht oder Nießbrauch. Er kann weiter in seiner gewohnten Umgebung leben und kann trotzdem seinen Sanierungsanteil leisten. So wie es jetzt ist, kann es sicherlich nicht bleiben. Falls der Dritte dies nicht einsieht, bleiben wohl wirklich nur die rabiaten Methoden bis zur Zwangsversteigerung.


    Gruß Pumphut

    Hallo Max2,


    wie Sie schon erkannt haben, gibt es hier keine Rechtsauskunft. Aber als erster Hinweis, lesen Sie das Wohnungseigentumsgesetz und die entsprechenden Kommentare dazu. Das Dach ist immer Gemeinschaftseigentum und alle müssen sich an der notwendigen Sanierung beteiligen. Es wird garantiert einen Weg geben, den klammen Eigentümer letztendlich zur Mitwirkung zu zwingen.


    Vorschlag: Informieren Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten und benennen Sie Ihrem Miteigentümer die Instrumente (erste Stufe der Folter). Ob es dann darauf hinausläuft, dass der Dritte bei der Bank einen Kredit nehmen muss, oder die beiden anderen Miteigentümer ihm den Kredit gewähren (mit grundbuchlicher Sicherung mit oder ohne Zinsen) oder ob er letztendlich seine Wohnung verkaufen muss, ist dann Verhandlungssache.


    Gruß Pumphut

    Hallo ejeske,

    Meine derzeitige Versicherung hat mir gekündigt, weil ich nun das 75. Lebensjahr erreicht habe

    Und da hat die Versicherung zwar ziemlich spät aber letztendlich doch noch in Ihrem Interesse gehandelt.


    In den Musterbedingungen des GDV zur Unfallversicherung https://www.gdv.de/resource/bl…ungen--aub-2014--data.pdf

    steht u.a.:

    „3.1 Krankheiten und Gebrechen

    Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.

    Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen;

    Gebrechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung.“


    Und


    „Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:

    5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

    Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.“


    Vergleichen Sie diese Musterbedingungen mit Ihren bisherigen Bedingungen oder denen potentieller neuer Versicherer. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen die Versicherung bei einem Unfall ganz oder teilweise die Leistungen versagen kann, wächst halt mit zunehmendem Alter. Viele Versicherer machen deshalb mit 75 Jahren von sich aus einen Schnitt. Natürlich gibt es immer Ausnahmen. Im Frühjahr ist ein ehemaliger sehr bekannter Radrennfahrer mit Ü90 bei Reparaturarbeiten von seinem Dach gefallen und hat sich die Rippen gebrochen. Sein Unfall wäre wahrscheinlich gedeckt gewesen, wenn er eine Unfallversicherung gehabt hätte.


    Nur der Vollständigkeit halber: Eine im Mantel der Unfallversicherung daherkommende Versicherung, die bei Unfällen die Hilfen im täglichen Leben organisiert, kann bei alleinlebenden Älteren eventuell sinnvoll sein. Aber auch dafür gibt es ggf. andere Lösungen.


    Also:

    Lohnt sich eine Unfallversicherung für mich; 75 Jahre Rentner?

    In aller Regel nein.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    die Frage dieser Rundungen bei Herunterrechnungen von Bruttopreisen auf Netto und dann wieder zurück auf Brutto hat schon ein paar mehr Facetten.


    Zum einen, ich und vermutlich die meisten Verbraucher würden die Ware oder Dienstleistung auch kaufen, wenn sie statt der hier beispielhaft aufgeführten werbewirksamen 39,99 Euro glatt 40,00 Euro kosten würde. Also gibt es für mich keinen Verlust.


    Bei wechselnden Gesamtsummen habe ich einmal einen Cent Verlust und einmal Gewinn – der Anbieter umgekehrt. Große Bereicherungen des Anbieters werden sich damit nicht ergeben.


    Rein formal interessiert mich als Verbraucher die Aufschlüsselung auf Nettopreis und Mehrwertsteuer nicht. Ich rechne nur in Brutto und da müsste eigentlich der Angebotspreis bis auf den Cent mit dem Rechnungspreis übereinstimmen.


    Das Problem ist lösbar, wenn der Anbieter keine Zwischenrundung vornimmt. Gibt es dazu Vorschriften im Land, wo alles geregelt ist?


    Gruß Pumphut

    Hallo AW57,


    den wichtigsten Schritt haben Sie schon gemacht. Sie analysieren Ihre Situation und beginnen, sich mit den Anlagemöglichkeiten zu befassen.

    und wie verhalte ich mich meiner Bank gegenüber.

    Lassen Sie sich Zeit und zu nichts drängen. Auf 3 oder 4 Wochen kommt es jetzt auch nicht an.

    Nur Mut und viel Erfolg.


    Gruß Pumphut

    Hallo Herr Schnorpfeil,


    wie Achim Weiss schon sagte, sind Sie hier falsch. Und die Redaktion von Finanztip kann Ihnen zu der Frage auch keine Antwort geben, weil sie es nicht darf – es wäre eine Rechtsdienstleistung. Im Internet tummeln sich mehrere Portale, wo Sie für kleines Geld von Anwälten verbindliche Antworten auf Ihre spezifische Fragestellung bekommen.


    Gruß Pumphut

    Hallo kleineskarlchen,

    ich suche eine RSV, möglichst ohne RSV und die auch Kostendeckung zusagt, sofern es Erfolgsaussichten gibt, wenn es bereits einen Rechtsschutzfall vor dem Versicherungsbeginn gibt.

    Ich biete Ihnen 100 Euro und Sie geben mir 1.000 – deal? Will sagen, die von Ihnen gewünschte RSV werden Sie am deutschen Markt nicht finden.


    Zum allgemeinen Vergleich von RSV siehe z.B. hier: https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/


    Gruß Pumphut