Beiträge von Pumphut

    Hallo DerKelte,


    die aktuellen Bedingungen der DEVK hat andiii_98 schon zitiert.


    Alles andere wäre mehr als marktfremd. Könnte es sein, dass Sie einen Uraltvertrag haben? Falls ja, sollten Sie Ihn dringend auf aktuelle Bedingungen umstellen lassen. Oder haben Ihnen die Fachleute im Callcenter nur eine falsche Auskunft gegeben?


    Bei der Gelegenheit: Die „geographischen Grenzen Europas“ sind durchaus widersprüchlich definiert. Auch wenn es für 99,99% der Autofahrer gegenstandslos sein wird, so als Testfrage: Gehört Georgien zu Europa oder nicht?


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    guter Hinweis von itschytoo. Die Schenkung beginnt keine neue Spekulationsfrist für den Beschenkten. Die Zeit vom Erwerb durch den Schenker, hier Eltern, und die Zeit beim Beschenkten wird zusammengerechnet. Wenn da also mehr als 10 Jahre herauskommen, fällt keine Spekulationssteuer an.


    Gruß Pumphut

    Hallo Stefan,


    ich unterstelle einmal, der Schenkungswert von 110k ist damals vom Finanzamt akzeptiert worden. D.h. Sie (bzw. der Notar) haben eine Schenkungsanzeige mit diesem Wert gemacht und das FA hat das kommentarlos akzeptiert. Dann sind Sie zumindest bei einem Wert zur Berechnung des Gewinns auf der sicheren Seite.


    Wenn der Preis für den Verkauf annähernd marktüblich ist, ist die Rechnung einfach: Kaufpreis – 110k = Gewinn. Darauf erhebt des FA den individuellen Steuersatz; Rechner finden Sie im Internet. Mal am Rande, können Sie derzeit mit Gewinn verkaufen?


    Beim Verkauf von Immobilien trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, die vom beurkundeten Kaufpreis abhängen. Ansonsten finden Sie auch dazu Rechner im Netz.


    Gruß Pumphut

    Hallo Kraichgau,

    Ist das eine seriöse Anlage?

    Was verstehen Sie unter einer seriösen Anlage? Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Anlagegeld vollkommen weg ist, ist sicherlich minimal. Aber theoretisch kann es sich halbieren, wenn Sie 50% ETF wählen; Wahrscheinlichkeit auch eher gering, aber so mit 10-20 Verlust müssen Sie schon rechnen. Dafür ist der garantierte Zinssatz mit aktuell 2,75% für den sicheren Anteil nicht gerade berauschend. Kann der angepasst werden?


    Ich habe aus früherer Zeit noch ein ähnliches Konstrukt im Restbestand. Es macht Arbeit, wenn man immer hinterher sein und die Mitteilungen verstehen will. Ich würde es nicht noch einmal abschließen. Selber Tages-/Festgeld und ETF anlegen ist einfacher, und wenn man alle reichlich vorhandenen Ratschläge berücksichtig, auch rentierlicher.


    Und noch was: Machen Sie nie ein Geschäft wegen angeblicher oder tatsächlicher Steuervorteile.


    Gruß Pumphut

    Hallo Hobbes,


    es ist zwar nicht genau die Frage, aber bitte reden Sie der Person X aus, dass sie mit 60 alt wäre. Frau hat da noch eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung von ca. 25 Jahren. Da muss man sich noch der Zeit anpassen und neue Dinge lernen. Nix mit Altenteil. Wenn die Frage verinnerlicht ist, lösen sich viele andere Probleme selbst


    Gruß vom Ü70 Pumphut

    Hallo Philharmoniker,


    bevor Ihnen in einem anderen Forum noch der Rat gegeben wird, einen Umzug vorzutäuschen. Der fragliche Versorger reagiert daraus äußerst ungemütlich. Ein entfernter Bekannter ist nur knapp an einer Strafanzeige vorbeigekommen.


    Gruß Pumphut

    Hallo FoxtrotTango,


    Sie sollten Ihrer (ehemaligen) Bank schon eine präzise Auskunft entlocken, zur Rechtssicherheit schriftlich. Da Ihr Konto nicht mehr existiert, ist das Geld sicherlich nicht da. Aber hat die Bank das Geld zurück überwiesen oder liegt es auf einem Sammelkonto ungeklärte Fälle? Mit der verbindlichen Auskunft können Sie dann weiter agieren.


    Aber: Die Bank darf für so eine Recherche und Bestätigung sicher eine Gebühr nehmen. Lohnt sich die Mühe dann noch im Verhältnis zur ausstehenden Summe?


    Gruß Pumphut

    Hallo Alex777,

    Wie wahrscheinlich ist es, dass es bis zum Winter noch weiter runter geht (bspw. wegen Speicher voll, etc..)?

    Wie meine Vorschreiber schon bemerkt haben: Prognosen und die Zukunft.


