Beiträge von Pumphut

    Hallo,

    Frage in die Runde:

    Stellen wir als Mitglieder der Finanztip-Community einen repräsentativen Durchschnitt der Bevölkerung dar

    Danke für die Frage. Ja wir sollten auch an die anderen denken. Mir fallen so ein paar meiner Verwandten der gleichen Altersklasse, z.T. Akademiker ein, für die es außer Sparkasse nichts gibt.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Pumphut denkt vielleicht daran, dass die Filialen in einem solchen Fall ins Analoge umschalten könnten, was ich eher nicht für möglich hielte.

    Früher, also beim Kaiser, gingen Bankgeschäfte auch ganz ohne IT. Muss man sich natürlich vorbereiten. Die Frage ist nur, sieht man die Notwendigkeit?


    Gruß Pumphut

    Hallo,


    bis auf ein paar ältere Mitbürger oder Sonderfälle braucht „man“ sicher keine Filialbank. Ich glaube, das letzte mal war ich so ca. vor 20 Jahren in einer.


    Aber ich möchte die Frage einmal erweitern: Braucht die Gesellschaft ein rudimentäres Bankensystem (Geld ein und auszahlen), wenn durch einen großflächigen und länger andauernden Strom- und/oder Internetausfall alle Onlinebanken nicht mehr nutzbar sind? Ich tendiere zu ja. So eine Infrastruktur muss man vorhalten und da bekommen die Filialen von Sparkasse, VoBa und Co. plötzlich eine andere Bedeutung.


    Gruß Pumphut

    Hallo epsilon2,


    wir sind hier beim Blog, der selbst denken fördern will. Daytrader im Festgeldbereich ist wohl auch ein Widerspruch. Die Banken, die ich etwas intensiver verfolge, ändern aktuell so alle 1-2 Monate ihre Konditionen. Da reicht für die Orientierungsfunktion eines Festgeldrechners m.E. ein wöchentliches Update vollkommen.

    Bevor ich mein Geld bei einer Bank für eine Zeit festlege, schaue ich schon noch einmal selbst nach den Konditionen. Ich glaube nicht, Sie machen es nicht anders.


    Gruß Pumphut

    Hallo Petilon,


    so wie Sie es schildern, arbeiten Sie in einem Großunternehmen mit Betriebsrat. Da gibt es garantiert auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Ich würde wetten, da ist Ihre Frage auch geregelt. Vielleicht kommt daher die Antwort: ist schon immer so. Mit dieser Auskunft müssen Sie sich natürlich nicht zufriedengeben. Fragen Sie Ihren Chef oder den Betriebsrat, wo Sie alle Tarif- und Betriebsvereinbarungen einsehen können. Oft sind sie im Intranet eingestellt. Wenn die geschilderte Regelung dort so drinsteht, müssen Sie sie erst einmal akzeptieren. Änderungen wären dann nur über Gewerkschaft, suchen nach Mehrheiten für einen anderen Betriebsrat, Änderung der Betriebsvereinbarung oder alternativ Klage beim Arbeitsgericht möglich.


    Gruß Pumphut

    Hallo Mani0815,


    reines Inventar (z.B. ein Sofa oder die Waschmaschine) muss in einem Immobilienkaufvertrag überhaupt nicht aufgeführt werden. Wenn die anlässlich des Immobilienkaufs mit den Eigentümer wechseln sollen, reicht ein privatschriftlicher Vertrag. Die Aufnahme in den Notarvertrag mit Ausweisung eines Kaufpreises erfreut natürlich den Notar. Aber alle von Ihnen aufgeführten Gegenstände können Grundstückszubehör und/oder mit dem Grundstück fest verbunden und damit sowieso Kaufgegenstand sein. Zur Rechtssicherheit ist es schon gut, die Gegenstände werden ausdrücklich als mitverkauft genannt. Ein gesonderter Kaufpreis muss nicht ausgewiesen werden.


    Ich denke (Laienmeinung!), wie Ihr Notar es jetzt gelöst hat, ist es schon das Optimum. Ihrem „Berater“ sollten Sie klarmachen, dass die genannten Gegenstände eben nicht normales Inventar wie ein Sofa o.ä. sind, sondern Gegenstände, die normalerweise sowieso mitverkauft werden, auch wenn sie nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt worden wären.


