Hallo,
ich muss noch einmal bei der Frage von tb38 einsteigen:
Ist das absetzen auch möglich, wenn keine Mehrwertsteuer (auf die Installation) gezahlt wurde?
Das Argument des nicht begünstigen Neubaus wird bei im Verhältnis zur Immobilie geringfügigen Erstinstallationen meines Wissens nicht erhoben. Vor so ca. 10 Jahren wurde z.B. explizit die Ersterrichtung einer Terrassenüberdachung mit in den Kreis der begünstigten Arbeiten aufgenommen. Und ob ich beim Badumbau z.B. erstmalig eine Dusche zusätzlich zur Badewanne einbaue, kann und will das FA nicht kontrollieren.
Gruß Pumphut