Beiträge von Pumphut

    Hallo Ingchris,

    Ich habe kürzlich 100000 Euro geerbt und möchte damit meine Rente mit 600 Euro im Monat bezuschussen.

    Das Ziel ist auf der sicheren Seite nicht erreichbar. Mit 63 haben Sie noch eine durchschnittliche Restlebenserwartung von 19 (m) bzw. 22 Jahren (w). Aber Sie wollen bestimmt älter werden. Bei einer sicheren Geldanlage können Sie im Durchschnitt nur 2% Rendite p.a. ansetzen. Bei der Zielinflationsrate der EZB von 2% haben Ihre anfänglichen 600 Euro p.M. nach 10 Jahren nur noch eine Kaufkraft von ca. 490 Euro.


    Irgendwo müssen Sie Abstriche machen:


    a) Sie wollen nur ca. 10 Jahre den Rentenzuschuss generieren

    b) Sie legen mit höherer versprochener Rendite an und leben mit dem Risiko, dass morgen das Geld zur Hälfte oder ganz weg ist, oder

    c) Sie reduzieren den monatlichen Zuschuss.


    Es gibt Mittelwege, z.B. am Anfang 50k für die laufende Entnahme in Tages- und Festgeld und 50k in einen marktbreiten ETF. Wenn Sie dessen Geld aber brauchen und wir haben gerade eine Wirtschaftskrise, stehen Sie wieder vor a oder c.


    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,


    das Rabattgesetz war nun einmal Fakt, auch über fünfzig Jahre in einer freiheitlich- demokratischen Gesellschaft. Und es ist auch Fakt, dass veränderte gesellschaftliche Grundeinstellungen zu veränderten Rechtsgrundlagen geführt haben. In Erweiterung Ihres Ausgangsbeispiels gibt es sogar Überlegungen zum individuellen Preis nicht nur nach dem Handytyp, sondern nach weiteren Nutzerdaten, z.B. Frequenz, Zeitpunkt und Zusammensetzung der Einkäufe. Dass muss man nicht gut finden, aber als heute rechtmäßig sollte man es schon anerkennen, was ja Ihre Ausgangsfrage war.


    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,


    Ihre Frage deutet auf eine sozialistische Grundeinstellung hin. In Zeiten, wo dem sozialistisch noch eine Vorsilbe beigefügt war, wurde dass dieser Grundeinstellung adäquate Rabatt(verbots)gesetz erlassen; übrigens erst 2001 aufgehoben. Der dem heutigen marktliberalen Menschenbild entsprechende mündige, aufgeklärte und informierte Verbraucher braucht diesen Schutz nicht mehr.


    Gruß Pumphut

    Hallo Felix E.,


    wie schon beton, Sie haben nur Anspruch auf Schadenersatz nach dem Wert zum Zeitpunkt des Verlustes. Ihr größter Einzelposten, der Spiegel, war zum Versendungszeitpunkt fast 5 Jahre alt. Nun kann man trefflich streiten, ob so ein Spiegel nach 5 oder 25 Jahren auf null abgeschrieben ist. Den Punkt könnten Sie angreifen, nicht aber das grundsätzliche Vorgehen von DHL.

    Die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kostet nur Aufwand, hätte ich ggf. auch gemacht. Mit dem Anwalt würde ich mir sehr gut überlegen. Auf jeden Fall produzieren Sie weitere Kosten.


    Gruß Pumphut

    Hallo Jella,


    Sie haben selber viele Vermutungen.


    War es denn eine Rohrverstopfung und wenn ja wo? Die Frage ist ganz entscheidend, ob die WEG die Kosten trägt (wenn Verstopfung in der Hauptleitung) oder Sie (Verstopfung in einer Leitung in Ihrem Sondereigentum).


    Wenn die Ursache eine Verstopfung war, würde eine normale Wohngebäudeversicherung (schließt Leitungswasser mit ein) den Fall vermutlich decken. Es wäre schon eine grobe Missachtung von Hausverwalterpflichten, wenn es keine Wohngebäudeversicherung gäbe. Vielleicht will der Verwalter diese nur nicht belasten. Eine gute Wohngebäudeversicherung einer WEG schließt auch das fest verbaute Sondereigentum (bei Ihnen Innentür und Fliesen) mit ein.


    Wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht greift, müssen Sie als Wohnungseigentümer schon für die Schäden am Gemeinschaftseigentum einstehen, wenn die Schadenursache in Ihrem Sondereigentum lag. Es sollte allerdings im Interesse des Verwalters und der WEG sein, dass er die Koordinierung der Arbeiten übernimmt. Nur so kann ja gegenüber der Gemeinschaft sichergestellt werden, dass die Arbeiten fachgerecht und ohne Dauerschäden erfolgen.


    Ob Sie ggf. noch bei Ihrer Mieterin Regress nehmen können, ist eine zweite Frage.


    Als erstes würde ich den Verwalter aber auffordern, die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Die entscheidet dann auch, ob es ein versicherter Sachverhalt ist oder nicht. Lassen Sie sich von der Verwaltung nicht abspeisen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Lilly_m,


    meine Vorschreiber haben schon alles gesagt. Wenn man relativ unverhofft 1 Mio. bekommt, ist man erst einmal erschlagen. Gänge mir genauso. Aber so leid es mir tut, so richtig viel Geld ist es noch nicht.


    Es gibt bankunabhängige Vermögensverwalter, von denen sich einige herablassen, so ab 0,5 Mio. die Vermögensverwaltung zu übernehmen. Die Bank- „Berater“ sind Produktverkäufer.


    So schwer ist selber anlegen nicht. Sie dürfen nur keinen großen Fehler machen. Und die Fehlerwahrscheinlichkeit wächst mit der versprochenen Rendite. Ist es wirklich am Ende aller Tage so wichtig, ob Sie nach Steuern 3,0 oder 3,5% Rendite erzielen?


    Gruß Pumphut

    Hallo Jella,


    wir müssen die Fragestellung etwas sortieren. Sie sind der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung; richtig?


    Was ist die Ursache? Die Badewanne ist einfach übergelaufen oder gab es an der Wanne selber bzw. den Zu- und Ablaufleitungen ein Leck?

    Der Estrich und die Zwischendecke selber sind sicherlich Gemeinschaftseigentum. Die darüber befindlichen Fliesen vermutlich Ihr Sondereigentum?

    Wer hat keine Leitungswasserversicherung: Der Mieter, Sie als Sondereigentümer oder die Wohneigentümergemeinschaft?


    Je nach Beantwortung der Fragen entscheidet sich, wer was machen und noch wichtiger bezahlen muss.


    Gruß Pumphut

    Hallo stinn,


    vorab, wie schon 12345 betont hat, alle Fragen, auch Nießbrauch und Verpflichtungen des Nießbrauchers, unbedingt schriftlich regeln.


    Das Rechtskonstrukt wäre eine sog. gemischte Schenkung. Ihr Vater behält den Nießbrauch im Wert von 80k und schenkt Ihnen ein halbes Haus im Wert von 55k. Die andere Haushälfte kaufen Sie Ihren Vater für 55k ab. Das Geld schenkt Ihr Vater dem anderen Kind (egal ob Schwester oder Bruder), steuerfrei.


    Sie können zwar für die Herrichtung später zu vermietenden Wohnraumes vorgezogene Werbungskosten (u.a. auch die Kreditzinsen) geltend machen. Das Finanzamt will aber in absehbarer Zeit Gewinn sehen. Was der noch akzeptierte Zeitrahmen ist, ist Einzelfall. 10 Jahre sind es garantiert nicht.

    Wie schätzt ihr den "Deal" ein?

    Solange keine Vermietung stattfindet oder Ihr Vater lebt, ist es für Sie ein glattes Zuschussgeschäft. Später kann das Geschäft vielleicht Gewinn abwerfen. Ob Ihnen der Familienfrieden das wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.


    Gruß Pumphut

    Hallo bidref,

    Habe mal im FNP nachgeschaut. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen.

    Im Mischgebiet ist Wohnungsbau zulässig. Aber der FNP bindet nur die Verwaltung. Entscheidend ist, was in der Baugenehmigung steht. Bitte schreiben Sie jetzt nicht, Sie kennen die Baugenehmigung nicht.


    Wenn ich es richtig verstehe, sind Sie ja an einem hohen Bodenwert interessiert. Legen Sie doch dem FA die Berechnung mit dem Wert des benachbarten Wohngebiets vor. Versuch und Irrtum.