    Gruß Pumphut

    Hallo HuberS01,


    einmal als kleine Ergänzung zu meinen Vorschreibern. Man muss Geld ja nicht nur anlegen, man kann es auch für das eigene Lebensgefühl ausgeben - und Sie können. Vollkommen egal ob es die Weltreise oder die Unterstützung eines Lieblingsprojektes oder irgendetwas anderes ist.


    Zur psychologischen Beruhigung, bei den von Ihnen genannten Zahlen würden Sie nicht „das sauer verdiente Geld der Eltern“ dafür ausgeben, sondern Ihr eigenes. (Ihre Einstellung kann ich übrigens sehr gut nachvollziehen.)


    Gruß Pumphut

    Hallo BorisK,


    eine Spezialität dieses Forums ist, hier werden Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt wurden.


    Ihre Frau und Sie wollen also mit ihrem Geld und Krediten, die sie abbezahlen müssen, auf dem Grundstück Ihrer Schwiegermutter ein Haus bauen. Wie meine Vorschreiber schon betont haben, das Haus wird dann auch Eigentum der Schwiegermutter. Ihre Frau und Sie schenken es der Schwiegermutter. Zumindest bei Ihnen dürfte das Schenkungssteuer auslösen. Da kann man zwar wilde Konstrukte stricken, um das zu lösen, es wird aber aufwändig, teuer und unsicher.


    Haben Sie einmal an eine ganz vielleicht, irgendwie nicht ausschließbare Scheidung gedacht? Dann hat Ihre Schwiegermutter und ggf. Ihre dann Ex- Frau ein Haus und Sie die Schulden.

    Schlagen Sie sich diese Variante, auf dem Grundstück Ihrer Schwiegermutter zu bauen, aus dem Kopf.

    Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es, wenn die Schwiegermutter in das fertige Haus mit einziehen möchte.


    Gruß Pumphut

    Hallo berghaus,


    vollkommen klar, bis auf Ausnahmen muss niemand ein Geschäft abschließen. Aber einmal zum Verständnis des Procederes nachgefragt: Gab es das Angebot auch auf der Homepage von Fuxx, oder haben Sie sich allein auf check24 verlassen? Nach meiner Erfahrung sind die Vergleichsportale nicht immer up to date.


    Nebenbei: Stand heute ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer wohl noch nicht beschlossen?


    Gruß Pumphut

    Hallo Bigimot,


    da Sie das Testament lesen konnten, haben Sie für alle Fälle das Testament hoffentlich auch kopiert. Das Testament müssen Sie wirklich beim Nachlassgericht abliefern, soweit hat die Gemeinde recht. Ich würde auch sagen, die Gemeinde darf Ihnen die Beerdigungsrechnung schicken. Mit dem heutigen Kenntnisstand müssen Sie die aber nicht bezahlen. Wenn die Rechnung kommt, weisen Sie die Gemeinde auf die Erben hin. Prüfen Sie vorsichtshalber noch das Bestattungsgesetz des Bundeslandes Ihres Vaters, ob da eine Vorschusspflicht o.ä. drin steht.


    Falls die Erben das Erbe annehmen, sind Sie in einer komfortablen Situation. Dann können Sie unbeschwert den Pflichtteil fordern. Der kann nicht kleiner Null sein.

    Was mache ich nun, wenn die Rechnung in den nächsten Wochen bei uns aufschlägt?

    Der Gemeinde schriftlich antworten, dass die Erben für die Kosten zuständig sind, oder die Rechnung an das Nachlassgericht weiterleiten?

    Falls die Erben ausschlagen, werden Sie sicherlich vom Nachlassgericht informiert. Ob dann allerdings die 6- Wochen- Frist neu läuft, ist der heikelste Punkt. Da würde ich zur Rechtssicherheit doch empfehlen, einmal einen Anwalt zu konsultieren. Es gibt inzwischen für überschaubare Summen Online- Portale dafür. Auskünfte hier in einem Laienforum sind letztendlich nicht belastbar.

    Auch mit Testament sind die Pflichtteile für die Kinder noch immer auf dem Tisch. Insofern hat die Gemeinde zumindest teilweise recht, wenn sie die Rechnung nicht einfach "an die Erben" schicken will und es stellt sich weiterhin die Frage, ob das Erbe von den Kindern angenommen werden soll oder nicht.

