Beiträge von Pumphut

    Hallo Rolf,


    auf wessen Namen läuft denn der Zähler? Könnte da das Problem liegen? Haben Sie schon versucht, beim aktuellen Grundversorger einen (besseren) Sondertarif zu bekommen und wie sieht der die Frage Vertrag auf Namen der WEG.


    Gruß Pumphut

    Hallo youknowwhy,


    meine Vorposter haben alle schon sehr kluge Bemerkungen zum Thema gemacht. Ich möchte aber noch einmal auf Ihre Ausgangsannahme zurückkommen.

    In dem Preissegment der Wohnung ist mir klar, dass es kleine klassische Kapitalanlage ist, wo ich bereits mit der Miete viel Überschuss erzielen würde, es ist natürlich in Luxusimmo eher ein Wertspeicher bzw. eine Wette darauf, dass A Lagen weiter krisenstabil sind. Ich habe ausreichend andere Invests in ETFs, Aktien, und Firmenbeteiligungen, dass ich gerne auch in Immo mir was aufbauen möchte.

    Es ist sehr nachvollziehbar, dass die Frage nach Immobilienbesitz aufkommt, wenn das Vermögen eine gewisse (persönlich definierte) Grenze überschreitet. Ganz allgemein können vermietete Wohnungen Rendite abwerfen, aber sie als Wertspeicher zu betrachten, sehe ich doch skeptisch. Noch viel skeptischer sehe ich es, dass Sie in Ihrem konkreten Plan ein Klumpenrisiko haben. Der Wert der Immobilie ist so vielen Einflussfaktoren ausgesetzt, von schon beschriebenen politischen Einflussnahmen bis zu Pfusch am Bau. Auch im Luxussegment gibt es „problematische“ Mieter vom Hochstapler bis zum Nörgler, der bei jeder Kleinigkeit seinen Anwalt in Marsch setzt. Sie leben mit einem signifikanten Risiko, dass aus dem Wertspeicher ein Wertvernichter wird. Dagegen ist Gold als Wertspeicher pflegeleichter und hat ein deutlich geringeres Risiko.


    Ich möchte Ihnen Immobilien als Geldanlage gar nicht ausreden, aber müssen es unbedingt die Wohnungen 3 und 4 sein?


    Gruß Pumphut

    Hallo Waldlaeufer,


    der nächste Ratschlag in der Runde: Einmal einen Termin beim zuständigen Bauamt machen. Die mündliche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich aber kostenlos. Wenn man freundlich fragt, bekommt man oft gute Hinweise. Wenn die Erstauskunft positiv ist, kann man einen Architekten mit der Erstellung einer Bauvoranfrage beauftragen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Di-lemma,


    neben den Einwänden der Vorforisten habe ich ein Verständigungsproblem:

    Ich möchte schon gerne 500€ monatlich abzahlen, was rund die Hälfte meiner Rente wäre.

    Können Sie wirklich 5 Jahre lang von ca. 500 Euro p.M. leben? Davon müssen dann z.B. neben den Wohnkosten auch noch die Betriebskosten des Autos beglichen werden. Von einem Stehauto haben Sie nichts.


    Gibt es weitere laufende Einnahmen? Dann sollten Sie diese der Bank noch mit angeben. Wenn nicht, müssten Sie Stück für Stück Ihren Kontobestand anknabbern und der Zinsvorteil wird noch kleiner.


    Gruß Pumphut

    Hallo Elgob,

    Ist so ein Angebot rechtens?

    Wäre es besser eine detaillierte Angebot zu verlangen?

    Halten Sie sich nicht mit der Frage auf, ob ein Angebot ohne Zwischensummen formaljuristisch rechtmäßig ist. Besser wäre ein Angebot mit detaillierten Einzelpreisen sicherlich, aber die Firma muss Ihnen auch gar kein Angebot erstellen.


    Wenn ich Sie richtig verstehe, sind die Einzelleistungen ausreichend detailliert beschrieben, nur die Zwischensummen verrät man Ihnen nicht? Falls ja, ist es ihre kaufmännische (!) Entscheidung, ob Sie so ein Angebot (vermutlich das billigste?) annehmen und dann bei Leistungserweiterungen oder -Verminderungen (kommt beim Bauen im Bestand regelmäßig vor) die Diskussion über Einheitspreise anfängt. Für mich wäre es nichts, aber ihre Entscheidung.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Eigenartig ist aber auch der Begriff "Gewerbeversicherung" statt Wohngebäudeversicherung.