    Vor einem Rechtsstreit würde ich denn doch empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.


    Gruß Pumphut

    Hallo bidref,


    eine verbindliche Antwort kann ich Ihnen nicht geben. Aber zur Eingrenzung ein paar Fragen:

    Wir reden über ein Wohngebäude? Neubau? Grundstück vor relativ kurzer Zeit gekauft?


    Falls ja, wie wird in der Baugenehmigung der Bau eines Wohngebäudes im Gewerbegebiet begründet?


    Könnte es sein, die Stadt hat das konkrete Grundstück zum Wohngebiet umgewidmet, nur in BORIS ist das noch nicht nachvollzogen?


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    da die Diskussion hier sehr mäandert, möchte ich auf die Ausgangsfrage zurückkommen.


    Erst einmal festgehalten: Wer um die 60 ist, hat noch ca. 25 Jahre statistische Restlebensdauer. Bestimmte Handlungsoptionen und Perspektiven sind damit anders, als wenn man noch mehr als die Hälfte des Lebens vor sich hat.


    Ich würde zwei Typen der 60er unterscheiden.


    Der eine hat sich schon seit 30 oder mehr Jahren mit Geldanlagen beschäftigt. Der braucht gegebenenfalls einmal eine Antwort auf eine Spezialfrage aber keine allgemeinen Erläuterungen.


    Wer mit 60 erst anfängt, sich mit Finanzen zu befassen, hat (einmal den Lottogewinn oder die große Erbschaft ausgeblendet) kaum das richtig große Geld. Es geht also um Finanzbasiswissen, nur mit der Besonderheit, die verfügbare Zeit für das Genießen des Geldes ist nicht mehr so lang. Ganz wichtig sollte der Überblick über die zu erwartenden Renten sein. Wer ab 67 all sein Geld für den Lebensunterhalt braucht, für den fallen mit 60 viele Anlageformen aus. Also Schwerpunkt des Videos für den Finanzanfänger mit 60 sollte die Analyse der Situation sein.


    Gruß Pumphut


    Ps. Unser LeoG könnte ruhig einmal ein Feedback zur bisherigen Diskussion geben. Xenia

    Welche Erfahrungen und Besonderheiten habt Ihr bei Euren Finanzen in Euren 60ern erlebt?

    Habt Ihr Fehler gemacht, vor denen Ihr andere warnen möchtet? Habt Ihr Tipps, worauf man beim Geld in diesem Alter besonders achten sollte?

    Die Antwort wird jetzt zwar nicht ganz im Sinne der Fragestellung ausfallen, aber ich möchte sie trotzdem geben. Schon etwas vor meinem 60. begann die Finanzkrise. Mein Arbeitgeber war im Auge des Orkans. Da war meine Hauptsorge nicht, wie ich mein Geld anlege, sondern wie es mir gelingt, bis zum planmäßigen Renteneintritt weiter Einnahmen aus Berufstätigkeit zu erzielen. Letztendlich ist es glücklich ausgegangen.


    Die Lehre: Die wenigsten werden so viel Geld verdienen oder erben, dass sie sich ab ca. 50 in einen Vorruhestand verabschieden können. Die Sicherung des Erwerbseinkommens bis zur Rente ist m.E. noch einen Tick wichtiger als die Anlage des dadurch eingenommenen Geldes. Bei der Geldanlage ab ca. 60 braucht man nur keinen richtig großen Fehler machen. Das letzte Prozent Rendite ist nicht so wichtig. Zu den Details kann ich mich nur Sovereign anschließen.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    Detailbemerkung aus eigenem Erleben. Bei der Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte nicht nur auf die Absicherung des Immobilienkredits geachtet werden. Unser TE hat zwei kleine Kinder. Meine RLV lief bis 60, da war zwar die Immobilie längst abbezahlt aber mein jüngstes Kind noch nicht mit der Ausbildung fertig. Eine normale RLV findet man mit 60 nicht mehr. Damals gab es noch eine RLV ohne Gesundheitsfragen bei überschaubarer Versicherungssumme und Laufzeit, die ich dann abgeschlossen habe.


    Sowohl hinsichtlich Abdeckung eines Immobilienkredits als auch Unterstützung der Kinder sollte man schon eine ausreichend lange Laufzeit wählen. U.u. ist es sinnvoll, hier mit fallender Versicherungssumme zu arbeiten, wenn man davon ausgeht, dass sich der Partner allein versorgen kann.