    Nein, stellt sich nicht. Erbe und Pflichtteil sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Entweder man ist Erbe oder nicht. Wenn nicht, dann in aller Konsequenz nicht. Unabhängig davon gibt es für nahe Verwandte (hier Kinder) den Pflichtteil. Den muss man von den Erben einfordern, wenn man ihn haben will; man muss aber nicht. Aus der Rechtsstellung des Pflichtteilsberechtigten ergeben sich keinerlei kleine Erbenpflichten o.ä.


    Gruß Pumphut

    Hallo Aser61,

    Sorry, aber könnten wir wieder auf mein eigentliches Problem zurückkommen?

    Ich versuche es einmal.


    In den Musterbedingungen des GDV ist der Rechtsschutz in Erbschaftssachen auf die Erstberatung begrenzt. Die Empfehlungen des GDV sind kein Zwang, aber sehr viele Versicherungsgesellschaften halten sich daran. Mir fällt auch keine Ausnahme ein. Einziger Rat, wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler, der in seinem Onlineauftritt auch Rechtsschutz explizit mit aufführt. Vielleicht kennt der noch eine Gesellschaft, die Ihren Bedarf abdeckt.


    Gruß Pumphut

    Hallo ichbindasauge,

    Aber wenn es um meine Nachbarn, Freunde oder Kollegen geht, bei denen meine Kinder das Auto zerkratzt haben, wäre es mir das Regulierungsverhalten der Versicherung doch sehr wichtig.

    Wie epsilon2 schon betont hat, es geht in dem Fall nicht um das Regulierungsverhalten der Versicherung, sondern was Sie eingekauft haben. Die von sog. nichtdeliktfähigen Kindern verursachten Schäden hat der Geschädigte ohne zu murren selbst zu tragen. So ist zumindest die in Paragraphen des BGB gegossene gesellschaftliche Mehrheitsmeinung. Wie Sie schon beschreiben, sehen das nicht alle Geschädigten ein und um hier den Wünschen einiger Kunden entgegenzukommen, haben viele Haftpflichtversicherungen diese Fallkonstellation als Entschädigungsfall mit aufgenommen. Kostet natürlich extra und man muss bei Vertragsabschluss darauf achten.


    Ps: Mr Money ist Versicherungsmakler und syncro24 ist Assekuradeur. Bei einem Schaden hat man es dann mit dem jeweiligen Versicherer zu tun, auch wenn im Vordergrund vielleicht der Vermittler die Abwicklung macht.


    Gruß Pumphut

    Hallo Karl Jostein,

    Meine Fragen an Euch:


    Was ist ein guter Kompromiss zwischen Preis und Seriosität?
    Welcher Anbieter gilt in der Branche seit Jahren als verlässlich?

    Jede in Deutschland von der Bafin zugelassene Haftpflichtversicherung ist „seriös“ und „verlässlich“.


    Was nicht ausschließt, dass einzelne Kunden mit der Schadenregulierung nicht einverstanden sind. Die schlagen dann bei Trustpilot und ähnlichen Seiten auf. Dabei ist immer noch zu unterscheiden, hatte die Versicherungsgesellschaft mit der Ablehnung der Schadenersatzzahlung bzw. der nur teilweisen Zahlung recht oder nicht. Die Frage ist ohne Kenntnis aller Details von Außenstehenden nie entscheidbar.


    Ein anderer Punkt ist der allgemeine Service. Bei Billigheimern kann man keinen guten Service erwarten und auch bei den relativ teuren Versicherungsgesellschaften frisst sich der Fachkräftemangel durch. Wer heute guten Service abliefert, kann morgen grottig sein und manchmal geht es auch umgekehrt.

    Wir - Familie mit 2 Kindern - haben die private Haftpflichtversicherung bei der HUK Coburg, und zwar für 76 Euro im Jahr. Im Vergleich mit den Versicherung, die im Finanztip-Artikel genannt werden, ist das schon ziemlich teuer (ich habe meine Versicherung bisher nie hinterfragt).