    Eben, wenn es nicht nur ein reiner Begriffsirrtum ist, sondern tatsächlich eine Gewerbeversicherung für ein Gebäude abgeschlossen wurde, kann es zu dieser Deckungsablehnung des Schadens im Sondereigentum kommen. Hier wäre weitere Sachaufklärung erforderlich, an die unser TE aber offensichtlich kein Interesse hat.


    Gruß Pumphut

    Hallo Neu1988,


    einmal ein Randthema:

    Mein Versicherungsmakler meinte, ich soll die Kündigung abschicken. Was ich getan habe.

    Reden Sie wirklich von einem VersicherungsMAKLER oder nur von einem Versicherungsvertreter der Ergo? Falls es wirklich ein Makler ist, wäre es seine Aufgabe, in Ihrem Namen die Kündigung zu erklären und alle ggf. damit im Zusammenhang stehenden Probleme zu klären.


    Gruß Pumphut

    Hallo slow13,


    ich will einmal versuchen, konstruktiv und nett zu sein:

    Mein Gasanbieter Sauberenergie hat die Gaspreise von 2023 auch für das Jahr 2024 beibehalten

    Dürfen sie.

    Leider hat sich die Anmeldung beim neuen Anbieter Montana verzögert, sodass diese erst am 19.02. wirksam wurde.

    Kann vorkommen, wenn man den Wechsel zu spät beauftragt. 6 Wochen sollte man schon einkalkulieren.

    Für Neukunden berechnet Sauberenergie laut Internet 10,59 (Gas mit 10 % Bionanteil) und 11,90 Grundpreis pro Monat.

    Jeder Anbieter kann Neu- und Bestandskunden anders behandeln.

    Zusätzlich hat Sauberenergie bei der Schlussrechnung nur eine Abschlagszahlung angerechnet, obwohl die Abschläge am 01.01. und am 01.02. abgebucht wurden. Bei der schriftlichen Reklamation reagiert Sauberenergie nicht,

    Den Punkt können Sie angreifen. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen - Einwurfeinschreiben - und drohen bei Überschreitung Strafzinsen an.


    Gruß Pumphut

    Hallo vikena,

    1) Ganz allgemein würde mich interessieren was für Versicherungen ich selbst (noch) als Eigentümerin der Wohnung abschließen sollte.

    Nur eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine gute Privathaftpflichtversicherung, die Sie sowieso haben sollten, enthält üblicherweise schon den Besitz und die Vermietung von einer oder sogar mehreren Wohnungen.


    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Hausverwaltung deckt nur die Vermögensschäden, die die Hausverwaltung eventuell der WEG zufügen könnte.

    Allgemein würde mich interessieren, ob ich für mein Sondereigentum noch eine "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht" abschließen sollte. Es fällt mir schwer zu verstehen, in welchem Fall ich diese brauche.

    Eine Haftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen- sondern auch Sachschäden; z.B. durch einen Baufehler verschimmeln Möbel des Mieters und müssen entsorgt werden. Sie als Vermieter haften erst einmal für den Sachschaden des Mieters (und können ggf. irgendwo oder nirgends Regress nehmen).

    Außerdem hatte ich gerade den Fall, dass durch einen Sturm Dachziegel gelöst wurden und es dabei in meine Wohnung regnete. Die "Verbundene Sach-Gewerbeversicherung für Gebäude" der WEG übernahm die Reparatur des Daches, deckte aber nicht das Beseitigen der Flecken in der Wohnung, die durch das hereinlaufende Wasser entstanden waren.

    Nennt sich die Versicherung wirklich „Sach- Gewerbeversicherung“? Dann besteht die Gefahr, dass die Hausverwaltung eine ungeeignete Versicherung abgeschlossen hat. Üblicherweise wird eine Verbundene Wohngebäudeversicherung für eine WEG abgeschlossen, die auch die Schäden im Sondereigentum (also z.B. Tapete und Fußbodenbelag) mit deckt. Falls der Hausverwalter hier eigenmächtig eine falsche Versicherung abgeschlossen haben sollte, wäre er schadenersatzpflichtig, d.h. es wäre ein Fall für seine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Und die Qualität der Rechtssekretäre ist auch eher durchwachsen. Das sind zu einem erheblichen Teil nicht einmal Juristen und das Mitglied hat keinen Einfluss darauf, von wem es vertreten wird.