    Wenn Sie allerdings nach Wahrscheinlichkeiten fragen, versuche ich mich mal an einer Antwort. Die derzeit relativ entspannte Lage am Gasmarkt beruhte auf drei Faktoren: den milden Winter 22/23, dem aggressiven Einkauf von LNG am Weltmarkt und auch der Weiterlieferung russischen Gases über Umwege. Der nächste Winter kann auch kalt werden. Die Umgehungsgeschäfte laufen zurück und noch einmal werden wir Pakistan, Bangladesch u.a. nicht das Gas vor der Nase wegkaufen können. Außerdem fehlen ca. 3GW Kapazität an Kernkraftwerken, die durch Gaskraftwerke ersetzt werden müssen.


    Wenn ich mich recht erinnere, decken die Speicher nur den Bedarf von 2 bis max. 3 Monaten im Winterhalbjahr. Volle Speicher sind deshalb kein Anlass für niedrige Gaspreise. Umgekehrt gilt es aber sehr wohl.


    Für mich ist deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass die Gaspreise zum Ende 2023 wieder anziehen, deutlich höher, als dass sie noch weiter sinken.


    Gruß Pumphut

    Hallo Der Buhmann,


    es ehrt Sie ja, dass Sie mit so viel Herzblut dabei sind. Aber Ihr Beitrag ist auch ein Indiz, dass die große Zeit der Bausparkassen vorbei ist.


    Was Sie zum Schluss aufführen, sind alles Spezialanwendungen. Da möchte ich sogar noch ergänzen, einen BSV auf den (möglichst zwei) Vermögenswirksame Leistungen laufen, sehe ich auch heute noch als sinnvoll an. In der klassischen Anwendung für die Erstfinanzierung einer neu zu bauenden oder kaufenden Immobilie kann man zwar immer noch einen BSV einbauen, es geht auch ohne.


    Einer der ganz großen Vorteile der BSV vergangener Zeit war die Sondertilgung. Dies bietet heute fast jedes Annuitätendarlehen auch an.


    Der ganz große Nachteil eines BSV ist seine Komplexität im Vergleich zum Annuitätendarlehen mit vorherigem Ansparen über Festgeld/ETF oder was immer. Ohne guten Berater, nicht Verkäufer, ist der durchschnittliche Kunde überfordert.


    Zusammenfassung: Bausparen kann man machen, im Spezialfall ist es sinnvoll, aber für viele Kunden nicht mehr zwingend.


    PS: Frallemand: Sorry, dass Ihr Tread so gekapert wurde.


    Gruß Pumphut

    Hallo Hausbauer14513,


    aus Ihrem Startbeitrag schlussfolgere ich, dass Sie noch nicht zu den rentennahen Jahrgängen zählen.


    Wenn dem so ist, sind alle darauf folgenden Beiträge lehrreich und nützlich für die heutige Steuersituation. Ihre Ausgangsfrage beantworten sie aber nicht. Die letzte steuerliche Änderung im Bereich der Kapitalerträge war 2019. Glauben Sie wirklich, dass es in den nächsten 15 oder 25 Jahren keine weiteren Änderungen mehr gibt? Wie Sie als Rentner einmal besteuert werden, kann heute keiner sagen. Deshalb sollten Sie diese Frage aus Ihren heutigen Überlegungen vollkommen ausblenden.


    Gruß Pumphut

    Hallo

    Keine Bausparkasse wehrt eine Einmaleinzahlung zur Auffüllung der Mindestansparung ab. Eine Zuteilung kann bei Auffüllung bei dem besten Tarif bereits nach 24 Monaten erwirkt werden.

    Da hier auch Interessierte mitlesen, möchte ich die o.g. Aussage so nicht stehen lassen. In meinem aktuellen BSV steht z.B.:

    “Die Bausparkasse kann aus bauspartechnischen Gründen die Annahme von Zahlungen, die den Regelsparbetrag übersteigen (Sonderzahlungen) von ihrer Zustimmung abhängig machen.“


    Frage an Der Buhmann: In wie vielen Bausparverträgen steht eine sinnähnliche Klausel?


    In meiner über 20-jährigen Erfahrung mit Bausparkassen habe ich sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung von Sonderzahlungen erlebt. Von einer Kulanzentscheidung bei „der“ Investitionsentscheidung meines Lebens abhängig zu sein, ist für mich keine Geschäftsgrundlage.


    Gruß Pumphut

    Hallo Frallemand,

    Ich könnte natürlich auch eine größere Summe meines Ersparten in den Bausparer pumpen. Dann kriege ich ihn je nach Bausparsumme vielleicht schon relativ bald zuteilungsreif, oder?