    Das sollten Sie aber und zwar zuerst, welche Leistungen brauche ich und erst dann, was ist der angemessene Preis.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Vielleicht ergibt sich hier eine Idee:


    Nachlassverwaltung | Nachlassbayern

    Jein; ein Nachlassverwalter wird vom Gericht nur bestellt, wenn einigermaßen sicher ist, dass dessen Kosten aus dem Nachlass befriedigt werden können. Wenn von vornherein klar ist, da ist nichts zu holen, wird die Bestellung abgelehnt. Bis die Frage entschieden ist, sind ggf. die 6 Wochen vorbei.


    Es gibt zwar noch die Alternative der Erbannahme plus bei Überschuldung Nachlassinsolvenz, aber ohne Anwalt kommt man da nicht weiter.


    Wenn es nur darauf ankommt, einige Erinnerungsstücke ohne Wert (z.B. Fotos) an sich zu nehmen, kann man vielleicht mit dem Schlüsselverwahrer einen deal treffen und in dessen Begleitung die Wohnung einmal kurz aufsuchen.


    Gruß Pumphut

    Hallo Bigimot,


    keine Rechtsberatung: Laienmeinung:

    Wann beginnt die Frist zu laufen? Mit Kenntnisnahme des Todes oder erst wenn wir vom Nachlassgericht angeschrieben werden?

    §1944(2) BGB ist da recht eindeutig. Die Frist beginnt mit Kenntnis.

    Um die Beerdigung hat sich die Gemeinde gekümmert, da keine Verwandten ausfindig gemacht werden konnten, und möchte natürlich die Kosten von uns erstattet bekommen. So wie ich das bisher recherchiert habe, kommen wir aus der Nummer auch nicht raus.

    Nicht ganz. Die Beerdigungskosten trägt der Erbe (§1968 BGB), d.h. sind aus der Erbmasse zu bezahlen. Erst wenn dort nichts zu holen ist, sind die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder usw.) zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet.


    Wenn Sie keinerlei Kenntnisse über die Vermögenssituation Ihres verstorbenen Vaters haben, ist die Situation verzwickt. Und ja, Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht durch konkludentes Handeln das Erbe annehmen. Da gibt es eine umfangreiche Rechtsliteratur und Fallsammlung, was gerade noch geht und was nicht. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, sich die Wohnungsschlüssel geben zu lassen, sollten Sie vorher einen Anwalt konsultieren.


    Welche Möglichkeiten bestehen dennn sich einen Überblick über die Vermögenssituation zu verschaffen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank auskunftsfreudig sein wird, wenn wir dort aufschlagen.

    Sie sprechen eines der ganz großen Probleme des deutschen Erbrechts an. Genaugenommen haben Sie keine offizielle Möglichkeit, sich über die Vermögenssituation zu informieren, ohne mindestens in die Nähe der Erbannahme zu kommen. Was Sie vielleicht über Bekannte, Freunde oder einen auskunftswilligen Mitarbeiter der örtlichen Sparkasse (wenn Ihr Vater dort Kunde war) erfahren können, ist schon eine Grauzone. Mein persönlicher Rat, falls Sie 20 Jahre lang den Kontakt zu Ihrem Vater nicht vermisst haben, bleiben Sie bei der Linie und schlagen Sie das Erbe aus. Bis auf ggf. die Rechnung der Beerdigung zu begleichen, ist die Sache für Sie dann erledigt.


    Gruß Pumphut

    Hallo Sammer1978,


    warum sollte das FA die zukünftig anfallenden Zinsen mit berechnen? Zum Bewertungstag ist der Wert der Immobilie und der übertragenen Restschuld feststellbar und zur Berechnung der Schenkungssteuer herangezogen worden. Die Zinsen für den übernommenen Kredit fallen zukünftig an – vielleicht, vielleicht auch nicht oder nicht in der vollen Höhe. Z.B. könnten Sie nach 10 Jahren Kreditlaufzeit, nach Ihren Angaben also eventuell in 2 oder 3 Jahren, den Kredit vollständig zurückzahlen. Dann würden zukünftig keine Hypothekenzinsen mehr anfallen. Welche Zinssumme soll das FA ansetzen? Wenn Sie nicht rückzahlen können, ist es nicht das Problem des Finanzamtes oder ganz allgemein gesprochen des Steuerzahlers.


    Gruß Pumphut