    Gruß Pumphut

    Hallo Nando0711,


    falls Sie ein Gewerbe mit regelmäßigem Bargeldfluss betreiben, werden Sie wohl kein kostenloses Konto finden. Bei Privatkunden ist die Bargeldeinzahlung aus gutem Grund entweder administrativ oder über die Kosten limitiert.


    Gruß Pumphut

    Hallo AlpenShin,


    erst einmal die gute Nachricht: gegenüber dem Geschädigten wird ganz normal reguliert. Ob dann ggf. ein Regress auf Sie zukommt und in welcher Höhe, wie sich der Schaden auf die SFK auswirkt, kann man nur mit dem Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen verbindlich klären. Da wird sich die Versicherung schon bei Ihnen melden. Je nach den finanziellen Forderungen der Versicherung müssen Sie dann überlegen, ob Sie einen Anwalt konsultieren, oder bezahlen. Haben Sie eine Kfz- Rechtsschutzversicherung, sollten Sie das bereits jetzt tun.


    Wenn Ihre Tochter ein eigenes Auto besitzt, sollte Sie nachsehen, ob sie in ihrer Kfz- Haftpflicht auch als Fahrer fremder PKW versichert ist. Dann ist Ihre Kfz- Haftpflicht vollkommen raus.


    Gruß Pumphut

    Hallo Justus,


    wie monstermania schon schrieb, die Kettenschenkung über die Eltern wäre eine Möglichkeit. Der Freibetrag gilt dabei pro Elternteil (soweit noch vorhanden). Ein paar Randbedingungen bei Kettenschenkungen sind zu beachten, s. z.B. https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/kettenschenkung/


    Der überteuerte Verkauf von Gegenständen ist schon Graubereich. Ansonsten dürfte die Bezahlung der Schenkungssteuer vielleicht langfristig betrachtet am wenigsten Ärger machen. „Das Wort Familienbande hat einen Beigeschmack von Wahrheit“ (Karl Kraus)


    Gruß Pumphut

    Hallo Dr. Schlemann,


    ich habe nichts gegen Makler, habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt. Sie können durchaus einen Mehrwert bieten, aber das fragliche Beispiel war denn doch zu ungeeignet zur Nachweisführung.

    Wo fängt der "Kleinmakler" an, wo hört er auf? Wir sind weder ganz klein noch ganz groß.

    Eine ganz kurze Internetrecherche zeigt, dass Ihr Kollege ein Einhandsegler ist. Vielleicht kennt er den angesprochenen Abteilungsleiter zufällig, aber standardmäßig haben diese Kleinmakler keinen Zugang zu den Leitungskräften der Versicherer. Sie wissen, dass „Gehör“ bei den Versicherungen geht nicht vorrangig nach der Maklergröße, sondern nach dem eingedeckten Prämienvolumen. Da kann man mit PHVs rund um den Kirchturm keine kritische Masse erreichen.


    Auch hier ein zumindest unglückliches Beispiel für den Versuch, die Leistung eines Versicherungsmaklers zu promoten.


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    zwei Bemerkungen zu einer Aussage unseres
    Neumitgliedes:

    Anruf bei "Die Haftpflichtkasse",gleich mal der Abteilungsleiter...

    Sehr unwahrscheinlich, dass ein Kleinmakler einen Draht zum Abteilungsleiter Haftpflicht- Schaden einer Versicherungsgesellschaft hat. Der landet beim Maklerbetreuer.


    Frage: Hättest du das mit deiner Billy-Billig-Haftpflicht ohne einen Vertreter oder Makler auch so durchbekommen oder wärest du auf 23.000 € Schaden sitzen geblieben....

    Die Eltern der Kinder wären nicht auf dem Schaden „sitzen“ geblieben, sondern die Eigentümer der beschädigten Kfz. Diese hätten ggf. gegen die Eltern klagen müssen und deren Haftpflichtversicherung hätte den Prozess geführt und entweder die Klage abgewehrt oder bezahlt. Die Eltern wären so oder so finanziell nicht belastet worden, auch mit jeder „Billy-Billig- Haftpflicht“.


    Ein Versicherungsmakler sollte die Rechtslage soweit kennen.


    Gruß Pumphut