    Es gibt immer Sone und Solche. Zu den Rechtssekretären siehe z.B. https://www.juraforum.de/lexikon/rechtssekretaer

    Ob ein Wald- und Wiesenanwalt (Schwerpunkt Scheidungen) mich engagiert im Arbeitsrechtsprozess vertritt, weiß ich auch erst hinterher.


    Gruß Pumphut

    Hallo konronny,


    Danke für den Hinweis. Die Herren balancieren auf einem sehr schmalen Grat. In der Homepage lese ich nichts von irgendeiner Erlaubnis nach den §§34c ff der Gewerbeordnung.


    Sie können sich zu Ihrem Instinkt beglückwünschen. Man kann (!) mit einer vermieteten ETW ein Geschäft machen, garantiert aber nicht so, wie man es Ihnen vorgeschlagen hat.


    Und Danke für die Veröffentlichung hier. Das bewahrt hoffentlich ein paar andere Anleger vor Schaden.


    Schöne Ostern und Gruß Pumphut

    Hallo konronny,


    so wie Sie es schildern, geht es bei Ihrem Fall nicht nur um einen wenig qualifizierten Vermittler. Der Vorgang nähert sich schon dem justiziablen Verhalten. Falls Ihr „Vermittler“ einer Organisation oder Firma angehört, wäre es für weitere Betroffene hilfreich, Sie könnten den Namen nennen; nicht den Namen Ihres Gesprächspartners, der ggf. auch nur ein armes Schw… ist.


    Vielleicht könnten Sie auch Finanztest informieren, die führen eine Warnliste unseriöser Firmen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Werner Asch,


    ich kann Huliocomix nur beipflichten, vergessen Sie die Reiseversicherungen über Kreditkarten und schließen Sie eine richtige ab. Die 100-200 Euro je nach Reise sind gut investiertes Geld.


    So als Testfrage: Kostete Ihre 3- monatige Reise zum Jahreswechsel 2023/24 maximal 2.000 Euro p.P.?


    Gruß Pumphut

    Hallo denatured1666,


    falls Sie Bedenken haben, die von Ihnen bedachte Organisation könnte bei Ihrem Tod nicht mehr existieren, können Sie einen sog. Ersatzerben bestimmen. Das Testament können Sie handschriftlich selbst verfassen. Sie sollten es aber beim Nachlassgericht hinterlegen. Es könnte sonst sein, die mit dem Testament enterbten gesetzlichen Erben finden es nicht.


    Achtung: Laienmeinung, keine Rechtsberatung.


    Gruß Pumphut

    Hallo Phlip,


    "Es existiert ein Zentralregister, in dem die Banken sämtliche Konten eintragen. Daher können auf der Grundlage dieses Zentralregisters Behörden ein Kontenabruf tätigen."


    Es wäre nett, wenn Sie die Behauptung mit Nachweisen unterfüttern könnten. Wer führt dieses Zentralregister auf welcher Rechtsgrundlage? §24c KWG ist es erst einmal nicht. Diese Regelung verpflichtet (selbsterklärend nur deutsche) Banken dazu, eine Datei über die bei ihnen vorhandenen Konten zu führen, auf die die BaFin und über diese andere Behörden Zugriff haben.


    Gruß Pumphut

    Hallo Bakkers,


    einmal eine Randfrage:

    Die Eltern zahlen -wie das ja bereits das Wohnrecht ausdrückt- keine Miete.

    Zahlen die Eltern nur keine Kaltmiete oder beteiligen sie sich auch nicht an den Betriebskosten? Ist da im vereinbarten Wohnrecht etwas festgelegt?

    Gruß Pumphut

    Hallo Stolle#17


    Das mindestens 10 Jahre selbst bewohnte Familienheim wird dann bei der Berechnung der Erbmasse für die Erbschaftssteuer nicht dazugerechnet. Wenn zusätzlich noch z.B. 1 Mio. geerbt wurde, ist (weitere Sonderfälle ausgenommen) dann für 500k sehr wohl Erbschaftssteuer zu bezahlen.


    Gruß Pumphut