Hallo SchwarzeRose,
Vielleicht hat die Community ja noch Tipps für Dich.
Ich werde es einmal probieren. Richtig ist, wie Referat Janders schreibt, wenn die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist, haben Sie außer einigen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten keine Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich.
Aber:
Zum einen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die kann bei bereits länger laufendem Mietvertrag bis zu 9 Monate betragen. Dann kann der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung formale Fehler machen. Damit wäre sie ungültig. Außerdem kann man trotz überwiegender Erwartung, dass der Vermieter siegen wird, den Vermieter klagen lassen und den Prozess lange hinziehen. Die Mietervereine beraten dazu.
Um diesen Unwägbarkeiten zu entgehen und schnell über die Wohnungen verfügen zu können, sind viele Vermieter geneigt, eine Auszugsvereinbarung abzuschließen. Da steht dann auch eine Entschädigungssumme drin. So etwas sollten Sie aber nur mit juristischer Begleitung angehen.
Gruß Pumphut