Hallo Bigimot,
keine Rechtsberatung: Laienmeinung:
Wann beginnt die Frist zu laufen? Mit Kenntnisnahme des Todes oder erst wenn wir vom Nachlassgericht angeschrieben werden?
§1944(2) BGB ist da recht eindeutig. Die Frist
beginnt mit Kenntnis.
Um die Beerdigung hat sich die Gemeinde gekümmert, da keine Verwandten ausfindig gemacht werden konnten, und möchte natürlich die Kosten von uns erstattet bekommen. So wie ich das bisher recherchiert habe, kommen wir aus der Nummer auch nicht raus.
Nicht ganz. Die Beerdigungskosten trägt der Erbe (§1968
BGB), d.h. sind aus der Erbmasse zu bezahlen. Erst wenn dort nichts zu holen
ist, sind die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder usw.) zur Tragung der
Beerdigungskosten verpflichtet.
Wenn Sie keinerlei Kenntnisse über die
Vermögenssituation Ihres verstorbenen Vaters haben, ist die Situation
verzwickt. Und ja, Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht durch konkludentes
Handeln das Erbe annehmen. Da gibt es eine umfangreiche Rechtsliteratur und
Fallsammlung, was gerade noch geht und was nicht. Falls Sie mit dem Gedanken
spielen, sich die Wohnungsschlüssel geben zu lassen, sollten Sie vorher einen
Anwalt konsultieren.
Welche Möglichkeiten bestehen dennn sich einen Überblick über die Vermögenssituation zu verschaffen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank auskunftsfreudig sein wird, wenn wir dort aufschlagen.
Sie sprechen eines der ganz großen Probleme des
deutschen Erbrechts an. Genaugenommen haben Sie keine offizielle Möglichkeit,
sich über die Vermögenssituation zu informieren, ohne mindestens in die Nähe
der Erbannahme zu kommen. Was Sie vielleicht über Bekannte, Freunde oder einen
auskunftswilligen Mitarbeiter der örtlichen Sparkasse (wenn Ihr Vater dort
Kunde war) erfahren können, ist schon eine Grauzone. Mein persönlicher Rat, falls
Sie 20 Jahre lang den Kontakt zu Ihrem Vater nicht vermisst haben, bleiben Sie
bei der Linie und schlagen Sie das Erbe aus. Bis auf ggf. die Rechnung der
Beerdigung zu begleichen, ist die Sache für Sie dann erledigt.
Gruß Pumphut