Hallo Philipp,
nach den vorliegenden Fakten würde ich sagen:
Behalten Sie die DDR- Wohngebäudeversicherung.
(soweit ich mich richtig entsinne, enthält diese die Elementarschadendeckung –
bitte prüfen.) Den Leerstand mit beginnendem Umbau müssen Sie der
Versicherungsgesellschaft – dürfte AZ sein – anzeigen. Entweder sie akzeptieren
das gegen Mehrprämie (wegen Leerstand und steigendem Versicherungswert) oder
bieten Ihnen einen Neuvertrag an. Dann können Sie sich auf dem Markt umsehen.
In einem Telefonat mit Mr. Money habe ich erfahren, dass für bestehende Gebäude keine Feuerrohbauversicherungen angeboten werden, ich aber eventuell die bestehende Wohngebäudeversicherung zu nur Feuerschutz runterstufen könnte.
Falls die Aussage so gefallen sein sollte, hat
sich Mr. Money disqualifiziert. Nur als Beispiel: Was machen Sie, wenn ein
Starkregen die vorhandene Altbausubstanz irreversibel beschädigt?
Wenn Sie die Umbauten über einen Generalübernehmer
realisieren lassen, schließt der üblicherweise aus Eigeninteresse eine
Bauwesenversicherung ab; bitte abklären. Falls Sie die Gewerke einzeln
beauftragen, wäre der Abschluss durch Sie sinnvoll; inklusive Diebstahlschutz.
Es wäre dann auch erstrebenswert, die Bauwesenversicherung beim
Gebäudeversicherer abzuschließen. Dann muss der im Schadenfall nur entscheiden,
ob das Geld aus der linken oder rechten Tasche kommt.
Das Versicherungspaket wird einige Euro kosten.
Aber sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Ganz wichtig, legen Sie
demjenigen, egal ob Makler oder Ausschließlichkeitsvertreter, mit dem Sie über
die Versicherungen sprechen, umfassend Ihre Situation dar und Ihre
Versicherungswünsche – bitte in Textform. Wenn die dann abgeschlossene Versicherung
für Sie nicht erkennbare Deckungslücken aufweist, haftet der Vermittler (bzw.
dessen Arbeitgeber).
Nur der Vollständigkeit halber, prüfen Sie ob Ihre
Privathaftpflichtversicherung den Besitz eines leerstehenden Gebäudes mit
absichert und dann auch noch die Risiken als Bauherr.
Gruß Pumphut