    Jein. Je nach Bausparkasse und Vertrag kann man eine Einzahlung über dem Regelsparbetrag machen oder nicht. Und viele Bausparkassen lassen sich da vorher nicht festnageln, sondern machen die Entscheidung von der aktuellen Lage abhängig. Nein, ich bleibe dabei, bei Ihrer Situation ist ein Bausparvertrag zu unflexibel. Wenn Sie sich einen Zeithorizont von 7-8 Jahren bis zu einer Entscheidung vornehmen, würde ich meine Sparrate ungefähr Hälfte Hälfte in ETF und Festgeld/Tagesgeld stecken. Damit haben Sie die größte Flexibilität mit angemessener Rendite und Sicherheit. (Die Diskussion ob besser 40/60 o.ä. will ich nicht führen.)


    Gruß Pumphut

    Hallo Frallemand,


    ich glaube, Ihre Anlageentscheidung hängt wesentlich von der Zeitkomponente ab. Da ist es auch noch ein Unterschied, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen wollen, da haben Sie vom Erstkontakt bis zur Geldüberweisung nur einige Wochen bis wenige Monate Zeit. Beim Neubau streckt sich der Geldfluss auch einmal über ein bis zwei Jahre.


    Wenn Sie flexibel bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit zuschlagen wollen, bleibt nur Tagesgeld bzw. kurz laufende Festgelder. Legen Sie für sich fest, frühestens in X Jahren gehe ich das Thema ernsthaft an, kommen auch Festgelder bis X Jahre, ETF oder Anleihen dieser Laufzeit in die Auswahl.


    Neben den Zinsfragen hat ein Bausparvertrag ein paar weitere Randbedingungen. Einmal von Sonderfällen abgesehen kann ein BSV immer nur als Ergänzung zu einem Annuitätendarlehen dienen. Die Tilgungsraten für mehrere 100k Kreditsumme bei einem BSP kann der Durchschnittsverdiener nicht stemmen. Außerdem nutzt Ihnen der BSP gar nichts, wenn er zum Kaufzeitpunkt noch nicht zuteilungsreif ist. Bei Ihrem doch noch recht unspezifizierten Immobilienwunsch würde ich von einem Bausparvertrag eher abraten, vollkommen unabhängig von den Zinsfragen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Stephanie,

    Finanztip kann nicht wissen, ob Sie z.B. eine Drohne fliegen lassen, als Tagesmutter arbeiten oder 3 Ferienwohnungen vermieten. Will sagen, Sie müssen selbst prüfen, ob ale Kriterien für den Vergleich Ihr Risikoprofil abdecken, viel zu viel sind oder schlimmer etwas fehlt. Erst dann macht ein Vergleich wirklich Sinn.

    Gruß Pumphut

    Hallo Stephanie,


    „Die Adam Riese GmbH ist eine 100%ige Tochter der Württembergische Versicherung AG. Versicherer und Risikoträger der von der Adam Riese GmbH angebotenen Versicherungsprodukte ist die Württembergische Versicherung AG,“ https://www.adam-riese.de/impressum

    immer wieder Adam Riese auftaucht als günstigste Versicherung, welche anscheinend aber auch alles abdeckt, was Finanztip empfiehlt.

    Haben Sie schon einmal geprüft, ob Ihre Risikoschwerpunkte mit den Empfehlungen von Finanztip übereinstimmen?


    Gruß Pumphut

    Hallo Referat Janders,


    „bio“ ist erst einmal ein unbestimmter Begriff. Zwischen EU- Bio und Demeter sind große Unterschiede, von irgendwelchen Trittbrettfahrern gar nicht zu reden.


    Ansonsten stimme ich Ihnen schon zu. Die genannten Zahlen sollten nur zum Nachdenken anregen. Aber ich hoffe, Sie werden mir auch zustimmen, dass die heutige Weltbevölkerung nicht mit der „bio“- Landwirtschaft von 1800 (heute wohl eher Demeter- Standard) versorgt werden kann.


    Nachhaltigkeit ist m.E. nur gegeben, wenn es die Nachhaltigkeit für alle Menschen dieser Erde ist, nicht nur für eine kleine Elite. Da sind wir auch wieder bei der Bank.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    wieder so eine Diskussion im Sommerloch.

    Generell geht die Umstellung auf bio und fairtrade nur extrem langsam und wird immer nur von einem gewissen verantwortungsbewussten Anteil der Bevölkerung vorrangetrieben.

    Zur Umstellung auf „bio“ einmal zwei Zahlen: Der durchschnittliche Ertrag bei Weizen ist bei strengem „bio“ um die 800 kg/ha und bei der konventionellen Landwirtschaft ca. 6 t/ha. Um 1800, als die gesamte Landwirtschaft noch „bio“ war, lebten ca. 1 Mrd. Menschen auf der Erde, heute ca. 8 Mrd. Welche Schlussfolgerung zieht der „verantwortungsbewusste Anteil der Bevölkerung“ daraus?


    Schönes Wochenende und Gruß

    Pumphut